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Call-Eckdaten
Erfassung von Markttrends und gesellschaftlichen Wahrnehmungen für maßgeschneiderte Forstdienstleistungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-13
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema befasst sich mit neuen Möglichkeiten für Primärerzeuger, ihr Einkommen durch die Entwicklung neuer nachhaltiger Geschäftsmodelle zu diversifizieren.
Call-Ziele
Wälder bieten unschätzbare Vorteile für die Menschen und den Planeten. Sie sind Drehscheiben für die biologische Vielfalt und Lebensräume, die für die Klima- und Wasserregulierung, die Bodenstabilisierung und die Reinigung von Luft und Wasser unerlässlich sind. Ihre Fähigkeit, Kohlenstoff zu binden und zu speichern, macht sie zu einer wichtigen Stütze im Kampf gegen den Klimawandel. Darüber hinaus bieten Wälder und der forstbasierte Sektor vielfältige sozioökonomische Funktionen und Vorteile, darunter Arbeitsplätze und Entwicklungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten. Ihre Rolle bei der Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Materialien sowie ihr Wert für die Erholung und das Lernen von der Natur sind für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und einer gesunden Gesellschaft unverzichtbar.
Von den europäischen Wäldern wird jedoch zunehmend verlangt, dass sie gleichzeitig eine große Vielfalt an Gütern und Ökosystemleistungen bereitstellen. Die Wahl der Waldbewirtschaftung kann kurz- und langfristig zu unterschiedlichen Ergebnissen bei den Ökosystemleistungen und der Produktivität führen. Die Waldbesitzer sollten mögliche Kompromisse und Synergien im Hinblick auf die multifunktionale Rolle der Wälder, ihre Wechselwirkung mit dem Klimawandel und ihre Rolle für die biologische Vielfalt berücksichtigen. Daher bedarf es ausgewogener und integrativer Ansätze, um die Ökosystemleistungen langfristig zu sichern und ausreichende Ressourcen für eine nachhaltige und zirkuläre Bioökonomie bereitzustellen und gleichzeitig zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zum Kohlenstoffabbau beizutragen, um die EU-Klimaziele für 2030 und 2050 zu erreichen.
Die Einreichungen sollen:
- Ein transdisziplinären Forums an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zur regelmäßigen Verbreitung von Forschungsergebnissen, zur Erörterung von Optionen für ein Upscaling vielversprechender Ansätze (einschließlich technologischer Erfordernisse und möglicher Lösungen) und zur Zusammenarbeit mit relevanten politischen Entscheidungsträgern, Interessengruppen und der breiten Öffentlichkeit einrichten.
- Die sich unter veränderten Klimabedingungen entwickelnden gesellschaftlichen Anforderungen an verschiedene Waldgüter und -dienstleistungen in einem interdisziplinären und integrativen Ansatz erforschen, um das Wissen zu verbessern, das dazu beiträgt, die Anforderungen auszugleichen und gleichzeitig die Kapazitäten des Waldes zu sichern, diese bestmöglich zu erfüllen.
- Auf der Grundlage früherer Forschungsergebnisse (z. B. InnoForest, Sincere usw.) das Verständnisses der Wechselwirkungen zwischen Ökosystemleistungen auf verschiedenen zeitlichen Ebenen, sowohl kurz- als auch langfristig, und Berücksichtigung relevanter sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Interdependenzen und Pfadabhängigkeiten verbessern.
- Regionaler und nationale marktorientierte Ansätze zur Schaffung neuer oder Reaktivierung von Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodellen auf der Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Waldeigentümern, politischen Entscheidungsträgern und Nutzern von Ökosystemleistungen im Hinblick auf die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen und die Stärkung der interdisziplinären und sektorübergreifenden Zusammenarbeit identifizieren.
- Eine Reihe von repräsentativen europäischen PES-Fällen auswählen, einschließlich Carbon Farming-Fällen, mit ausreichender Umsetzungsdauer und Datenverfügbarkeit für eine ganzheitliche Wirkungsbewertung.
- Daten zur Kontextualisierung der Ergebnisse im Vergleich zur bestehenden Literatur über die Gestaltung und Umsetzung von PES, einschließlich Carbon Farming analysieren und vergleichen.
- Bestehende Geschäftsmodelle verbessern und neue Geschäftsmodelle entwickeln, um den Wert und die mögliche Finanzierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu bestimmen, auch durch die Bewertung von Ökosystemleistungen wie Biodiversität, Nicht-Holz-Produkte, Kohlenstoffbindung und -speicherung, sauberes Wasser, Bodenschutz, Erholung, Gesundheitsleistungen usw.; und Entwicklung standardisierter Methoden für deren Bewertung, wo dies erforderlich ist, mit dem Ziel, den nachhaltigen Nutzen aller Ökosystemleistungen zu maximieren.
- Standards für die Messung, Beurteilung und Bewertung von Ökosystemleistungen in unterschiedlichen regionalen Kontexten vorschlagen, was zu effizienteren Marktmechanismen in ganz Europa führen könnte, um Waldbewirtschaftungspraktiken zu unterstützen, die eine nachhaltige Nutzung sowie die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt gewährleisten.
- Die Einrichtung angemessener Zahlungssysteme durch private und öffentliche Finanzierungsinstrumente auf nationaler und EU-Ebene (einschließlich der GAP) fördern und beraten.
Projekte müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Beteiligung des Primärproduktionssektors und der breiteren forstbasierten Wertschöpfungskette sicherstellen.
Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema leistet einen Beitrag zur neuen EU-Forststrategie für 2030, indem es sich mit neuen Möglichkeiten für Primärerzeuger zur Diversifizierung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Entwicklung neuer nachhaltiger Geschäftsmodelle befasst.
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte integrierte Bewirtschaftungskonzepte mit Schwerpunkt auf marktorientierten Ansätzen, um die wachsende Nachfrage nach Ökosystemleistungen, einschließlich des Kohlenstoffabbaus durch Carbon Farming, zu decken.
- Entwicklung von Entscheidungshilfen und Managementinstrumenten (einschließlich digitaler Technologien wie KI, Sensoren oder Robotik), die die gemeinsame Erbringung mehrerer Ökosystemleistungen erleichtern.
- Erhöhung der langfristigen Widerstandsfähigkeit von Waldproduktions- und -nutzungssystemen und damit verbundenen Wertschöpfungsketten.
- Verbesserte Leitlinien für die Gestaltung und Umsetzung von Carbon Farming und PES (Payment for Ecosystem Services) in Europa werden formuliert und umgesetzt.
- Beschleunigte Einführung von nachhaltigen Geschäftsmodellen im Primärproduktionssektor.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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