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Call-Eckdaten
Ausbau der Analysekapazitäten und -instrumente zur Unterstützung der EU-Agrar- und Ernährungspolitik nach 2027
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-2
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
In verschiedenen kürzlich veröffentlichten Studien wurden die möglichen Auswirkungen einiger Elemente der Strategien "vom Erzeuger zum Verbraucher" und "biologische Vielfalt" auf die Landwirtschaft in der EU analysiert. Die Studien bieten sowohl der wissenschaftlichen Gemeinschaft als auch den politischen Entscheidungsträgern einen wertvollen Einblick in die Wahl der politischen Instrumente, um Kompromisse zu minimieren und Synergien zwischen den Auswirkungen zu maximieren. Die in den Studien verwendeten Modelle haben jedoch alle ihre Grenzen. Sie gehen nicht umfassend auf alle Komponenten des Europäischen Green Deal ein, um die politische Analyse angemessen zu unterstützen. In Anbetracht dessen sollten die Projekte auf diese Beschränkungen eingehen und folgende Aspekte einbeziehen:
- Aufbau und/oder Verbesserung der analytischen Kapazitäten zur Unterstützung der quantitativen Bewertung der Auswirkungen künftiger agrar- und ernährungspolitischer Maßnahmen auf die wirtschaftliche, soziale (einschließlich gesundheitliche), ökologische und klimatische Nachhaltigkeit von Lebensmittelsystemen;
- Behebung der Modellierungslücken, die in früheren Studien184 nicht berücksichtigt wurden, um Analysen der Auswirkungen der Agrar- und Ernährungspolitik auf die Nachhaltigkeit (einschließlich der öffentlichen Gesundheit) von Lebensmittelsystemen unter verschiedenen Szenarien zu ermöglichen, mit besonderem Augenmerk auf Kompromisse und Synergien, die sich daraus ergeben können, um die Kohärenz der Politik zu verbessern;
- Weiterentwicklung, Erweiterung und Verbesserung der im Rahmen des iMAP abgedeckten Modelle, auch durch Nutzung von Verknüpfungen und Integrationen mit anderen Modellen. Es sollten neue Ansätze entwickelt werden, um den Stand der Technik weiter voranzubringen, z. B. durch Modellierung des Einsatzes von Inputs und der Kosten, der Übernahme neuer Kenntnisse, Praktiken und Innovationen, der Versorgungsketten, des veränderten Verbraucherverhaltens, der Kreislaufwirtschaft, des Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheit usw.
- Besonderes Augenmerk sollte auf die Erfassung von Angebots- und Nachfrageverschiebungen und Rückkopplungsschleifen im gesamten Lebensmittelsystem - vor- und nachgelagert zur Landwirtschaft - gelegt werden. Weiterentwicklung des Stands der Technik durch Modellierung z. B. des Einsatzes von Inputs und der Kosten, der Übernahme neuer Kenntnisse, Praktiken und Innovationen, der Versorgungsketten, des veränderten Verbraucherverhaltens, der Kreislaufwirtschaft usw. Die Verbindungen zwischen ökonomischen und bio-physikalischen Modellen sollten verbessert werden.
- Darüber hinaus sollten alternative quantitative Ansätze für die Modellierung entwickelt werden, insbesondere um die Fähigkeit zur Bewertung zu verbessern:
- Wechselbeziehungen (z. B. Fehlen von reinem und vollkommenem Wettbewerb) und Auswirkungen auf verschiedene Akteure in den Lebensmittelsystemen, z. B. Landwirte, KMU, Verbraucher, Lebensmittelversorgungsketten usw;
- naturbasierte Ansätze, Kosten des Nichthandelns, Biomasse-Bilanz, usw.
- Zusammenarbeit und Ergänzung der im Rahmen von Horizont 2020 finanzierten Projekte (z. B. SFS-49-2017: SUPREMA; RUR-03-2018: CONSOLE, Contract2.0 und EFFECT; RUR 04-2018-2019: Mind Step, BESTMAP, AGRICORE und BATModel) und Horizon Europe (z. B. BrightSpace und LAMASUS).
- Steuerung langfristiger Modellentwicklungen, Identifizierung neuer potenziell interessanter Modelle, Erhaltung und Aufbau stabiler Brücken zwischen Modellen, Integration von Modellen und Ermöglichung verbesserter multidisziplinärer Forschung im Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal oder anderen relevanten zukünftigen politischen Initiativen.
- Gewährleistung der Kohärenz mit den Modellierungsinstrumenten, die zur Überwachung und Bewertung der Umwelt- und Klimapolitik in verwandten Bereichen eingesetzt werden (z. B. Emissionen und Abbau in den LULUCF- und Landwirtschaftssektoren für Treibhausgasinventare).
Dieses Projekt erfordert einen multidisziplinären Ansatz/ein multidisziplinäres Team, das die Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Klima, Gesundheit und andere Sozialpolitiken umfasst.
Von zentraler Bedeutung ist auch ein regelmäßiger Dialog mit der Europäischen Kommission über die Ziele, den Zeitplan und die wichtigsten Ergebnisse mit dem Ziel, Analyseinstrumente und evidenzbasiertes Wissen bereitzustellen, um die Umsetzung und künftige Entwicklungen der Agrar- und Ernährungspolitik zu unterstützen, insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 und den künftigen EU-Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme.
Die Zusammenarbeit mit der GFS wird nachdrücklich gefördert. Durch die mögliche Beteiligung der GFS an dem Projekt wird sichergestellt, dass der vorgeschlagene Ansatz gemeinsam den Stand der Technik voranbringt und mit den bei der Europäischen Kommission verwendeten Instrumenten kompatibel und wirksam integriert ist. Die Projektdauer sollte nicht kürzer als vier Jahre sein.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal strebt die Europäische Kommission nachhaltigere Lebensmittelsysteme an, die ihre negativen Auswirkungen auf den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt verringern und gleichzeitig sicherstellen, dass Landwirte und Verbraucher davon profitieren können und unsere langfristige Ernährungssicherheit und öffentliche Gesundheit gewährleistet ist. Erfolgreiche Projekte werden die analytischen Kapazitäten und Instrumente zur Unterstützung künftiger faktengestützter politischer Maßnahmen zur Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen verbessern. Der Schwerpunkt liegt zwar auf der Agrar- und Ernährungspolitik, doch sollten auch klima- und umweltbezogene Maßnahmen des Europäischen Green Deal in die Bewertung/Ansätze einbezogen werden, sofern dies relevant ist.
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Analysekapazitäten und Instrumente (einschließlich Modelle) zur Bewertung der kurz- und langfristigen Auswirkungen der künftigen EU-Agrar- und Ernährungspolitik auf die Lebensmittelsysteme (und ihre Akteure);
- Verbessertes evidenzbasiertes Wissen zur Unterstützung der Analyse und Gestaltung der Agrar- und Ernährungspolitik.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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