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Call-Eckdaten
Erweiterung des Spektrums an robusten Enzymen und mikrobiellen Wirten in der industriellen Biotechnologie
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-5
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des Spektrums bekannter robuster enzymatischer Katalysatoren und industrieller mikrobieller Wirte sowie auf der Erforschung des Potenzials, ihren Einsatz in größerem Maßstab voranzutreiben und damit ihr Potenzial zu erkunden, signifikante Gewinne bei biobasierten Prozessen und ihre Flexibilität in Bezug auf variable Prozessparameter zu erzielen, d. h. Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und andere Prozesskennzahlen. Diese Bemühungen werden schließlich auf die Entwicklung neuartiger oder erheblich optimierter nachhaltiger (biobasierter) Verfahren und Produkte (z. B. Chemikalien, Werkstoffe) abzielen.
Call-Ziele
Die Einreichungen sollten folgende Themen behandeln:
- Identifizierung und Bioprospektion neuartiger natürlicher Enzyme und/oder mikrobieller Wirte, auch durch Nutzung vorhandener Sequenzierungsdaten, aus allen Arten von Umgebungen (insbesondere terrestrischen, aber auch marinen). Die ermittelten Lösungen müssen insbesondere auf extreme Lebensräume ausgerichtet sein (relevant für die Bedingungen/Herausforderungen biobasierter Prozesse - siehe nächster Punkt).
- Optimierung der Eigenschaften von Enzymen und/oder mikrobiellen Wirten für die industrielle Nutzung unter Berücksichtigung der Hindernisse für (biobasierte) Prozessbedingungen. Solche Hindernisse bestehen aus physikalischen Parametern (z. B. Temperatur, pH-Wert) und chemischen Parametern/Stressoren (z. B. Lösungsmittel, variable Zusammensetzung von Biomasse-Rohstoffen, Verunreinigungen usw.). Zu den Optimierungsbemühungen kann auch das Verständnis, die Veränderung und die Kontrolle mikrobieller Wirte und Enzyme gehören (z. B. durch Methoden der Synthetischen Biologie).
- Erprobung und Demonstration neuartiger Konzepte für industrielle enzymkatalysierte oder auf mikrobiellen Wirten basierende Prozesse (z. B. Entwicklung von Enzymkaskaden/Multienzymreaktionen, Regenerierung von Kofaktoren, breiteres Spektrum funktioneller Aktivität usw.) zur Valorisierung von Biomasse und Herstellung hochwertiger biobasierter Produkte.
- Demonstration optimierter Aspekte der Prozessauslegung, -entwicklung und -steuerung unter Berücksichtigung der Automatisierung, der Integration von Betriebseinheiten, robuster und präziser analytischer Prozesstechnologien (PAT) und der horizontalen Einbeziehung digitaler Technologien, wo dies zur Verbesserung der Prozesseffizienz, aber auch zur Verbesserung der Umweltleistung erforderlich ist.
- Bewertung der getesteten, optimierten enzymkatalysierten oder auf mikrobiellen Wirten basierenden Prozesse im Hinblick auf die biotechnologische, wirtschaftliche und ökologische Leistung (Lebenszyklusbewertung) sowie die Sicherheitsparameter und -standards.
- Verknüpfung mit den laufenden Arbeiten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit durch industrielle Biotechnologie, sofern diese durch den thematischen Schwerpunkt Enzyme untermauert werden.
- Die Begünstigten sollten auf die Bereitstellung von FAIR-Daten, -Ergebnissen und -Methoden achten.
Gegebenenfalls sollten die Einreichungen insgesamt Verbindungen und Synergien anstreben und die Ergebnisse früherer und laufender EU-Forschungsprojekte im Rahmen von Horizont 2020, LIFE und Horizont Europa (einschließlich des Gemeinsamen Unternehmens der biobasierten Industrie (BBI JU) / des Gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe (CBE JU)) nutzen.
Die Einreichungen sollten auch eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten, die im Rahmen dieses Themas und anderer relevanter Themen finanziert werden, enthalten.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein erfolgreiches Projekt wird im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, der EU-Bioökonomie-Strategie und ihrem Aktionsplan sowie der EU-Industriestrategie einen Beitrag zum Ziel "Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie" leisten. Von einem Projekt wird erwartet, dass es sich insbesondere mit folgenden Themen befasst: i) Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren und ii) Verbesserung der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenunabhängigkeit der europäischen Industrie. Die erwarteten Auswirkungen werden durch Forschung und Innovation im Bereich der industriellen Biotechnologie und anderer Grundlagentechnologien erzielt, die eine Voraussetzung und eine Triebkraft für künftige Lösungen für den Übergang zur Bioökonomie darstellen.
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Ressourcenunabhängigkeit des biobasierten Sektors in der EU, einschließlich KMU. Insbesondere werden erfolgreiche Projekte zu einem Paradigmenwechsel von Enzymen und industriellen, von mikrobiellen Wirten abhängigen Prozessen hin zu weiterentwickelten mikrobiellen Wirten und Enzymen beitragen, um die Robustheit und Flexibilität von (biobasierten) Prozessen/Produktionen zu verbessern.
- Ermöglichung von Verbesserungen der Umweltleistung biobasierter Prozesse (einschließlich Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft und Nullverschmutzung) durch ressourceneffiziente Verwertung nachhaltiger Biomasserohstoffe bei gleichzeitiger Lösung von Verschmutzungsproblemen in Produktionsprozessen.
- Langfristige Vorteile für den biobasierten Sektor, die Verbraucher und Endnutzer durch umweltfreundlichere sowie technisch und wirtschaftlich realisierbare Anwendungen in verschiedenen Wertschöpfungsketten, die auch durch Fortschritte in der industriellen Biotechnologie unterstützt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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