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Call-Eckdaten
Symbiose in den biobasierten industriellen Ökosystemen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-7
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Im Rahmen des Übergangs zu einer effektiven Kreislaufwirtschaft und Nullverschmutzung innerhalb der industriellen Ökosysteme in der Union muss die Produktion von Waren und Dienstleistungen die Nutzung aller Ressourcen optimieren. Die industrielle Symbiose ist für dieses Ziel von entscheidender Bedeutung, da sie auf der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen zwischen Anlagen beruht, wenn Abfälle oder Nebenprodukte einer Industrie oder eines industriellen Prozesses zum Rohstoff für eine andere werden. Eine gut entwickelte Symbiose zwischen biobasierten Anlagen zielt auf eine abfallfreie Wertschöpfungskette ab, die mehr lokale Lieferketten sicherstellt, den Einsatz von Einsatzmaterialressourcen minimiert und gleichzeitig alle Umweltauswirkungen aller beteiligten Prozesse auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität, die biologische Vielfalt und das Klima verringert. Dies sollte auch zu einer Steigerung des wirtschaftlichen Wertes der Endprodukte und zu einer besseren Verteilung des wirtschaftlichen und sozialen Nutzens auf die Beteiligten führen. Zu den industriellen biobasierten Anlagen, die in den Anwendungsbereich dieses Themas fallen, gehören solche, die biobasierte Materialien und Produkte herstellen (z. B. Farben, Beschichtungen, Tinten und Farbstoffe, Polymere, Baumaterialien, Fasern, Körperpflegeprodukte, Weichmacher, Klebstoffe, Schmiermittel, Plattformchemikalien, Lösungsmittel, Tenside usw.).
Um das Wissen für die Umsetzung und Ausweitung der industriellen Symbiose in der biobasierten Industrie zu verbessern, sollten die Einreichungen:
- die Anwendbarkeit bestehender Methoden und Konzepte, die die Symbiose für bestimmte Sektoren/Anlagen innerhalb der biobasierten industriellen Ökosysteme (aber auch für ihre Symbiose mit nicht biobasierten industriellen Anlagen) ermöglichen, analysieren, auch mit Unterstützung durch digitale Innovation und KI, auf der Grundlage bestehender Studien und des im Rahmen der Europäischen Praxisgemeinschaft (ECoP) gesammelten und erarbeiteten Wissens;
- bestehende Methoden verbessern und/oder neue Methoden entwickeln zur Bewertung der Kreislauffähigkeit und Symbiose biobasierter industrieller Ökosysteme unter Berücksichtigung spezifischer KPIs, die im Rahmen der oben genannten ECoP entwickelt wurden;
- die ökologische Nachhaltigkeit symbiotischer Prozesse im Hinblick auf (geringere) Auswirkungen auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität, die biologische Vielfalt und das Klima bewerten und verbessern;
- den wirtschaftlichen und sozialen Nutzen der industriellen Symbiose im Hinblick auf einen höheren wirtschaftlichen Wert der industriellen Endprodukte bewerten, eine bessere Verteilung des wirtschaftlichen und sozialen Nutzens unter den Beteiligten, eine bessere Nutzung der lokalen Lieferketten und die Integration in lokale (nationale und regionale) Strategien zur Unterstützung zirkulärer Ansätze;
- Regionen/Gebiete mit hohem Potenzial oder spezifische Industriezentren für die Demonstration des entwickelten symbiotischen Ansatzes auswählen. Die Kriterien für die Auswahl solcher Standorte sollten sich auf die Prozessebene, die Umsetzung des Symbioseprozesses, das Engagement der lokalen Behörden und Gemeinden, regionale Besonderheiten (Geschäfts-/Industriepolitik und -strategien), zusätzliche Finanzmittel, potenzielle Privatinvestoren usw. konzentrieren, wobei auch die Erfahrungen der EU-Hubs for Circularity (H4C) berücksichtigt werden sollten;
- mit Interessenvertretern, einschließlich lokaler Behörden und Gemeinden zusammenarbeiten, um die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile von Innovationen in industriellen Symbiosen, biobasierten Industrien, Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen zu verbreiten und die Ausbildung von Fachleuten für Kreislaufwirtschaft zu erleichtern;
- ein gezieltes Berichtssystems über die Wirksamkeit der technischen Lösungen auf der Grundlage von Ad-hoc-Überwachungskapazitäten entlang der biobasierten Wertschöpfungsketten, die in Symbiose arbeiten, entwickeln.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zur Initiative Neues Europäisches Bauhaus (NEB) beitragen, indem sie mit der NEB-Gemeinschaft, dem NEB-Labor und anderen relevanten Aktionen der NEB-Initiative interagieren, indem sie Informationen, bewährte Verfahren und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen zu den Ergebnissen früherer und laufender EU-finanzierter Projekte herstellen und diese nutzen, auch im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe und anderer Partnerschaften von Horizont Europa und darüber hinaus.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Beteiligung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Erfolgreiche Einreichungen werden die biobasierten Industrien in der Union in die Lage versetzen, zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenunabhängigkeit der europäischen Industrie beizutragen, industrielle Symbiosen und Kreislaufwirtschaft durch Design zu entwickeln und innovative und nachhaltige Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren zu entwickeln, die eine Voraussetzung und eine Triebkraft für künftige Lösungen für eine Kreislaufwirtschaft und den Übergang zur Bioökonomie darstellen. Die Projektergebnisse werden dazu beitragen, biobasierte Lösungen mit geringeren Umweltauswirkungen auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität, die biologische Vielfalt und das Klima im Einklang mit den EGD-Zielen, dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der Bioökonomie-Strategie und der Umsetzung des Übergangspfads für die chemische Industrie der EU zu entwickeln.
Erwartete Ergebnisse
- Innovative Prozesse und industrielle Symbioseansätze in den biobasierten industriellen Wertschöpfungsketten, die eine lokale Sicherheit der Versorgungsketten und die maximale Verwertung biologischer Ressourcen bei gleichzeitiger Minimierung der Verwendung gefährlicher Stoffe und Abfallströme ermöglichen;
- Überwachungssysteme für die industrielle Symbiose in den biobasierten industriellen Wertschöpfungsketten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Rechtspersonen, die in nicht assoziierten Drittländern ansässig sind, können ausnahmsweise in einer anderen Eigenschaft als assoziierter Partner an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme teilnehmen.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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