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Call-Eckdaten
Verstärkter Kampf gegen den Missbrauch der Online-Spielkultur durch Extremisten
Call Nummer
HORIZON-CL3-2022-FCT-01-03
Termine
Öffnung
30.06.2022
Deadline
23.11.2022 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Ein gesellschaftliches Thema, das zunehmend Einfluss auf die Radikalisierung nimmt, ist die Online-Spielkultur. Frühere Studien haben keinen Zusammenhang zwischen Videospielen und Gewalt gezeigt. Terrorismus- und Gaming-Experten behaupten jedoch, dass Foren und Chatrooms als Rekrutierungsinstrumente genutzt werden. Es sind Forschungsarbeiten erforderlich, um die Nutzung der Online-Spielkultur und -struktur durch gewalttätige Extremisten sowie ihren Modus Operandi in Videospiel-Chatrooms und -Foren zu analysieren.
Was die Videospiele selbst betrifft, so muss eingehend analysiert werden, inwieweit die Art des Videospiels, sein Thema, sein Design, seine Ästhetik usw. eine Rolle bei der Wahl des Chatrooms spielen, der als Rekrutierungsraum genutzt wird. In Bezug auf Chatrooms für Videospiele, einschließlich sozialer Medienplattformen, in denen Videospiele diskutiert werden, sollten die Verbreitungsstrategien gewaltbereiter Extremisten sowie die Art und Weise ihres Groomings analysiert werden.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Analysen sollten innovative (gesellschaftliche) Mittel zur Bekämpfung dieser Art von Kriminalität, sowohl online als auch offline, entwickelt werden. Die Rolle der Polizeibehörden sollte in diesem Zusammenhang analysiert werden. Es sollten auch Möglichkeiten zur Aufdeckung und Untersuchung dieser Art von Kriminalität erörtert werden, wobei der Schwerpunkt auf rechtlichen und ethischen Aspekten liegen sollte. Es sollten moderne und wirksame Sensibilisierungskampagnen entwickelt werden, die sich an junge Menschen, Eltern, Lehrer, die Videospielindustrie und weite Kreise der Bevölkerung richten und die die multikulturelle Dimension Europas berücksichtigen. Es sollten auch Methoden zur Bewertung der vorgeschlagenen Lösungen entwickelt werden. Der Spieleindustrie sollten Vorschläge unterbreitet werden, welche Fallen bei der Entwicklung und Verbesserung eines Videospiels zu vermeiden sind.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten der sich entwickelnden Natur dieser Art von Kriminalität und der Technologie Rechnung tragen und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und Grundrechte, wie z. B. der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten, durchgeführt werden. Die gesellschaftliche Dimension sollte im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Aktivitäten stehen, die durch Technologien unterstützt werden. Die Konsortien sollten aus Polizeibehörden, Vertretern der Glücksspielindustrie, Glücksspielexperten, IT-Spezialisten, (Cyber-)Psychologen und Soziologen bestehen. Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Beteiligung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken. Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der soziotechnischen Schnittstelle angesiedelt ist und soziale Veränderungen, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordert. Die Beteiligung relevanter zivilgesellschaftlicher Organisationen oder Spielgemeinschaften wäre ein zusätzlicher Nutzen. Die Analyse möglicher Anwendungen von Forschungsergebnissen auf andere ähnliche Probleme (z. B. sexueller Missbrauch von Kindern) ist willkommen.
Eine Koordinierung mit erfolgreichen Vorschlägen zum Thema HORIZON-CL2-DEMOCRACY-2022-01-04 (Entwicklung des politischen Extremismus und sein Einfluss auf den zeitgenössischen sozialen und politischen Dialog) sollte ins Auge gefasst werden, um Überschneidungen zu vermeiden und Komplementaritäten sowie Möglichkeiten zur Steigerung der Wirkung zu nutzen.
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Erwartete Ergebnisse
- Bessere Kenntnisse über die Nutzung der Online-Spielkultur und -struktur durch gewaltbereite Extremisten sowie über ihren Modus Operandi in Videospiel-Chatrooms, die sie als Rekrutierungsinstrumente nutzen;
- Die europäischen Polizeibehörden profitieren von besseren, innovativen und validierten Instrumenten und Ausbildungsplänen (die sowohl rechtliche und ethische Regeln für die Arbeit als auch Grundrechte wie den Schutz der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten berücksichtigen), um gegen Radikalisierung durch Online-Gaming-Kultur vorzugehen;
- Schärfung des Bewusstseins der Bürger für die Online-Radikalisierung durch die Spielkultur;
- Verbesserter Schutz von Jugendlichen in der Spielumgebung gegen die Rekrutierung für eine Radikalisierung;
- Verbessertes gemeinsames Verständnis und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren, einschließlich Sicherheitsexperten, Spieleindustrie, soziale Medien, Videospieldienste und Zivilgesellschaft;
- Bessere Gestaltung und Abstimmung der Vorschriften zur Verhinderung des Missbrauchs der Online-Spielkultur durch gewaltbereite Extremisten durch die Sicherheitspolitiker.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens 3 Polizeibehörden aus mindestens 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen zur Förderfähigkeit von Praktikern" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
Zusatzinformationen
Themen
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
-
Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
-
Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen; max. Seitenzahl: 45 Seiten
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