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Call-Eckdaten
Bereitstellung von Vermarktungslösungen zur Vermeidung und Verringerung der Lebensmittelverschwendung im Zusammenhang mit den Vermarktungsnormen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-14
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Lebensmittelvermarktungsnormen sind Standards, die Einzelpersonen und Unternehmen einhalten müssen, um Lebensmittel auf den Markt bringen oder an einen bestimmten Käufer verkaufen zu können. Diese Normen beinhalten oder können Anforderungen an technische Definitionen, Klassifizierung, Aufmachung, Kennzeichnung und Etikettierung, Verpackung, Produktionsverfahren, Konservierung, Lagerung, transportbezogene Verwaltungsdokumente, Zertifizierungen und Fristen, Verwendungs- und Beseitigungsbeschränkungen, ... beinhalten.
Da sich diese Normen auf die Qualität konzentrieren, unterscheiden sie sich von den Normen für die Lebensmittelsicherheit (Lebensmittel, die nicht den Vermarktungsnormen entsprechen, können immer noch sicher für den Verzehr sein).
Die Vermarktungsnormen für Lebensmittel, die in der EU vermarktet werden, gibt es auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Formen:
- Internationale Normen.
- EU-Vermarktungsnormen, die in der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation (GMO), im abgeleiteten Recht der GMO und in den "Frühstücksrichtlinien" enthalten sind.
- Nationale Vermarktungsnormen, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten festgelegt wurden
- Private Vermarktungsnormen.
In den Projekten sollten alle folgenden Punkte berücksichtigt werden:
- Schätzungen der Mengen an Lebensmittelabfällen, die durch die Anwendung der oben genannten Vermarktungsnormen entlang der Lebensmittelversorgungskette entstehen. Insbesondere sollten Schätzungen der Mengen an Lebensmittelabfällen vorgelegt werden, die auf Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Stufen und Akteuren der Wertschöpfungskette zurückzuführen sind. Diese Schätzungen sollten je nach der/den verantwortlichen Vermarktungsnorm(en) differenziert werden.
- Bewertung von Zielkonflikten zwischen der Vermeidung/Verringerung von Lebensmittelabfällen und anderen Zielen, die mit Vermarktungsnormen verfolgt werden (z. B. Lebensmittel von unzureichender Qualität vom Markt fernhalten, für Klarheit und Transparenz auf dem Markt sorgen, das Funktionieren des Binnenmarktes erleichtern; den Erwartungen der Verbraucher und der Gesellschaft entsprechen).
- Bewertung der Gründe für die Einführung privater Vermarktungsnormen, einschließlich der Aspekte im Zusammenhang mit den Erwartungen der Verbraucher.
- Ermittlung von Lösungen, die es ermöglichen würden, das Geschäftspotenzial für suboptimale Lebensmittel zu verbessern, die nicht den Marktnormen entsprechen, aber dennoch sicher zu essen sind. Dazu sollte die Ermittlung alternativer Vermarktungskanäle oder -modelle (einschließlich Verarbeitung und anderer Bestimmungsorte) gehören, wobei gleichzeitig der höchstmögliche Wert für ihre Valorisierung zu gewährleisten und Kompromisse zwischen den verschiedenen Valorisierungsoptionen zu berücksichtigen sind. Die vielversprechendsten Maßnahmen und bewährten Verfahren, die bereits für ähnliche Lebensmittel oder Lebensmittelkategorien angewandt werden, sollten berücksichtigt werden.
- Bereitstellung von Empfehlungen/Lösungen für Lebensmittelunternehmen, Inhaber von Vermarktungsnormen und Regulierungsbehörden zur Vermeidung/Verringerung von Lebensmittelabfällen aufgrund von Vermarktungsnormen.
- Einige Empfehlungen können bei der Gestaltung von Vermarktungsnormen helfen oder die künftige Politikentwicklung unterstützen, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden und zu reduzieren.
- Umsetzung des Multi-Akteurs-Ansatzes (siehe Förderbedingungen) durch die Durchführung inter- und transdisziplinärer Forschung und die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Akteuren des Lebensmittelsystems.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten zumindest für Obst und Gemüse durchgeführt werden. Die Antragsteller können sich auch für weitere Erzeugnisse aus den folgenden Lebensmittelarten entscheiden: Getreide, Fisch, Fleisch, Milchprodukte und Eier.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten in mehreren Mitgliedstaaten und in verschiedenen Teilen der EU durchgeführt werden.
Die Projekte sollten auf früheren oder laufenden Forschungsprojekten aufbauen und Synergien mit einschlägigen Initiativen gewährleisten, darunter die EU-Plattform der Kommission für Lebensmittelverluste und -verschwendung und die von der Europäischen Kommission bereits durchgeführten Bewertungen im Hinblick auf die Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen und der Vorschriften für die Datumsangaben. Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekten und anderen relevanten Themen enthalten, z. B. durch die Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops usw. Ausgewählte Vorschläge zu diesem Thema werden daher zusammenarbeiten und ihren ursprünglichen Arbeitsplan anpassen müssen. Die Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten sollten ebenfalls gebündelt und ergänzend koordiniert werden.
Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der soziotechnischen Schnittstelle angesiedelt ist und soziale Veränderungen, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordert.
Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals, der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem, den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 und der Mitteilung der Kommission "Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme" werden die erfolgreichen Projekte Forschung und Entwicklung zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverlusten und -abfällen unterstützen. Sie sollten daher zur Umgestaltung der Lebensmittelsysteme beitragen, um einen gemeinsamen Nutzen für das Klima (Abschwächung und Anpassung), die biologische Vielfalt, die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft, den nachhaltigen Lebensmittelkonsum, die Verringerung der Lebensmittelarmut und die Stärkung von Gemeinschaften sowie für florierende Unternehmen zu erzielen.
Erwartete Ergebnisse
- Besseres Verständnis der Auswirkungen von Lebensmittelvermarktungsnormen auf die Entstehung von Lebensmittelabfällen entlang der Lieferkette, einschließlich der Lebensmittelabfälle, die zwischen den einzelnen Stufen der Lieferkette und für verschiedene Waren entstehen.
- Verbesserter Marktzugang für Lebensmittel, die nicht den Vermarktungsnormen entsprechen, aber dennoch sicher zu essen sind.
- Besseres Verständnis des Zwecks und der Art der privaten Vermarktungsnormen und der Gründe für die Festlegung solcher Normen.
Beitrag zu den Prioritäten von Food 2030: Ernährung für eine nachhaltige, gesunde Ernährung, Klima, biologische Vielfalt und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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