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Call-Eckdaten
Untersuchung des Beitrags geografischer Angaben zur nachhaltigen Entwicklung und Optimierung der Unterstützung für neu eingeführte Systeme
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-COMMUNITIES-01-4
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die EU ist bekannt für ihre hochwertigen Lebensmittel, die sich durch besondere Merkmale oder landwirtschaftliche Eigenschaften auf dem Markt auszeichnen, insbesondere für solche, die mit eingetragenen geografischen Angaben (g.A.) gekennzeichnet sind. Die Qualität und Vielfalt der Lebensmittelproduktion der Union ist eine ihrer großen Stärken, die den Erzeugern einen Wettbewerbsvorteil verschafft und einen wichtigen Beitrag zu ihrem lebendigen kulturellen und gastronomischen Erbe leistet.
Qualitätsregelungen können der Wirtschaft im ländlichen Raum und in den Küstengebieten zugute kommen. Dies gilt insbesondere für benachteiligte Gebiete, Bergregionen und Regionen in äußerster Randlage, in denen die Landwirtschaft bereits einen großen Teil der Wirtschaft ausmacht und die Produktionskosten hoch sind. Sie können durch Produkte, die tief in der Tradition, Kultur und Geografie verwurzelt sind, einen Mehrwert für die lokalen Gemeinschaften schaffen.
Aufbauend auf dem neuesten Stand der Technik, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf den Ergebnissen des Projekts Strength2Food, wird erwartet, dass sich die Vorschläge auf Programme für geografische Angaben konzentrieren.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie Folgendes beinhalten:
- eine fundierte Analyse des aktuellen Stands der Forschung über die Auswirkungen von GI-Programmen in Bezug auf alle Aspekte der Nachhaltigkeit liefern;
- Bewertung der Nachhaltigkeitsauswirkungen aller g.A.-Produkte (>3000) in allen drei Dimensionen, d.h. wirtschaftlich, sozial und ökologisch (einschließlich der Nutzung natürlicher Ressourcen, der Erhaltung des kulturellen Erbes und der öffentlichen Gesundheit);
- Umfassende Kartierung der Praktiken in den Produktionssystemen der geografischen Angaben und Ermittlung derjenigen, die die negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen minimieren und gleichzeitig die wirtschaftliche Dimension der Nachhaltigkeit ausgleichen;
- Untersuchung, wie die nachhaltigen Ergebnisse der g.A. besser in Wert gesetzt werden können, einschließlich der Art und der Merkmale der durch die g.A.-Produktion erzeugten öffentlichen Güter und des Nutzens für lokale Gebiete und die Gesellschaft insgesamt;
- Ermittlung von Synergien zwischen verschiedenen Interventionsprogrammen, um die Beteiligung von Landwirten und Fischern zu erhöhen;
- Untersuchung der Verbraucherwahrnehmung von g.A., einschließlich der Nachfrage nach einer Aufwertung von g.A. als Qualifizierungsmerkmal für eine kürzere Lebensmittelversorgungskette, und der Frage, wie g.A., die mit einer gesunden und nachhaltigen Ernährung in Einklang stehen, besser gefördert werden können, um die Nachfrage nach g.A.-Produkten und die Bereitschaft, dafür zu zahlen, zu erhöhen.
- Untersuchung und Benchmarking der von den verschiedenen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern verfolgten Ansätze/Politik in Bezug auf geografische Angaben und Nachhaltigkeit;
- Formulierung von Best Practices, Entscheidungshilfen und Empfehlungen für Erzeuger und politische Entscheidungsträger, um die Nachhaltigkeit der g.A.-Regelungen zu verbessern und die Unterstützung für neu eingeführte g.A.-Regelungen, die auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung ausgerichtet sind, zu optimieren;
Eine angemessene Vertretung der Verbraucherinteressen durch Gremien, die mit den betreffenden politischen Fragen vertraut sind, muss sichergestellt werden, zumindest für die Aspekte des Projekts, die die Verbraucher, die Verbraucherinformation und die Verbraucherwahrnehmung betreffen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Der erfolgreiche Vorschlag sollte die Ziele der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für nachhaltige Lebensmittel unterstützen und den Beitrag des Systems der geografischen Angaben (g.A.) zur Unterstützung dieser Ziele stärken.
Erwartete Ergebnisse
- Besseres Verständnis des Beitrags der g.A.-Regelungen zur nachhaltigen Entwicklung und insbesondere zur Erreichung der Ziele der Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher".
- Nachhaltigkeitsattribute in g.A.-Systemen werden von den Erzeugern weitgehend umgesetzt und von den Verbrauchern anerkannt und richtig interpretiert und verstanden.
- Bessere Gestaltung und Umsetzung der Politik der g. A., um deren Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, einer gesunden und nachhaltigen Ernährung und nachhaltigen Lebensmittelsystemen zu fördern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6(664kB)
Kontakt
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