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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft zur Beschleunigung des Übergangs zu landwirtschaftlichen Systemen - lebende agrarökologische Labore und Forschungsinfrastrukturen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-1
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
25.01.2023
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 150.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 60.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Partnerschaft sollte die Forschungs- und Innovationsprogramme zur Agrarökologie zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern koordinieren und kombinierte Maßnahmen anstoßen. Sie sollte die wichtigsten Partner und Interessengruppen mobilisieren, darunter Ministerien, Finanzierungsstellen, Forschungseinrichtungen, Regionen, lokale Behörden, Forschungsinfrastrukturen, lebende Labors, Landwirte, Berater, Industrie, Verbraucher usw.
Call-Ziele
Die europäische Partnerschaft "Beschleunigung der Umstellung der landwirtschaftlichen Systeme: Lebende Labore und Forschungsinfrastrukturen für die Agrarökologie" ist eine der Maßnahmen im Rahmen der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", die die Förderung der Agrarökologie als einen der Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft vorsieht, die dazu beitragen können, die Ziele des Europäischen Grünen Deals für Agrar- und Ernährungssysteme zu erreichen. Lebendige Labore sind reale Umgebungen mit vielen Beteiligten, die den Nutzer in den Mittelpunkt der Innovation stellen und als Instrumente für Landwirte, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Bürger, lokale und regionale Behörden usw. zur gemeinsamen Erarbeitung von Lösungen nach einem multimethodischen Ansatz dienen. Lebendige agrarökologische Labore zeichnen sich durch eine sehr starke lokale Verankerung, die Beteiligung zahlreicher Interessengruppen mit sehr unterschiedlichen Ursprüngen und eine hohe Wissensintensität bei der Suche nach den benötigten und produzierten Innovationen aus. Sie können auf verschiedenen Ebenen tätig sein: typischerweise auf der Ebene von landwirtschaftlichen Betrieben, Landschaften oder Regionen. Forschungsinfrastrukturen bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für langfristig arbeitende Forschungsgemeinschaften.
Die gemeinsam erstellte Strategische Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) der Partnerschaft sollte Aufforderungen zur Einreichung von Forschungsprojekten und -aktivitäten enthalten, um die ortsbezogene und von mehreren Interessengruppen getragene gemeinsame Erarbeitung von Lösungen zu fördern. So sollte sie die Grundlagenforschung im Bereich der Agrarökologie bis hin zur angewandten Forschung fördern und einsatzbereite Lösungen für die Ausweitung auf reale Umgebungen hervorbringen. Die Partnerschaft sollte Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang zur Agrarökologie in allen landwirtschaftlichen Produktionssystemen abdecken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf konventionelle Landwirtschaft, ökologischen Landbau, Agroforstwirtschaft, Permakultur, regenerative Landwirtschaft, urbane Landwirtschaft usw. Letztendlich sollte die Partnerschaft einen wesentlichen Beitrag zur Schließung bestehender Wissenslücken im Bereich der Agrarökologie leisten und dabei auf geografische/territoriale Besonderheiten in der EU und den assoziierten Ländern eingehen.
Die Verwirklichung der Ziele der Partnerschaft erfordert die Durchführung der folgenden Aktivitäten, die während der Laufzeit der Partnerschaft erreicht werden sollen:
- Unterstützung transnationaler Forschungs- und Innovationstätigkeiten, wie in der SRIA definiert, zu den Herausforderungen und dem Potenzial der Agrarökologie bei der Bewältigung der biophysikalischen, klimatischen, sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen der Nachhaltigkeit sowie bei der Verringerung der Umweltauswirkungen und des Ressourcenverbrauchs auf landwirtschaftlicher, lokaler und allgemeiner gesellschaftlicher Ebene. Dies sollte auch die Unterstützung der Forschung in und über lebende agrarökologische Labore als Instrumente zur Förderung des agrarökologischen Übergangs beinhalten.
- Aufbau eines europäischen Netzwerks neuer und bestehender Living Labs und Forschungsinfrastrukturen für den Wissensaustausch und die gemeinsame Entwicklung von agrarökologischen Innovationen auf verschiedenen Ebenen. Das Netzwerk wird eine wichtige Plattform für die Entwicklung und gemeinsame Schaffung von Innovationen sein, um die technischen, wirtschaftlichen, institutionellen und politischen Herausforderungen des agrarökologischen Übergangs für Einzelpersonen und Kollektive in ganz Europa zu bewältigen.
- Verbesserung des Zugangs zu und der Nutzung von Diensten, die von Forschungsinfrastrukturen und anderen einschlägigen Initiativen bereitgestellt werden, für langfristige Messungen, Beobachtungen und Experimente zur Unterstützung der Agrarökologie.
