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Call-Eckdaten
Verbesserung der sozialen Eingliederung in ländlichen Gebieten: Schwerpunkt auf Menschen in prekären Situationen und der Sozialwirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-COMMUNITIES-01-1
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden dazu beitragen, integrativere, sozial widerstandsfähigere und wohlhabendere ländliche Gebiete in Europa zu schaffen, indem sie das Verständnis für die Herausforderungen der sozialen Eingliederung und der Sozialwirtschaft in ländlichen Gebieten verbessern, eine Bestandsaufnahme der bestehenden politischen Maßnahmen und Lösungen für die Bereitstellung angemessener Dienstleistungen für die gefährdete Bevölkerung sowie für die Förderung der Sozialwirtschaft und des Unternehmertums vornehmen.
Call-Ziele
Die Projekte werden diese Herausforderungen auch durch die Erprobung innovativer Lösungen angehen, die die Sozialwirtschaft fördern und die soziale Eingliederung von Menschen in prekären Situationen verbessern.
Von den Einreichungen wird erwartet, dass sie Folgendes beinhalten:
- Identifizierung und Analyse der Triebkräfte der sozialen Ausgrenzung und der Herausforderungen bei der Bewältigung von Ungleichheiten und Marginalisierung in verschiedenen ländlichen Gebieten in Europa (z. B. abgelegene ländliche Gebiete, ländliche Gebiete in den EU-Regionen in äußerster Randlage (definiert in Artikel 349 AEUV), Küsten- und Berggebiete, ländliche Gebiete in Stadtnähe);
- ein besseres Verständnis der Bedürfnisse und Herausforderungen von Menschen in einer prekären Situation in verschiedenen ländlichen Gebieten Europas, der möglichen Wege zur Bewältigung wirtschaftlicher und demografischer Herausforderungen, einschließlich Alterung, Behinderung und Gefährdung junger Menschen (insbesondere derjenigen, die sich nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung befinden, NEET), und der Zugänglichkeit zu angemessenen Dienstleistungen (z. B. unter Berücksichtigung des universellen Designs), einschließlich sozialer Dienstleistungen (z. B. für Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen), zu erlangen;
- Benchmarking von Politiken, Dienstleistungen, auch im sozialen Bereich, und Initiativen, die auf verschiedenen Ebenen entwickelt wurden, um Menschen in einer prekären Situation die volle und wirksame Teilhabe und Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen, einschließlich der Sozialwirtschaft und des Unternehmertums (z. B. soziale Landwirtschaft, ambulante Dienste und Mobilität, Multishops), der Bündelung von Dienstleistungen und der Schaffung von Treffpunkten zur Förderung der sozialen Interaktion (z. B. multidisziplinäre Gesundheitshäuser, assoziative Cafés), öffentlich-privater Partnerschaften und Verbindungen zwischen Stadt und Land. Bewertung der Qualität, Stärken und Schwächen dieser Dienste und inwieweit sie von den Zielgruppen genutzt werden bzw. diese erreichen;
- Untersuchung der Rolle, des Potenzials und der Grenzen der Sozialwirtschaft und der Sozialunternehmen bei der Unterstützung der gefährdeten Bevölkerung in ländlichen Gebieten, auch im Hinblick auf die Bereitstellung grundlegender und angemessener sozialer Dienstleistungen;
- Abgabe von politischen Empfehlungen zur Verbesserung der Dienstleistungserbringung und anderer relevanter Maßnahmen, um die Bedürfnisse von Menschen in prekären Situationen zu erfüllen, sowie zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine Ausweitung der Sozialwirtschaft in ländlichen Gebieten ermöglichen;
- Begleitung von innovativen Pilotaktionen zur Unterstützung von Menschen in prekären Situationen und sozialem Unternehmertum, um zusätzliche Erkenntnisse aus konkreten Beispielen zu gewinnen.
Die Einreichungen sollten innovationsorientiert sein und den Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen, der mehrere Wissenschaftsbereiche, insbesondere die Sozial- und Geisteswissenschaften (z. B. Soziologie, Verhaltenswissenschaften, Psychologie, Wirtschaft usw.), und Akteure mit komplementären Rollen und Erfahrungen (z. B. Vertreter von Menschen in prekären Situationen, Dienstleistungsanbieter, Gesundheitsdienste, Verbände, Behörden, universelle Designer usw.) zusammenbringt.
Die Einreichungen sollten eine repräsentative Vielfalt europäischer ländlicher Gebiete abdecken, verschiedene Arten von Gefährdungen berücksichtigen (gegebenenfalls auch geschlechtsspezifische und intersektionale Aspekte) und eine Vielzahl von Beispielen aus der Sozialwirtschaft und der Dienstleistungserbringung aufgreifen und erproben.
Die Projekte sollten auf bestehenden Ergebnissen, Erkenntnissen und bewährten Verfahren aufbauen. So könnten sie beispielsweise Aktivitäten untersuchen, die im Rahmen von Horizont-Europa-Projekten zu den Themen HORIZON-CL2-2022-TRANSFORMATIONS-01-02 und HORIZON-CL2-2021-TRANSFORMATIONS-01-03 finanziert wurden.
Schließlich sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte ihre Aktivitäten untereinander koordinieren, um Überschneidungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. In den Vorschlägen sollten angemessene Mittel und Ressourcen für die Durchführung dieser Aufgabe vorgesehen werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erfolgreichen Projekte werden zur Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen, gerechten und integrativen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und die Umsetzung der folgenden Prioritäten der Kommission unterstützen: den Europäischen Green Deal, insbesondere seine Komponente "fairer und gerechter Übergang", eine Wirtschaft, die für die Menschen arbeitet, sowie die europäische Säule sozialer Rechte, den EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft, und einen neuen Anstoß für die europäische Demokratie, insbesondere die langfristige Vision für die Ziele der EU für den ländlichen Raum (insbesondere die Förderung der Widerstandsfähigkeit des ländlichen Raums) und die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030.
Erwartete Ergebnisse
- Verbessertes Verständnis der politischen Entscheidungsträger auf verschiedenen Ebenen (europäisch, national, regional und lokal) und der Bürger für die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Ungleichheiten und Marginalisierung in ländlichen Gebieten, für die verschiedenen Bedürfnisse von Menschen in einer prekären Situation und für die Frage, wie soziale Eingliederung, soziale Widerstandsfähigkeit und Wohlbefinden verbessert werden können;
- Verbesserte Politik und Governance-Rahmenbedingungen für soziale Eingliederung und Sozialwirtschaft in ländlichen Gebieten;
- Verbesserung der wirtschaftlichen Möglichkeiten und Entwicklung des sozialen Unternehmertums in ländlichen Gebieten;
- Verbesserung der sozialen Integration und des Zugangs zu angemessenen Dienstleistungen für gefährdete Menschen in ländlichen Gebieten und für die Landbevölkerung im Allgemeinen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6(664kB)
Kontakt
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