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Call-Eckdaten
Mikrobiome gegen Lebensmittelverschwendung durch anwendbare Lösungen in der Lebensmittelverarbeitung, -verpackung und -haltbarkeit
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-16
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Projekte sollten auf einen ganzheitlichen Ansatz abzielen, um das volle Potenzial der Mikrobiom-Innovation im Hinblick auf die Bewältigung von Herausforderungen in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Umwelt sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen Probleme und Chancen auszuschöpfen, die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern und nachhaltige Lösungen für die Lebensmittelverarbeitung und -verpackung zu bieten.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie sich mit den folgenden Aspekten befassen:
- Entwicklung mikrobieller Indikatoren für unerwartete Verunreinigungen oder Umweltveränderungen in Lebensmitteln (z. B. während der Verarbeitung und Verpackung) und Erforschung möglicher mikrobieller Wege zur Verhinderung des Verderbs von Lebensmitteln und zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -abfällen.
- Entwicklung anwendbarer mikrobiologischer Geschäftslösungen für Lebensmittelverpackungen mit dem Ziel, verderbliche Mikroorganismen in verderblichen Lebensmitteln zu reduzieren/kontrollieren/begrenzen, um die Haltbarkeit zu verlängern
- Entwicklung, Erprobung und Bewertung von Ansätzen, die (meta)genomische oder alternative Mikrobiom-Indikatordaten in einem inter- und transdisziplinären Ansatz kombinieren, um die Haltbarkeit dynamisch vorherzusagen.
- Entwicklung von Modellen und Instrumenten zur Kontrolle und Vorhersage der Haltbarkeit und des Risikos lebensmittelbedingter Infektionen für eine bessere Entscheidungsfindung
- Nachweis der Sicherheit des entwickelten Konzepts in Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im Hinblick auf sein Inverkehrbringen.
Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Start-ups), Lebensmittelunternehmen und anderen relevanten Akteuren der Wertschöpfungskette gewährleisten.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit nachdrücklich gefördert, insbesondere im Rahmen des Internationalen Bioökonomie-Forums.
Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieses Themas geförderten Projekten und anderen relevanten Themen enthalten. Sie sollten an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops, Fokusgruppen oder Soziallabors teilnehmen sowie gemeinsame Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten organisieren und ein Potenzial für die Ausweitung des Projekts zeigen. Die Antragsteller sollten das erforderliche Budget für diese Aktivitäten einplanen.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das erfolgreiche Projekt sollte mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal, der Strategie "Vom Bauernhof auf den Tisch" und den Prioritäten von Food 2030 für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sowie mit den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 in Einklang stehen. Es wird Innovationen unterstützen, um Fortschritte im Bereich der Mikroorganismen für sicherere, gesündere und umweltfreundlichere Lebensmittel zu fördern und so die Lebensmittelverschwendung zu verringern. Darüber hinaus soll ein Beitrag zur Umgestaltung der Lebensmittelsysteme geleistet werden, um gemeinsame Vorteile für das Klima (Abschwächung und Anpassung), die biologische Vielfalt, die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft, die Ernährungsumstellung, eine nachhaltige, gesunde Ernährung und sichere Lebensmittel, die Verringerung der Lebensmittelarmut und die Stärkung von Gemeinschaften sowie florierende Unternehmen zu erzielen.
Erwartete Ergebnisse
- Anwendbare innovative und/oder geschäftliche Lösungen in der Lebensmittelverarbeitung und -verpackung und gezielte Bekämpfung von verderblichen und/oder pathogenen Mikroorganismen in verderblichen Lebensmitteln, um die Haltbarkeit zu verlängern und Lebensmittelverluste und -verschwendung zu vermeiden.
- Signifikante messbare Verbesserungen bei der Entwicklung von mikrobiellen Konservierungsmitteln für die Lebensmittelindustrie als Alternative zu chemischen Mitteln. Entwicklung eines evidenzbasierten, robusten und reaktionsfähigen politischen Rahmens für die Kontrolle des Mikrobioms im Lebensmittelsystem.
- Deutliche Erläuterung, wie der Vorschlag einen Zusatznutzen für jede der Prioritäten von Food 2030 erbringt: Ernährung für eine nachhaltige, gesunde Ernährung, Klima, Biodiversität und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung von Gemeinschaften.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind in Ausnahmefällen förderfähig.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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