- Verbesserung des Austauschs und des Zugangs zu Wissen und Innovationen im Bereich der Agrarökologie und Verbesserung der Kapazitäten von Landwirten und Akteuren der Agrar- und Lebensmittelkette zur Übernahme von Agrarökologie-Innovationen sowie Stärkung der landwirtschaftlichen Wissens- und Innovationssysteme für die Agrarökologie in ganz Europa unter Berücksichtigung von Kultur-, Gender- und Jugendaspekten.
- Aufbau eines Überwachungs- und Datenrahmens mit Indikatoren und Instrumenten zur Überwachung und Messung des Fortschritts des agrarökologischen Übergangs, seiner sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und klimatischen Leistungen und Auswirkungen sowie zur Verbesserung der Datenverwertung und -weitergabe.
- Einrichtung solider Mechanismen für den Dialog zwischen Wissenschaft und Politik zur Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung politischer Maßnahmen (in der Forschung und in den einzelnen Sektoren), um zu einer besseren Regierungsführung und Politik sowie zu Institutionen beizutragen, die besser für die Unterstützung des agrarökologischen Übergangs gerüstet sind.
- Konzeption und Umsetzung von Kommunikations-, Wissensaustausch- und Verbreitungsaktivitäten zur Verbesserung des Engagements der Interessengruppen und der breiten Öffentlichkeit für den agrarökologischen Wandel.
Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit Horizont Europa assoziierten Ländern offen. Von den Partnern wird ein finanzieller Beitrag und/oder Sachleistungen erwartet, der dem Anspruch der vorgeschlagenen Aktivitäten entspricht. Die Partnerschaft sollte offen für die Aufnahme neuer Partner während ihrer Laufzeit sein. Die Lenkung der Partnerschaft sollte es ermöglichen, ein breites Spektrum von Interessengruppen zusammen mit den Vollmitgliedern der Partnerschaft einzubeziehen. Leitlinien, Normen und Rechtsvorschriften in diesem Bereich sollten berücksichtigt werden, um die Vermarktung der im Rahmen der Partnerschaft entwickelten Methoden und Produkte zu erleichtern.
Um sicherzustellen, dass alle Arbeitsbereiche kohärent sind und sich gegenseitig ergänzen, und um das Potenzial für Investitionen in Wissen und Innovation zu nutzen, wird erwartet, dass die Partnerschaft eine enge Zusammenarbeit und Synergien mit der Horizont-Mission "A Soil Deal for Europe", mit der bestehenden Europäischen Partnerschaft Biodiversa+ und mit anderen relevanten künftigen Partnerschaften, insbesondere mit den Bereichen nachhaltige Lebensmittelsysteme, Landwirtschaft mit Daten und Tiergesundheit und Tierschutz, fördert.
Eine Zusammenarbeit mit der GFS kann insbesondere bei Maßnahmen zur Überwachung und Messung der Fortschritte bei der Umstellung auf die Agrarökologie sowie bei der Verbesserung der Datenverwertung ins Auge gefasst werden. Die GFS kann Fachwissen über EU-weite Daten und Indikatoren zur Überwachung des Übergangs zur Agrarökologie bereitstellen.
Die Partnerschaft sollte Mittel für die Zusammenarbeit mit bestehenden Projekten, Initiativen, Plattformen, Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik und/oder institutionellen Prozessen auf EU-Ebene und auf anderen Ebenen bereitstellen, sofern dies für die Ziele der Partnerschaft relevant ist.
In den Einreichungen sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen gebündelt werden, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Die Partnerschaft wird Dritten als eines der Mittel zur Erreichung ihrer Ziele finanzielle Unterstützung gewähren. Um das gesamte Spektrum der im Rahmen von "Horizont Europa" zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten, sollten die allgemeinen Anhänge des Hauptarbeitsprogramms, in denen die allgemeinen Bedingungen für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Themen für Finanzhilfen festgelegt sind, berücksichtigt werden.
Um die Ziele der internationalen Zusammenarbeit zu erreichen und angesichts der globalen Dimension der Agrarökologie wird die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern aus Drittländern, die nachweislich einen Mehrwert im Bereich der agrarökologischen Umstellung erbringen, nachdrücklich gefördert. Insbesondere wird die Teilnahme von Rechtspersonen aus internationalen Ländern und/oder Regionen, einschließlich solcher, die nicht automatisch für eine Finanzierung in Frage kommen, an den gemeinsamen Aufrufen und/oder an anderen Aktivitäten der Partnerschaft gefördert. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen kann in Betracht gezogen werden.
Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie detailliert beschreiben, wie sie diese Zusammenarbeit in der Praxis durchführen würden.
Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
Zu diesem Thema sollte ein wirksamer Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften geleistet werden.
Um die gesellschaftliche Wirkung der Aktivitäten zu verstärken, sollte der Ansatz die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, zur Mitgestaltung/Co-Kreation/Co-Bewertung von Forschungs- und Innovationsplänen/Inhalten/Ergebnissen beizutragen.
