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Call-Eckdaten
Demonstrationsnetz für klimagerechte Landwirtschaft - Verknüpfung von Forschungsstationen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CLIMATE-01-4
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 20.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die breite Einführung von Praktiken, die zur Abschwächung des Klimawandels und zur verbesserten Kohlenstoffspeicherung durch die Landwirte beitragen, ist eine Priorität, um sicherzustellen, dass die EU die Ziele zur Abschwächung der Treibhausgasemissionen bis 2030 und die Klimaneutralität für die Landnutzung bis 2035 und für die Gesamtwirtschaft bis 2050 erreicht.
Call-Ziele
Die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen terrestrischen Kohlenstoffsenken der Erde wie Böden und Pflanzen, Wälder, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Feuchtgebiete ist von entscheidender Bedeutung. Der Europäische Green Deal räumt Forschung und Innovation (F&I) eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen ein, die das Erreichen der Klimaziele der EU gewährleisten. Von der Projektdurchführung wird erwartet, dass sie zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran beiträgt und hilft, Klimaneutralität zu erreichen.
Die Landwirtschaft ist auch anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels; daher ist die Anpassung von größter Bedeutung. Die durchgängige Anwendung klimafreundlicher Praktiken wurde auf globaler Ebene, auch von der G-20, als Priorität anerkannt.
Das Gesamtziel ist die schrittweise Einrichtung eines dreistufigen Netzwerks über die Cluster 6-Arbeitsprogramme 2021/2022 und 2023/2024. Bei der ersten Ebene handelt es sich um ein Netzwerk, das Landwirte, die eine Vorreiterrolle einnehmen, bei der Einführung von Versuchen und der Demonstration von Innovationen in landwirtschaftlichen Betrieben einbezieht und dabei vorhandenes Wissen sowohl in der EU als auch in den assoziierten Ländern nutzt (Projekt "Climate Farm Demo"). Die zweite Ebene ist ein Netzwerk, das sich mit allen Beratern zu diesem Thema in den Mitgliedstaaten verbindet und auf den Ergebnissen der Horizont 2020-Projekte und der operativen Gruppen der EIP-AGRI sowie der Entwicklung der AKIS der Mitgliedstaaten aufbaut, um eine gezielte Beratung zu gewährleisten. Die dritte Ebene des Netzwerks - das aktuelle Thema - wird die Kapazitäten der experimentellen Forschungsstationen zu Klimafragen einbeziehen und stärken.
Die Vorschläge sollten:
- Bestehende Forschungsstationen, die sich mit der Anpassung an den Klimawandel oder dessen Abschwächung in der Landwirtschaft befassen, vernetzen, um ein EU-Netzwerk zu schaffen, das alle Mitgliedstaaten und nach Möglichkeit auch die assoziierten Länder umfasst, und um eine wirksame gegenseitige Befruchtung zu fördern;
- bestehende Lösungen nutzen und neue Lösungen entwickeln durch praxisorientierte Erprobung und Demonstration in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen eines ko-kreativen Ansatzes mit Pilotlandwirten und ihren Beratern;
- Instrumente zur Bewertung von Treibhausgasbilanzen auf Betriebsebene, Überwachung der Leistung bei der Emissionsreduzierung, Entscheidungshilfen, Klimadienstleistungen usw. sammeln und vergleichen für den möglichen Einsatz auch in durchschnittlichen Betrieben;
- Carbon Farming-Techniken erforschen (wie in der Mitteilung "Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe" definiert) und ihrer Ergebnisse, auch im Hinblick auf eine bessere Betriebsführung; Analyse der Kosten von Carbon Farming-Verfahren und Einnahmemöglichkeiten sowie der damit verbundenen Risiken und Herausforderungen; Entwicklung und/oder Erprobung von Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungssystemen; Erleichterung des Wissensaustauschs und Unterstützung maßgeschneiderter Schulungs- und Beratungsdienste;
- Wissensaustauschs innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen fördern und Verbindungen mit der EIP-AGRI und den AKIS-Netzwerken und Koordinierungsstellen der Mitgliedstaaten herstellen;
- einer Aufgabe zur Zusammenarbeit mit dem Projekt "Climate Farm Demo" , das unter dem Thema HORIZON-CL6-2021-CLIMATE-01-04 finanziert wird, und mit dem Projekt, das unter dem Thema HORIZON-CL6-2022-CLIMATE-01-03 "Demonstrationsnetzwerk für klimagerechte Landwirtschaft - Stärkung der Rolle der Beratungsdienste" finanziert wird, einbeziehen.
Das Projekt sollte eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren haben und auf den Ergebnissen der klimabezogenen Projekte aus verschiedenen Finanzierungsquellen aufbauen. Das Projekt muss einen Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen und kann soziale Innovation beinhalten.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
- Die Wissensbasis über klimarelevante landwirtschaftliche Praktiken wird erweitert, was zu einer verstärkten Anwendung klimaneutraler Ansätze führt;
- Verschiedene Methoden der klimafreundlichen Landwirtschaft in der Pflanzen- und Tierproduktion werden mit allen relevanten Akteuren bewertet und evaluiert; mit allen relevanten Akteuren;
- Die Einbeziehung und Übernahme innovativer / intelligenter landwirtschaftlicher Praktiken, die den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) verringern und die Anpassung des Sektors an den Klimawandel fördern, durch die Landwirte wird beschleunigt. Langfristig wird dies zu einem größeren Beitrag des Agrarsektors zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Kohlenstoffspeicherung führen;
- Die Umsetzung der EU-Initiative für eine kohlenstoffarme Landwirtschaft, wie sie in der Mitteilung über "Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe" [1] vorgestellt wurde, wird unterstützt;
- Die Einbeziehung der landwirtschaftlichen Wissens- und Innovationssysteme (AKIS) der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder in klimabezogene landwirtschaftliche Fragen wird verstärkt, auch durch die Verknüpfung mit nationalen, regionalen und lokalen Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI) und mit Forschungsstationen, um eine umfassendere Verbreitung und eine stärkere Interaktion innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern zu erreichen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5(580kB)
Kontakt
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