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Call-Eckdaten
Rohstoffe aus nicht-pflanzlicher Biomasse für industrielle Anwendungen: Technologien und Verfahren zur Umwandlung von nicht-lignozellulosehaltiger Biomasse und Abfällen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-02-3-two-stage
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die zirkuläre Bioökonomie wird von der Verfügbarkeit diversifizierter Biomassequellen mit geringem/keinem ILUC-Anteil (Indirekte Landnutzungsänderung) abhängen, aber auch von der Fähigkeit, Prozesse zu konzipieren, zu entwickeln und zu skalieren, um solche Rohstoffe zu hochwertigen, nachhaltigen biobasierten Produkten zu verwerten. Nicht lignozellulosehaltige Biomasse (NLBM) und die damit verbundene ?nicht lignozellulosehaltige Restbiomasse" bieten Optionen, die über pflanzliche Biomasse hinausgehen. NLBM aus aquatischen und terrestrischen Quellen stehen jedoch häufig vor der Herausforderung, Größenvorteile und eine Intensivierung der Bioraffinerie-Produktion zu erreichen, was auch auf die komplexe und unterschiedliche Zusammensetzung der Rohstoffe zurückzuführen ist.
Call-Ziele
Die Projektaktivitäten sollten sich mit folgenden Themen befassen:
- Identifizierung und Optimierung geeigneter NLBM-Rohstoffe mit dem Schwerpunkt auf höherer Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft unter Beachtung der Grundsätze der Abfallhierarchie. Einsatz solcher Rohstoffe in geeigneten Produktionssystemen, einschließlich Upcycling-Ansätzen. Genauer gesagt, Konzeption und Entwicklung innovativer Upstream- und Konversionsprozesse im Pilotmaßstab (z. B. durch Anwendung von Enzymen, industriellen mikrobiellen Wirten, Mikrobiomen aus natürlichen Ökosystemen und diversen industriellen Biotechnologien oder anderen geeigneten Grundlagentechnologien);
- Entwicklung nachgelagerter Konversionsprozesse, die auf ein gezieltes Portfolio hochwertiger biobasierter Prozessoutputs / biobasierter Produkte abzielen, die später in integrierten Bioraffinerien der NLBM (in angemessenem Maßstab) gewonnen werden können;
- Bewertung der vorgeschlagenen/entwickelten innovativen Prozesse im Hinblick auf die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit der Valorisierung von NLBM (Abfällen) (in verschiedenen potenziellen Bioraffinerie-Maßstäben), wobei die Prozessflexibilität zur Bewältigung der Heterogenität der Zusammensetzung der gewählten NLBM-Rohstoffe gezeigt/gewährleistet wird;
- Anwendung von Ex-ante-Bewertungsmethoden für den Lebenszyklus, um eine Verbesserung der Umweltleistung (einschließlich der biologischen Vielfalt), aber auch sozioökonomische Aspekte sowie die Sicherheit für Verbraucher und Betreiber zu gewährleisten;
- Ermöglichung partizipatorischer Ansätze und des Wissensaustauschs über zirkuläre biobasierte Wertschöpfungsketten hinweg. Dies schließt Rohstofflieferanten (auf dem Lande, in Küstengebieten, in Städten und stadtnahen Gebieten), die biobasierte (Prozess-)Industrie, die Endverbraucher und die Zivilgesellschaft ein, um ein umfassendes Scoping der Herausforderungen (mehrere Dimensionen) und Möglichkeiten der Valorisierung von NLBM und NLBM-Abfällen zu erreichen.
- Die Produktion von Biokraftstoffen und Bioenergie als Hauptproduktionsschwerpunkt fällt nicht in den Rahmen dieses Themas (ihre Koproduktion ist jedoch nicht ausgeschlossen, da sie den Grundsätzen der kaskadischen Biomassenutzung folgt). Lebens-/Futtermittelzutaten, kosmetische Mittel und insbesondere solche mit gesundheitsfördernden Eigenschaften (Nutrazeutika) können in den Anwendungsbereich fallen, sofern ihre toxikologische und ernährungsphysiologische Sicherheit auf EU-Ebene bewertet und garantiert wurde.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen und Synergien anstreben und die Ergebnisse früherer und laufender EU-Forschungsprojekte im Rahmen von Horizont 2020, LIFE und Horizont Europa (insbesondere im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens der biobasierten Industrie (BBI JU) / Circular Bio-based Europe Joint Undertaking (CBE JU)) nutzen.
Die Vorschläge sollten auch eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten, die im Rahmen dieses Themas und anderer relevanter Themen finanziert werden, enthalten.
Aspekte der Sozial- und Geisteswissenschaften und der sozialen Innovation sollten bei diesem Thema berücksichtigt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein erfolgreiches Projekt wird zu den erwarteten Auswirkungen im Rahmen des Ziels "Kreislaufwirtschaft und Sektoren der Bioökonomie" beitragen, die sich auf Verbraucher und Industrie beziehen und im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, der EU-Strategie für die Bioökonomie und ihrem Aktionsplan, der Abfallrahmenrichtlinie und der EU-Industriestrategie stehen.
Zu den erwarteten Auswirkungen erfolgreicher Projekte gehören insbesondere: i) die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren und ii) die Verbesserung der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenunabhängigkeit der europäischen Industrie.
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Nachhaltigkeit von Biomasseressourcen, die in industriellen Anwendungen verwertet werden, Verringerung der Landabhängigkeit und der Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen (ILUC), Schutz der biologischen Vielfalt und Wahrung der Integrität der Ökosysteme;
- Beitrag zur Klimaneutralität (in erster Linie durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und zusätzlich durch Erhöhung des Kohlenstoffabbaus)[1], Nullverschmutzung und Ressourceneffizienz durch praktische Anwendung des Konzepts der Kreislaufwirtschaft (Bioökonomie);
- Verbesserte industrielle Wettbewerbsfähigkeit, strategische Autonomie und Ressourcenunabhängigkeit der biobasierten Wertschöpfungsketten der EU-Mitgliedstaaten und/oder assoziierten Länder aufgrund nachhaltigerer industrieller Produkte und Verfahren.
- Ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nutzen auf territorialer und kommunaler Ebene durch verstärkte Kreislaufwirtschaft und Upcycling von geringwertiger, nicht lignozellulosehaltiger Biomasse (NLBM) (Abfall) terrestrischen oder aquatischen Ursprungs, einschließlich ihres Upcyclings für hochwertige Anwendungen.
- Engagement der KMU, einschließlich der regionalen Dimension, für die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze.
- Verstärkte Zusammenarbeit und Sensibilisierung innerhalb der kreislauforientierten biobasierten Wertschöpfungsketten, einschließlich der Abfallbewirtschafter, der Anbieter von Biomasserohstoffen, der biobasierten (Prozess-)Industrie, der Endverbraucher und der Zivilgesellschaft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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