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Call-Eckdaten
Beseitigung des Mikronährstoffmangels in der EU
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-10
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
25.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 9.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mikronährstoffmängel sind vermeidbar, und die Wahl der Maßnahmen sollte sich nach der Ursache, dem Ausmaß und dem Schweregrad der Mikronährstoffmängel richten. Vorschläge für Interventionen/Lösungen müssen mit den nationalen/assoziierten Ländern und den Lebensmittel- und Gesundheitsvorschriften und -politiken der EU in Einklang stehen. Gegebenenfalls sollten die Aktivitäten auf den Ergebnissen früherer und laufender Forschungsprojekte aufbauen und diese erweitern sowie mit einschlägigen Initiativen zusammenarbeiten.
Call-Ziele
Weltweit ernähren sich mehr als 820 Millionen Menschen unzureichend, und noch viel mehr konsumieren eine minderwertige Ernährung, die dazu führt, dass 2 Milliarden Menschen an Mikronährstoffmangel und 2 Milliarden Menschen an Übergewicht oder Fettleibigkeit leiden. Mikronährstoffmängel wirken sich direkt auf den Einzelnen und die Gesellschaft aus und führen zu einem schlechteren Gesundheitszustand, einem niedrigeren Bildungsniveau und einer geringeren Arbeitsfähigkeit und einem geringeren Verdienstpotenzial. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Schwangere, Kinder, Menschen mit chronischen Krankheiten und ärmere Bevölkerungsgruppen oder sozial isolierte Menschen. Auch wenn die moderne Lebensmittelverteilung die saisonalen Lücken bei Obst und Gemüse weitgehend beseitigt hat, wird derzeit nur eine begrenzte Anzahl von essbaren Pflanzen (2 %) für die menschliche Ernährung verwendet. Daher ist es immer noch möglich, dass die individuelle Ernährung nicht abwechslungsreich genug ist, um eine angemessene Ernährungsqualität zu gewährleisten und Mikronährstoffmängel zu verhindern. Der Klimawandel und der Anstieg des CO2-Gehalts in der Atmosphäre können den (Mikro-)Nährstoffgehalt von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen direkt verändern. Auch die Verarbeitung verändert die Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln (z. B. durch Entfernung der Teile des Getreides, die nützliche Nährstoffe wie Ballaststoffe, Proteine und Mikronährstoffe enthalten) und möglicherweise die Bioverfügbarkeit von Nährstoffen (z. B. Veränderung der Struktur durch Behandlung mit hohem Druck/Temperatur). In Europa deuten Studien darauf hin, dass die Zufuhr von Mikronährstoffen wie Vitamin D und E, Eisen, Jod, Magnesium, Kalium, Selen und Zink je nach Geschlecht und zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Ländern stark schwankt.
Es sollten standardisierte Methoden für die Erhebung fehlender Daten und/oder deren Aktualisierung unter Verwendung vorhandener Daten/Studien/Kohorten angewandt werden, um qualitativ hochwertigere Daten über den Mikronährstoffstatus der Bevölkerung zu generieren, damit Vorschläge für politische Entscheidungsträger zur Entwicklung von Interventionsprogrammen geplant und zielgerichtet umgesetzt werden können und ihnen Mechanismen zur Überwachung ihrer Fortschritte vorgeschlagen werden können.
Es wird erwartet, dass die Projkte alle der folgenden F&I-Aktivitäten beinhalten:
- Entwicklung spezifischer Mikronährstoff-Biomarker zur Erleichterung des Screenings von Hochrisikopopulationen/-individuen und zur Ermittlung der optimalen Intervention.
- Kartierung und Überwachung der spezifischen gefährdeten Gruppen, die unter Mikronährstoffmangel leiden, auf nationaler/regionaler/ländlicher/städtischer/küstennaher Ebene für verschiedene Geschlechter, Altersgruppen, sozioökonomische und kulturelle Gruppen in der EU und den assoziierten Ländern, um die Ursache und die tatsächliche Prävalenz des Mikronährstoffmangels zu ermitteln und ihre spezifischen Bedürfnisse für eine optimale Gesundheit/Entwicklung zu bestimmen.
- Erforschung der Determinanten und Hindernisse für Mikronährstoffmängel in verschiedenen geografischen Zonen. Nutzung von Big Data und künstlicher Intelligenz, um die komplexen Zusammenhänge zwischen Mikronährstoffen, Ernährung, Gesundheit und der Entstehung von Krankheiten zu ergründen.
