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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft für die Landwirtschaft von Daten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-1
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
30%
Budget des Calls
€ 100.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 40.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Bedürfnisse der nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion und der politischen Überwachung können durch die Bereitstellung maßgeschneiderter Daten und datengestützter Lösungen unterstützt werden, insbesondere durch Erd-/Umweltbeobachtung und in Kombination mit anderen Daten und Datentechnologien. Gleichzeitig produziert der Agrarsektor auf Betriebsebene im Zuge der Digitalisierung der landwirtschaftlichen Praktiken Daten, ebenso wie die öffentliche Verwaltung. Diese Daten können genutzt werden, um die Kapazitäten des Agrarsektors im öffentlichen und im privaten Bereich zu stärken. Die Integration verschiedener Datenquellen, z. B. Copernicus-Daten, Daten der Präzisionslandwirtschaft, Daten des Integrierten Verwaltungskontrollsystems (InVeKoS) und anderer Referenzdaten, würde in diesem Zusammenhang zu noch mehr relevanten Informationen führen und Spielraum für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von Produkten und Diensten der Agrardigitalisierung, wie z. B. Systemen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung, schaffen.
In den Projekten sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen gebündelt werden, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen.
Das erfolgreiche Projekt sollte:
- Das Potenzial öffentlicher und privater Daten nutzen, auch in Kombination mit Datentechnologien (einschließlich KI) für den Agrarsektor im öffentlichen und privaten Bereich;
- auf den Ergebnissen bestehender (laufender oder abgeschlossener) Initiativen und Projekte aufbauen;
- EU-weite Lösungen, Skalierung von Anwendungsfällen und einsatznahen Anwendungen fördern;
- datengestützte Lösungen und digitaler Anwendungen entwickeln, um die erwarteten Auswirkungen der Partnerschaft zu erreichen;
- erforderlichen technischen Systemelemente berücksichtigen; z. B. in Bezug auf die digitale und Dateninfrastruktur und die Interoperabilität;
- aufzeigen, wie das erwartete Ergebnis zu den Zielen des Europäischen Green Deal und dem Bestreben nach einer besseren Politikgestaltung beiträgt;
- darlegen, wie das Projekt mit den laufenden Arbeiten der Horizont-Europa-Partnerschaft zum Thema "Landwirtschaft der Daten" und den im Rahmen der Aufforderung HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-11: Upscaling von (Echtzeit-)Sensordaten für die EU-weite Überwachung von Produktions- und Agrarumweltbedingungen gewährten Projekten in Einklang gebracht werden kann.
Von einem erfolgreichen Projekt wird erwartet, dass es das Potenzial für die Erzielung von Synergien mit relevanten Themen/Projekten, Partnerschaften und/oder Missionen, insbesondere innerhalb der Cluster 6 und 4 des Programms Horizont Europa, sowie mit dem Programm Digitales Europa, dem EU-Weltraumprogramm und der Gemeinsamen Agrarpolitik untersucht.
Die strategische Forschungs- und Innovationsagenda für die Datenpartnerschaft in der Landwirtschaft wird weitere Anhaltspunkte für mögliche spezifische Elemente liefern, die in dem Vorschlag behandelt werden sollten.
Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in ihre künftigen Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiter zu unterstützen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein erfolgreicher Vorschlag wird zu den Zielen des Vorschlags für die Datenpartnerschaft "Landwirtschaft" beitragen, einschließlich der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda. Ziel dieser Partnerschaft ist es, die klimatische, ökologische und sozioökonomische Nachhaltigkeit und Produktivität der Landwirtschaft zu verbessern und die Kapazitäten für die Überwachung und Bewertung der Politik zu stärken, indem das Potenzial der Erd- und Umweltbeobachtung und anderer Daten in Kombination mit Datentechnologien genutzt wird.
Erwartete Ergebnisse
- Verstärkte gemeinsame Nutzung und Harmonisierung von Daten zwischen verschiedenen Akteuren (z. B. Wissenschaftlern, Technikern, politischen Entscheidungsträgern, Praktikern, Unternehmen, Landwirten, Endnutzern) und Ländern auf der Grundlage von FAIR-Datengrundsätzen und Nutzung von Synergien durch eine bessere Integration der digitalen Erde, der Umweltbeobachtung, der Weltraumbeobachtung und der Landwirtschaft in Europa, wobei sowohl die FuI- als auch die Wirtschaftssysteme umgestaltet werden, um den Endnutzern mehr und bessere datengestützte Lösungen zu bieten;
- Steigerung der ökologischen, klimatischen und sozioökonomischen Nachhaltigkeitsleistung des Agrarsektors;
- Verstärkter Beitrag des Landwirtschaftssektors zu dem wichtigen Erfordernis, die Umwelt zu schützen, den Verlust der biologischen Vielfalt in Europa und weltweit aufzuhalten und wenn möglich umzukehren, sowie zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft;
- Befähigung des Sektors und Stärkung seiner Fähigkeit, sich an den Klimawandel anzupassen und die von der Nachhaltigkeitspolitik gesetzten Ziele zu erreichen, z. B. unter Berücksichtigung von Risikoanalysen/-indikatoren, wie ökologische, technische, wirtschaftliche oder soziale Risiken;
- Beitrag zur Schaffung von Strukturen und/oder eines Konzepts unter dem Dach der Partnerschaft "Landwirtschaft der Daten", das eine Dateninfrastruktur umfasst, die für die Bereitstellung datengestützter Lösungen sowohl für die Politik als auch für den Agrarsektor (einschließlich der Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Sektors) erforderlich ist;
- Stärkung der Kapazitäten zur Bewertung der Wirksamkeit politischer Maßnahmen (in Bezug auf landwirtschaftliche, umwelt- und marktbezogene Maßnahmen und deren kombinierte potenzielle Auswirkungen).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren juristischen Personen eingereicht werden, sofern eine dieser juristischen Personen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer eine der Hauptaktivitäten der Aktion ist, um ihre Ziele zu erreichen, gilt der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von € 60.000,00 nicht. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt € 10.000.000,00 für die gesamte Laufzeit von Horizon Europe.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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