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Call-Eckdaten
Forschung und Innovation über die Ziele der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für Pestizide nach 2030 hinaus
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-4
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Der Einsatz chemischer Pestizide in der Landwirtschaft schadet Nichtzielorganismen, einschließlich des Menschen, kontaminiert den Boden, das Wasser und die Umwelt im Allgemeinen und führt zu einem Rückgang der biologischen Vielfalt in landwirtschaftlichen Gebieten. Der Europäische Green Deal hat neue Ziele gesetzt und einen Fahrplan zur Erreichung seiner Ziele durch mehrere Strategien und Aktionspläne festgelegt, darunter die Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" und die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Für die Landwirtschaft wurden ehrgeizige Ziele festgelegt, insbesondere das Ziel, den Einsatz und die Risiken chemischer Pestizide sowie den Einsatz gefährlicherer Pestizide bis 2030 um 50 % zu reduzieren.
Die Forschung hat gezeigt, dass gut konzipierte Programme des integrierten Pflanzenschutzes Unkräuter und Schädlinge auf umweltfreundliche Weise bekämpfen können; dennoch ist die heutige Landwirtschaft immer noch in hohem Maße auf chemische Behandlungen angewiesen, um Erträge und Gewinne zu sichern. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht) zu bewerten, die sich ergeben, wenn man über die für 2030 gesetzten Ziele der Pestizidreduzierung hinausgeht und eine weitere Reduzierung oder sogar die schrittweise Abschaffung chemischer Pestizide in der EU-Landwirtschaft anstrebt, wobei mit den gefährlichsten Pestiziden begonnen werden soll, während gleichzeitig die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Trockenheit und extreme Niederschläge oder der Druck durch invasive Schädlinge und Krankheiten nachhaltig bewältigt werden. Um dies zu erreichen, sollte ein stärkeres F&I-Ökosystem geschaffen werden, das in der Lage ist, nachhaltige Lösungen anzubieten, die Herausforderungen einer weiteren Reduzierung oder eines Ausstiegs aus chemischen Pestiziden für die Lebensmittelsysteme zu bewerten, einschließlich der Lebensmittelsicherheit und Erschwinglichkeit, und die verschiedenen laufenden Bemühungen und Initiativen miteinander zu verbinden.
Die Projekte sollten:
- ein Netzwerk einrichten, das eine enge Zusammenarbeit zwischen den relevanten Forschungs- und Innovationsakteuren (einschließlich der Sozialwissenschaften) und Netzwerken in der EU und den assoziierten Ländern fördert;
- eine umfassende Analyse und ein umfassendes Verständnis von Wissenslücken und neuen Forschungsparadigmen liefern, die im Hinblick auf eine nachhaltige Landwirtschaft (und über die "farm to fork"-Ziele hinaus) angegangen werden müssen;
- den Einsatz von Pestiziden identifizieren und kartieren und Risikominderung in der EU, den assoziierten Ländern und weltweit fördern; einschließlich mit Programmen und Demonstrationsanlagen, entlang der gesamten Lebensmittelkette;
- Herausforderungen und Möglichkeiten für Primärerzeuger und andere Akteure der Lebensmittelkette ermitteln , um den Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft (und über die Ziele vom Erzeuger zum Verbraucher hinaus) voranzutreiben;
- Empfehlungen für den künftigen Forschungsbedarf in den Agrarwissenschaften sowie in den technischen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Wissenschaften mit dem Ziel einer weiteren Verringerung oder schrittweisen Abschaffung chemischer Pestizide in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung des Klimawandels, des zunehmenden Drucks durch Schädlinge und Krankheiten und anderer Herausforderungen geben.
Die Projekte sollten Ackerkulturen und mehrjährige Pflanzen berücksichtigen. Die Vorschläge sollten auf den Ergebnissen anderer einschlägiger EU-finanzierter Forschungsprojekte und -initiativen im Rahmen von Horizont 2020, Horizont Europa und anderen Programmen/Initiativen (wie COST-Aktionen, PRIMA) aufbauen und diese nutzen. Die Tätigkeiten sollten auf die Maßnahmen im Rahmen der künftigen Partnerschaft "Beschleunigung des Übergangs zu landwirtschaftlichen Systemen: lebende Agrarökologie-Labore und Forschungsinfrastrukturen" und der europäischen Mission "A Soil Deal for Europe" abgestimmt sein und diese ergänzen. Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine Reihe von Akteuren einbeziehen, um sicherzustellen, dass Wissen und Bedürfnisse aus verschiedenen Sektoren, von Forschern, Landwirten, Beratungsdiensten, der Agrar- und Ernährungsindustrie, Verbrauchern und NRO zusammengeführt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das erfolgreiche Projekt sollte die Umsetzung der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und der EU-Klimapolitik im Rahmen des Europäischen Green Deal unterstützen. Die Maßnahmen werden zum Übergang zu fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch beitragen, insbesondere zu dem Ziel, den Gesamtverbrauch und die Risiken chemischer Pestizide um 50 % und den Einsatz der gefährlichsten Pestizide um 50 % zu verringern.
Erwartete Ergebnisse
- Verbessertes Verständnis der wichtigsten Wissenslücken sowie der Triebkräfte und Hindernisse, um über die Ziele für chemische Pestizide vom Erzeuger zum Verbraucher hinauszugehen;
- Verstärkte Vernetzung und Wissensaustausch in ganz Europa zur Förderung einer Verringerung des Pestizideinsatzes und der Risiken über die Ziele für den Bereich "vom Erzeuger zum Verbraucher" hinaus;
- Ermittlung des Forschungsbedarfs für eine weitere Verringerung oder schrittweise Abschaffung chemischer Pestizide in der Landwirtschaft.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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