- Weitere Untersuchung der Funktionalität, der Bioverfügbarkeit und der Risiken/Nutzen von Mikronährstoffen in kritischen Lebensabschnitten. Verständnis der spezifischen Mechanismen der Lebensmittelverdauung (z. B. Wirkung der Matrix, Rolle des Darmmikrobioms, Interaktion mit anderen Inhaltsstoffen/Nährstoffen), um Empfehlungen für optimale Lebensmittelkombinationen zur Maximierung der Bioverfügbarkeit geben zu können oder gegebenenfalls Mikronährstoffe in Lebensmittelprodukte einzubauen, damit sie effizient aufgenommen werden.
- Entwicklung innovativer Lösungen/Strategien/Programme für gefährdete Bevölkerungsgruppen durch ein integriertes lebensmittelbasiertes Konzept anstelle von Nahrungsergänzung und Anreicherung (z. B. frische und abwechslungsreiche Lebensmittel, die von Natur aus reich an bedenklichen (Mikro-)Nährstoffen sind und zu wenig konsumiert werden, einschließlich alter/vernachlässigter Obst- und Gemüsekulturen) für verschiedene geografische Zonen und für verschiedene Gemeinschaften und Bewertung ihrer wirksamen Auswirkungen auf Mikronährstoffmängel.
- Entwicklung innovativer und wirksamer Instrumente zur Verbesserung der Aufklärung, Kommunikation und Schulung über gesunde Ernährung und Diäten zur Vermeidung von Mikronährstoffmangel, die an verschiedene sozioökonomische Gruppen der Bevölkerung in Bezug auf Kultur, Alter, Geschlecht und Bedürfnisse auf verschiedenen Ebenen (z. B. Behörden, Gesundheitsdienstleister, Bildungssysteme) angepasst sind. Diese Instrumente sollten den politischen Entscheidungsträgern und den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung stehen, um ihre Bemühungen um Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und Pflege zu unterstützen.
- Bereitstellung von Empfehlungen, Leitlinien und wissenschaftlich untermauerten Fallstudien, die mit dem einschlägigen nationalen und EU-Lebensmittelrecht und der EU-Politik in Einklang stehen und von den politischen Entscheidungsträgern zur Gestaltung kohärenter, sicherer und nachhaltiger Programme für Mikronährstoffmangel genutzt werden können. Belege in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse der vorgeschlagenen Maßnahmen und der Kosten des Nichthandelns vorlegen.
Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Lebensmittelunternehmen und anderen relevanten Akteuren der Wertschöpfungskette gewährleisten sowie eine Analyse der Geschlechter berücksichtigen. Einschlägige Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) müssen berücksichtigt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals, der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem und den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 wird der erfolgreiche Vorschlag die Forschung und Entwicklung zur Beseitigung des Mikronährstoffmangels in der EU und den assoziierten Ländern unterstützen. Er wird zur Umgestaltung der Lebensmittelsysteme beitragen, um einen gemeinsamen Nutzen für das Klima (Abschwächung und Anpassung), die biologische Vielfalt, die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft, die Ernährungsumstellung, eine nachhaltige gesunde Ernährung und sichere Lebensmittel, die Verringerung der Lebensmittelarmut und die Stärkung von Gemeinschaften sowie florierende Unternehmen zu erzielen.
Hauptziel dieses Themas ist es, einen Beitrag zur Beseitigung von Mikronährstoffmangel und zur Verringerung von Ungleichheiten bei der Ernährung in der EU und den assoziierten Ländern auf verschiedenen Ebenen (z. B. Länder, Regionen, städtische/ländliche/küstennahe Gebiete) und für verschiedene Gemeinschaften gefährdeter Gruppen wie Kleinkinder, ältere Menschen, Schwangere, Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten/-allergien, Menschen mit Stoffwechselstörungen einerseits und Migranten und einkommensschwache Gruppen andererseits zu leisten.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Kenntnisse über die tatsächliche Prävalenz von Mikronährstoffmängeln beim Menschen in der EU und den assoziierten Ländern und Entwicklung von Vorschlägen für optimale Maßnahmen zur Beseitigung von Mikronährstoffmängeln in verschiedenen Zielgruppen;
- Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der Funktionalität und des Stoffwechsels von Mikronährstoffen während der Nahrungsverdauung in verschiedenen kritischen Lebensphasen;
- Verringerung von Ungleichheiten in der Ernährung durch Bereitstellung von Lösungen auf allgemeiner Bevölkerungsebene in der EU und den assoziierten Ländern;
- Beseitigung des Mikronährstoffmangels durch Bereitstellung von Lösungen insbesondere für gefährdete Bevölkerungsgruppen bei der Umstellung auf eine gesündere Ernährung;
- Besseres Verständnis der Gesundheitskosten infolge von Mikronährstoffmangel.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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