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Call-Eckdaten
Einsatz von automatischer Artenerkennung und künstlicher Intelligenz zur Bekämpfung illegaler Fischrückwürfe und zur Revolutionierung der Fischereikontrolle
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-8
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten innovative und kosteneffiziente Lösungen für die automatische Erkennung und Quantifizierung von Arten und die Bewertung des Gesundheitszustands von Arten (z. B. Vorhandensein von Parasiten) entwickeln und Videomaterial aus der elektronischen Fernüberwachung, DNA-Schnelltests und Sensordaten automatisch und in Echtzeit auswerten.
Call-Ziele
Die Projekte sollten auch Mechanismen entwickeln, die sicherstellen, dass die von den Kameras und Sensoren gesammelten Daten, die automatisch analysiert werden sollen, nicht manipuliert werden können und dass das System automatisch Fälle von Systemfehlfunktionen oder fehlenden Informationen erkennen kann. Darüber hinaus sollten die Vorschläge die vorgeschlagenen Lösungen unter realen Bedingungen testen, einschließlich der Entwicklung von mindestens drei Pilotfällen in drei verschiedenen europäischen Meeren. Sie sollten auch Schwachstellen, Abhängigkeiten und kritische Infrastrukturen bei der Ausweitung des Einsatzes der Lösungen auf Europa und weltweit (z. B. regionale Fischereiorganisationen und partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei) analysieren.
Darüber hinaus sollten die Projekte Möglichkeiten für die Integration der Ergebnisse der Analysen künstlicher Intelligenz für die Zwecke der automatischen Fangerfassung und -meldung untersuchen, wirksame Konzepte für Fernüberwachungssysteme zur Erfassung von Verarbeitungstätigkeiten an Bord von Fischereifahrzeugen empfehlen und die Möglichkeiten des Systems zur Identifizierung von Parasiten in verarbeitetem Fisch (z. B. durch DNA-basierte Tests) untersuchen. Sie sollten auch standardisierte elektronische Fernüberwachungsformate für den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Kontrollbehörden oder für wissenschaftliche Zwecke empfehlen, einschließlich Standards auf der Grundlage von FLUX, die möglicherweise zur Anerkennung durch UN/CEFACT vorgeschlagen werden könnten.
Wichtig ist auch, dass in den Vorschlägen analysiert wird, wie Fischereidaten, die private Informationen enthalten, in anonymisierter und sicherer Weise unter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften (Allgemeine Datenschutzverordnung) weitergegeben werden können.
Schließlich sollten sie Strategien zur Überwindung möglicher Widerstände aller Interessengruppen/Parteien gegen die Umsetzung der innovativen Lösungen erforschen und empfehlen und verschiedene Wege für eine wirksame Umsetzung vorschlagen.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal zielen sowohl die Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" als auch die Gemeinsame Fischereipolitik darauf ab, sicherzustellen, dass Fischerei und Aquakultur ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig sind und eine Quelle gesunder Lebensmittel für die EU-Bürger darstellen. Die erfolgreichen Vorschläge sollten eindeutig dazu beitragen, die Praxis der Rückwürfe unerwünschter Fische abzuschaffen und die Fangmeldedaten zu verbessern, indem automatische Artenerkennung und künstliche Intelligenz eingesetzt werden, um Datenquellen wie Videomaterial, DNA-Schnelltests und Sensordaten in Echtzeit zu analysieren, z. B. durch das Internet der Dinge oder ähnliche Überwachungssysteme.
Um sicherzustellen, dass die Fischerei ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig ist und eine Quelle gesunder Nahrungsmittel darstellt, muss die EU die möglichen Schlupflöcher in den Rechtsvorschriften schließen, die illegale und nicht nachhaltige Fischereipraktiken ermöglichen könnten. Um erfolgreich zu sein, muss die EU über ein technologisch fortschrittliches und wirksames Fischereiüberwachungs- und -kontrollsystem verfügen, und die Digitalisierung der Fischerei ist ein Schlüsselelement (vor allem durch den Einsatz von Techniken wie künstlicher Intelligenz, Sensoren und Robotik). Dieses Ziel wird auch zur Verwirklichung des Leitziels "Ein Europa, das fit ist für das digitale Zeitalter" beitragen.
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Erwartete Ergebnisse
- Wirksame Methoden, Instrumente und Systeme für die automatische Erkennung von Arten, die Analyse von Videoaufzeichnungen der elektronischen Fernüberwachung, DNA-Schnelltests und Sensordaten in Echtzeit sowie eine bessere Integration der Ergebnisse in die Meldesysteme, die von den Fischern zur Meldung der Fänge an die zuständigen Behörden verwendet werden;
- Bessere Möglichkeiten zur Überwachung und Kontrolle illegaler Rückwurfpraktiken auf See und bessere Möglichkeiten der EU-Mitgliedstaaten, die Anlandeverpflichtung vollständig umzusetzen;
- Einsatz von Ad-hoc-Sensoren zur Erkennung von Rückwürfen und Nutzung der Daten des Copernicus-Netzes, insbesondere des maritimen Überwachungsdienstes;
- Optimale Fangeinsätze und Fischereiverarbeitung sowie verbesserte Möglichkeiten der EU, Daten zu sammeln, auszutauschen und zu analysieren;
- Verbesserte Überwachungsmöglichkeiten, einschließlich Verarbeitungstätigkeiten an Bord von Fischereifahrzeugen, und schließlich Unterstützung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der biologischen Meeresressourcen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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