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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zur GAP nach 2027: Erkenntnisse darüber, wie Landwirte zu nachhaltigeren Praktiken und Verhaltensweisen angeregt werden können
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-3
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Nach Prognosen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) muss die Nahrungsmittelversorgung bis 2050 um fast 70 % zunehmen, was enorme Auswirkungen auf die Ausbeutung der Böden, den Verbrauch von Naturkapital und Ressourcen sowie die Treibhausgasemissionen haben wird. Das derzeitige Agrarnahrungsmittelsystem ist unzureichend, um diese steigende Nachfrage zu decken und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Obwohl die EU bei der Verbesserung der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft Fortschritte gemacht hat, sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die ehrgeizigen Ziele des Europäischen Green Deal zu erreichen, insbesondere die Bioökonomie-Strategie, die EU-Strategien "Vom Erzeuger zum Verbraucher" und "Biologische Vielfalt 2030", die Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe, die Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) und die Ziele der GAP 2023-2027. Die Gemeinsame Agrarpolitik ist ein Schlüsselinstrument für eine nachhaltige Transformation, und sie stellt die Landwirte in den Mittelpunkt ihrer Maßnahmen. Gegenwärtig wissen wir sehr wenig über die Rolle von Verhaltensfaktoren bei den Entscheidungen der Landwirte und darüber, ob nicht-finanzielle Mechanismen, wie z. B. politische Anstöße, bei der Politikgestaltung wirksam eingesetzt werden können. Die Erkenntnisse über die Anwendung von Nudging-Instrumenten zur Förderung ökologisch nachhaltiger Praktiken entlang der Lebensmittelversorgungskette, einschließlich der Rolle von zirkulären biobasierten Optionen, sind noch relativ spärlich. Insbesondere Nudges, die sich auf der Verbraucherseite als effizient erwiesen haben (z. B. Default Nudges, Social Norm Nudges, Choice Architecture), lassen sich nicht gut auf Landwirte übertragen, und Landwirte können auf Nudges je nach ihren Besonderheiten sehr unterschiedlich reagieren.
Ein tiefgreifendes Verständnis des Verhaltens der Landwirte ist der Schlüssel zu einer groß angelegten und dauerhaften Umstellung auf nachhaltige landwirtschaftliche Systeme.
Projekte sollten einen umfassenden verhaltenswissenschaftlichen Ansatz verfolgen und proximale und distale Faktoren untersuchen, um das Entscheidungsverhalten der Landwirte besser zu verstehen, damit die Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik (insbesondere der GAP) und der europäischen Green-Deal-Initiativen mit besonderem Schwerpunkt auf "vom Erzeuger zum Verbraucher", Strategien zur Förderung der biologischen Vielfalt und Klimamaßnahmen unterstützt werden können.
Projekte sollten:
- Untersuchen, ob Green Nudges in der Lage sind, robuste und dauerhafte Verhaltensänderungen bei Land- und Forstwirten herbeizuführen, und bestehende und effiziente Nudging-Praktiken in der Land- und Forstwirtschaft untersuchen, um Best Practices zu schaffen und Empfehlungen für EU-Politiker zum Nudging in öffentlichen Politikbereichen zu entwickeln, die für Land- und Forstwirte von Bedeutung sind.
- Innovative Nudging-Praktiken untersuchen, identifizieren und erproben, um Land- und Forstwirte bei der Umstellung auf nachhaltige Bewirtschaftungssysteme zu unterstützen, wobei auch Verhaltensfaktoren zu berücksichtigen sind, die Land- und Forstwirte bei der Entscheidung für oder gegen diese Praktiken beeinflussen könnten.
- Diese Verhaltensfaktoren untersuchen und innovative Instrumente zur Erweiterung des Wissens in diesem Bereich und zur Verbesserung der Selbstregulierungsfähigkeit von Land- und Forstwirten ermitteln . Sie sollten außerdem geeignete politische Mechanismen zur Einbeziehung der Wahrnehmung von Land- und Forstwirten in die Entscheidungsfindung und Bewertung des Potenzials für die Ausweitung innovativer Nudging-Praktiken erproben.
- Politische Empfehlungen für die Entscheidungsträger, einschließlich der AKIS-Koordinierungsstellen in den Mitgliedstaaten, erarbeiten, um die AKIS-Maßnahmen der GAP entsprechend anzupassen und zuzuschneiden.
Die Projekte sollten soziale Innovationen und innovative Formen der Zusammenarbeit, einschließlich Multi-Stakeholder-/Multi-Akteurs-Partnerschaften entlang der Wertschöpfungsketten, sowie die Frage untersuchen, wie die Interaktionen innerhalb der Wertschöpfungsketten/Sektoren zur Übernahme relevanter nachhaltigkeitsorientierter Innovationen beitragen oder diese behindern. Es wird erwartet, dass die Projekte den Multi-Akteurs-Ansatz verwenden. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
Die Beteiligung der GFS könnte darin bestehen, dass sie einen Beitrag zur Untersuchung, Identifizierung und Gestaltung von Nudging-Praktiken leistet und schließlich an der Testphase in einem Land teilnimmt.
Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen dieses oder anderer Themenbereiche finanziert werden (z. B., aber nicht ausschließlich, Projekte, die im Rahmen des Themenbereichs HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-08 finanziert werden).
Über den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Forschungsdaten hinaus ist ein offener Zugang zu Software, Modellen, Arbeitsabläufen usw. erforderlich, um u. a. eine beschleunigte Übernahme von Innovationen zu gewährleisten, die Forschungstransparenz zu erhöhen, die sofortige und umfassende Wiederverwendung von Forschungsmaterialien zu unterstützen und die Zusammenarbeit und interdisziplinäre Arbeit zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, insbesondere den Strategien "Vom Erzeuger zum Verbraucher" und "EU-Biodiversität", dem Legislativpaket "Fit for 55", dem EU-Aktionsplan Nullverschmutzung für Luft, Wasser und Boden" und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollten die erfolgreichen Projekte die Entwicklung von Politiken, Geschäftsmodellen und Marktbedingungen unterstützen, die nachhaltige, produktive und klimaneutrale landwirtschaftliche Systeme ermöglichen. Die landwirtschaftlichen Systeme sollten die Verbraucher mit gesunden und nachhaltigen Lebensmitteln versorgen, die für alle erschwinglich sind, die öffentliche Gesundheit verbessern, den Druck auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen minimieren und diese verbessern, zur Klimaneutralität beitragen und den Landwirten einen fairen wirtschaftlichen Ertrag bringen.
Erwartete Ergebnisse
- Innovative grüne Anstöße tragen wirksam dazu bei, Land- und Forstwirte zu nachhaltigeren Praktiken zu bewegen, die den Klimaschutz (d. h. die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Erhöhung des Kohlenstoffabbaus), den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie die Verringerung der Emissionen oder Konzentrationen von Luftschadstoffen fördern;
- Modelle für soziale Innovation und innovative Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungsketten, die Land- und Forstwirte zu nachhaltigeren Verhaltensweisen bewegen;
- Politischen Entscheidungsträgern werden neue wirksame Nudging-Lösungen zur Verfügung gestellt, um Nachhaltigkeitsziele besser zu erreichen;
- Green Nudges werden eingesetzt, um die Umwelt-, Lebensmittel- und Bioökonomiepolitik in Richtung nachhaltigerer und zirkulärer Produktionssysteme zu ergänzen;
- Neue politische Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Umwelteinstellungen der Landwirte, ihrer Risikoaversion, ihrer Abneigung gegen Ungleichheit, ihrer kognitiven Strategien und der Bedeutung nicht-monetärer Vorteile entwickelt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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