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Call-Eckdaten
Aufbau eines interdisziplinären und integrativen paneuropäischen akademischen Netzwerks für Lebensmittelsystemwissenschaften
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-4
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Projekt wird ein interdisziplinäres und integratives paneuropäisches akademisches Netzwerk für Lebensmittelsystemwissenschaften aufbauen, das Sozial- und Geisteswissenschaften, Design, Ingenieurwesen sowie Natur- und angewandte Wissenschaften integriert.
Call-Ziele
Die Lebensmittelsysteme stehen vor der dreifachen Herausforderung, Ernährungssicherheit und Ernährung für eine wachsende Weltbevölkerung zu gewährleisten und den Landwirten eine Existenzgrundlage zu bieten (OECD, 2021). Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist eine Transformation des Lebensmittelsystems erforderlich, um das EU-Lebensmittelsystem zukunftsfähig zu machen, im Einklang mit der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" und der Initiative "Lebensmittel 2030" der Europäischen Kommission.
Ziel des Netzwerks ist es, Forschungsakteure wie Universitäten, nationale Wissenschaftsakademien und Forschungszentren, Akademiker und Forscher in ganz Europa zusammenzubringen, um gemeinsam an der Umstellung auf nachhaltige Lebensmittelsysteme zu arbeiten, indem sie inter- und transdisziplinäre Forschung betreiben, neue Methoden, Modelle und Instrumente entwickeln und anwenden, den Daten- und Wissensaustausch verbessern, die Debatte fördern und die politischen Entscheidungsträger beraten, um die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen - von der globalen bis zur lokalen Ebene - zu verbessern.
Vorgeschlagene Aktivitäten sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
- Aufbau eines breiten europaweiten interdisziplinären Netzes von Forschern, Wissenschaftlern und Forschungsakteuren, einschließlich nationaler Wissenschaftsakademien, Universitäten und Forschungszentren, die verschiedene und miteinander verbundene Disziplinen im Zusammenhang mit Lebensmittelsystemen vertreten.
- Das Netz wird verschiedene Arten von Forschung betreiben: inter- und transdisziplinäre Forschung, partizipative Forschung sowie Politik- und Regulierungsforschung.
- Im Rahmen der interdisziplinären Forschungstätigkeiten werden neue systemwissenschaftliche Erkenntnisse, Modelle, Methoden und Instrumente entwickelt, um die gesamte systemische Komplexität von Lebensmittelsystemen, ihre vielfältigen Triebkräfte und ihre Dynamik zu bewerten und zu bewältigen, mit dem Ziel, Forschungsergebnisse zu liefern, die einen Zusatznutzen erbringen und nachteilige Auswirkungen minimieren. Die Forschung wird auch das Verständnis dafür verbessern, wie Lebensmittelsysteme mit anderen Anforderungen der Bioökonomie an biologische Ressourcen interagieren (z. B. Energiesystem, biobasierte Industrie, Klimaschutz und Klimaanpassung, Bereitstellung von Ökosystemleistungen usw.).
- Transdisziplinäre und partizipatorische Forschungstätigkeiten werden die Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen im Bereich der Lebensmittelsysteme (z. B. Behörden, lokale und regionale Gemeinschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Privatsektor, Verbraucher usw.) fördern, um Wissenslücken und vorrangigen Forschungsbedarf zu ermitteln und gemeinsam Antworten darauf zu finden. Dies kann die Organisation von iterativen Stakeholder-Workshops, Befragungen, Fragebögen und die Zusammenarbeit mit bestehenden oder künftigen Labors für Lebensmittelpolitik und Lebensmittelsicherheit umfassen.
- Die Forschungsaktivitäten im Bereich der Politik und der Regulierung sind so konzipiert, dass sie bei Bedarf Beweise zur Unterstützung der systemischen Politik und Entscheidungsfindung liefern. In diesem Zusammenhang sind Forschungsarbeiten zu der Frage willkommen, wie der Übergang zu echten Lebensmittelkosten erfolgen kann, die soziale und ökologische Externalitäten auf allen Ebenen (global bis lokal) angemessen berücksichtigen.
- Aufbauend auf der FTE/2020/SC/022-Studie "Promote education, training and skills across the bioeconomy" (Förderung von Bildung, Ausbildung und Fähigkeiten in der Bioökonomie) wird das Netz frei zugängliches Lehrmaterial/Lehrpläne entwickeln, die von Hochschulen genutzt werden können, um ihre bestehende lebensmittelsystembezogene Lehre und Forschung mit einer inter- und transdisziplinären Systemdimension zu stärken.
- Unterstützung der Ausbildung, der Mobilität, des wechselseitigen Lernens und des Wissensaustauschs zwischen Forschern (von der Master- bis zur Post-Doc-Ebene) und Förderung offener wissenschaftlicher Konzepte, die auch die Gleichstellung der Geschlechter beschleunigen, junge Talente anziehen, die Einbeziehung und Wiederverwendung von Forschungswissen fördern (einschließlich der gemeinsamen Nutzung von FAIR- und offenen digitalen Forschungs- oder Bildungsergebnissen). Dazu gehört auch die Organisation eines hochrangigen jährlichen Sommercamps/einer Schule, das/die eine inter- und transdisziplinäre wissenschaftliche Ausbildung in den Bereichen Lebensmittelsysteme und Bioökonomie anbietet, die Jugendlichen aus ganz Europa offensteht.