Eine Verknüpfung mit anderen Datenräumen, insbesondere mit der European Open Science Cloud, sollte vorgesehen werden, um Synergien und Komplementaritäten der verschiedenen Ansätze zu nutzen.
Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in künftige Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiter zu unterstützen.
Die voraussichtliche Dauer der Partnerschaft beträgt sieben bis zehn Jahre.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal wird diese Partnerschaft zu den Zielen und Vorgaben der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der EU-Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für einen Übergang zu fairen, gesunden, umweltfreundlichen und widerstandsfähigeren Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch beitragen und insbesondere das Ziel verfolgen, die Agrarökologie zu fördern. Darüber hinaus wird in der Mitteilung der Kommission "Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme" die Innovation durch Agrarökologie als eines der Instrumente hervorgehoben, die den Druck auf die Inputkosten abmildern können, ohne die Produktionskapazität zu beeinträchtigen, was zu langfristigen Produktivitätsfortschritten führt. Die Agrarökologie ist ein dynamischer und ganzheitlicher Ansatz, der einen positiven Beitrag zu gesünderen Ökosystemen und zur biologischen Vielfalt, auch in den Böden, leistet. Die Agrarökologie zielt darauf ab, den Übergang von Agrar- und Lebensmittelsystemen zu nachhaltigeren Praktiken zu unterstützen, indem sie Wissenschaft, Praxis und Gesellschaft miteinander verbindet und die Verabschiedung einer Reihe von Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken anregt. Angesichts des Potenzials der Agrarökologie, positive Auswirkungen auf den Übergang zu ökologischer, klimatischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Systeme in Europa zu erzielen, wird die Partnerschaft Lösungen liefern, die die Umsetzung mehrerer anderer europäischer Green-Deal-Strategien und -Initiativen unterstützen, insbesondere der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, des Aktionsplans für die Entwicklung des ökologischen Landbaus, des EU-Aktionsplans zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, des Klimapakts 2030, der EU-Bodenstrategie bis 2030, der nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufe und der EU-Bioökonomie-Strategie. Die Partnerschaft wird ein einzigartiges Instrument darstellen, das dazu beitragen wird, die agrarökologische Forschung in ganz Europa zu vernetzen. Die erwarteten Ergebnisse werden zu den Auswirkungen verschiedener Ziele im Rahmen von Cluster 6 von Horizont Europa beitragen, insbesondere zum Ziel "Faire, gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Verbrauch" sowie zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), insbesondere den SDGs 2, 3, 6, 12, 13 und 15.
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Erwartete Ergebnisse
- Stärkung der Kapazitäten von Landwirten und Akteuren der Wertschöpfungsketten der landbasierten Primärproduktion in ganz Europa, um agrarökologische Praktiken anzuwenden, die zu nachhaltigen ökologischen, klima- und umweltrelevanten Auswirkungen und zu integrativen, wettbewerbsfähigen und widerstandsfähigen Agrar- und Ernährungssystemen beitragen.
- Ein europaweites Netzwerk bestehender und neuer agrarökologischer Labore und Forschungsinfrastrukturen wird aufgebaut. Der Austausch von Wissen und die gemeinsame Erarbeitung agrarökologischer Innovationen durch mehrere Interessengruppen auf verschiedenen Ebenen wird sichergestellt. Ein Rahmen für Datenmanagement, Indikatoren und Instrumente zur Überwachung des agrarökologischen Übergangs wird geschaffen.
- Ein robustes europäisches F&I-System für Agrarökologie, das Wissenschaft und Praxis integriert, wird eingerichtet. Die Richtung für die Ausweitung bestehender und den Aufbau neuer Kooperationen, die Förderung der Schaffung und des Austauschs von Wissen und die gemeinsame Erarbeitung ortsbezogener und maßgeschneiderter Lösungen durch lebende agrarökologische Labore ("Living Labs") und Forschungsinfrastrukturen wird festgelegt. Das Verständnis für die technische und sozioökonomische Leistungsfähigkeit und die Akzeptanz der Agrarökologie in Europa wird verbessert.
- Der wissenschaftlich-politische Dialog über Agrarökologie wird gestärkt. Wissenschaftliche Unterstützung und technische Demonstrationen für die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der einschlägigen EU-Politiken werden bereitgestellt. Eine evidenzbasierte, systemorientierte und transformative Regierungsführung und Politikgestaltung wird unterstützt.
- Die agrarökologischen Forschungs- und Innovationspläne der EU und der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder ergänzen sich, was zur gemeinsamen Ausarbeitung und Umsetzung einer langfristigen paneuropäischen strategischen Forschungs- und Innovationsagenda führt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren juristischen Personen eingereicht werden, sofern eine dieser juristischen Personen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer eine der Hauptaktivitäten der Aktion ist, um ihre Ziele zu erreichen, gilt der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von € 60.000,00 nicht. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt € 10.000.000,00 für die gesamte Laufzeit von Horizon Europe.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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