- Organisation einer internationalen halbjährlichen Konferenz, die der Förderung der integrierten Lebensmittelsystemwissenschaft gewidmet ist. In diesem Zusammenhang wird besonderes Augenmerk auf die Auszeichnung herausragender Leistungen junger Forscher, einschließlich junger Forscherinnen, gelegt.
- Aufbau einer hochrangigen Verbindung mit der EU und einschlägigen internationalen Initiativen, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik für eine bessere Steuerung der Lebensmittelsysteme tätig sind.
- Projekte werden ermutigt, mit Akteuren wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die GFS kann Fachwissen darüber bereitstellen, wie die Beziehungen zwischen Wissenschaftlern und politischen Entscheidungsträgern in Europa gestärkt und die Forschung und Zusammenarbeit im Bereich der Lebensmittelsystemwissenschaft gefördert werden können.
Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit den im Rahmen des Arbeitsprogramms WP2021-2022 finanzierten Projekten, nämlich HORIZON-CL6-2021-GOVERNANCE-01-02 (FOSTER, Fostering food system transformation by integrating heterogeneous perspectives in knowledge and innovation within the ERA) und mit den im Rahmen der Horizon Europe Mission "A Soil Deal for Europe" vorgesehenen Living Labs und Leuchttürmen enthalten. Die Projekte sollten auch auf den Ergebnissen der Hochrangigen Expertengruppe (HLEG) der Europäischen Kommission aufbauen, die sich mit dem Bedarf und den Optionen zur Stärkung der internationalen wissenschaftspolitischen Schnittstelle für eine verbesserte globale Steuerung des Lebensmittelsystems befasst hat.
Eine Zusammenarbeit und Ergänzung mit der Europäischen Partnerschaft für "Nachhaltige Lebensmittelsysteme für Menschen, Pflanzen und Klima" ist erwünscht. Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
Es werden Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten und Bildungsergebnisse FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal, der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem, den Prioritäten von "Food 2030" und den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 wird das erfolgreiche Projekt zur Umgestaltung und Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme in der EU beitragen, indem er die Einführung innovativer Governance-Modelle unterstützt, um insbesondere besser informierte Entscheidungsprozesse zu erreichen und inter- und transdisziplinäre Forschungsmethoden zu erleichtern.
Erfolgreiche Projekte werden ein interdisziplinäres und integratives paneuropäisches akademisches Netzwerk für Lebensmittelsystemwissenschaften entwickeln, das die Sozial- und Geisteswissenschaften, das Design, die Ingenieurwissenschaften sowie die Natur- und angewandten Wissenschaften integriert. Im Mittelpunkt der Arbeit des akademischen Netzes steht das Konzept der verantwortungsvollen Forschung und Innovation. In den erfolgreichen Projekten wird insbesondere dargelegt, wie das Netz und seine Mitglieder an der Verbesserung und/oder Entwicklung neuer Methoden und Instrumente, des Datenzugangs und des Wissensaustauschs, der inter- und transdisziplinären Forschung und der Bewertung der Auswirkungen komplexer und miteinander verbundener Lebensmittelsysteme arbeiten können. Das Netz wird als europäischer Baustein zur Förderung einer verbesserten Steuerung von Lebensmittelsystemen auf allen Ebenen fungieren und Verbindungen zu entsprechenden wichtigen internationalen Foren herstellen. Durch die Vertiefung des Engagements von Forschern, wissenschaftlichen Disziplinen und wissenschaftlichen Akteuren wird diese Initiative Kapazitäten aufbauen, um die Rolle von Wissenschaft und Wissen für den Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen in Europa und darüber hinaus zu stärken.
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Erwartete Ergebnisse
- Aufbau eines breiten europaweiten interdisziplinären akademischen Netzwerks.
- Förderung inter- und transdisziplinärer, partizipatorischer, politischer und regulatorischer Forschung zur Entwicklung neuer Einsichten, Erkenntnisse, Modelle, Methoden und Instrumente zur Bewertung und Bewältigung der gesamten systemischen Komplexität von Lebensmittelsystemen.
- Ein gestärkter Europäischer Forschungsraum für die Umgestaltung nachhaltiger Lebensmittelsysteme mit dem Ziel der Erzielung von Zusatznutzen, der eine große Vielfalt wissenschaftlicher Akteure in ganz Europa vereint, die Gleichstellung der Geschlechter in der Forschung fördert, junge Talente anzieht und die Einbeziehung und Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen Disziplinen sowie Bildung und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
- Beitrag zu den Zielen des Programms "Vom Erzeuger zum Verbraucher" und den Prioritäten des Programms "Lebensmittel 2030": Ernährung für eine nachhaltige, gesunde Ernährung, Klima, biologische Vielfalt und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Befähigung von Gemeinschaften (z. B. Erfüllung der Bedürfnisse, Werte und Erwartungen der Gesellschaft auf verantwortungsvolle und ethische Weise).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Für die Förderfähigkeit gelten zusätzlich folgende Kriterien: Die Projekte müssen ein europaweites Netz aufbauen und inter- und transdisziplinäre Forschung sowie politische Forschung betreiben, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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