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Call-Eckdaten
Einhundert kreislauforientierte Modellhaushalte: Nachhaltige europäische Haushalte durch integrative kreislauforientierte Praktiken
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-2
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Initiative ergänzt die geplanten Aktivitäten zur Kreislaufwirtschaft und zum biobasierten Übergang in Städten und Regionen auf der Mikroebene, da sie auf einzelne Haushalte abzielt. Auf diese Weise zielt sie auch auf soziale Ungleichheit ab. In einem Programm mit 100 kreislauffähigen Haushalten sollen verschiedene Verhaltensweisen erprobt werden.
Call-Ziele
Der Übergang von einer "Take-make-waste"-Gesellschaft zu Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft muss vor Ort im Lebensumfeld, d. h. bei den Verbrauchern zu Hause, stattfinden, oder er wird überhaupt nicht stattfinden. Wir sollten daher den ökologischen Fußabdruck der Haushalte verkleinern und über ein ehrgeiziges THG-Reduktionsziel für Haushalte nachdenken, das im Rahmen der Forschungs- und Innovationsförderung in großem Maßstab getestet werden könnte. Zu behandelnde Bereiche sind z. B. Haushaltselektronik, Textilien, Lebensmittel, Verpackungen und die entsprechenden Abfälle, Möbel, Wohnungen, Konsumgewohnheiten im Allgemeinen, auf der Ebene individueller Verhaltensentscheidungen. Die Durchführbarkeit dieses Ansatzes sollte in Pilotprojekten mit NRO und zivilgesellschaftlichen Organisationen demonstriert werden, die direkt auf die Umstellung einer bestimmten Anzahl von Einzelhaushalten abzielen.
Obwohl die Technologie einen Beitrag leisten kann, kann das Gesamtziel nur durch Verhaltensänderungen erreicht werden. Soziale und geschlechtsspezifische Aspekte sind von Bedeutung. Die Vorschläge sollten aufzeigen, wie nachhaltige Produkte und/oder Dienstleistungen die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger in Bezug auf Unterhaltung, Kommunikation, Mobilität, Wohnen usw. besser erfüllen können und wie dies im Gegenzug das Verbraucherverhalten positiv beeinflussen wird.
Diese F&I-Initiative wird auch die Verpflichtung der Kommission im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) für 2020 unterstützen, Maßnahmen vorzustellen, um die Kreislaufwirtschaft für Menschen, Regionen und Städte nutzbar zu machen, einen Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik zu entwickeln, Verbraucher und öffentliche Einkäufer zu stärken und sich auf Bereiche zu konzentrieren, in denen das Potenzial für die Kreislaufwirtschaft hoch ist.
Im Rahmen dieser Initiative soll ausgewählten Haushalten ein kostenloser Beratungsdienst für die Kreislaufwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. In einem ersten Schritt wird das gesamte verfügbare Wissen über die Messung und Berechnung von Treibhausgasemissionen und anderen Umweltauswirkungen von Haushalten, mit besonderem Augenmerk auf die oben genannten Verbrauchsbereiche, gesichtet und konsolidiert. Es wird eine einfache und robuste Methode für einen schnellen Vergleich der Umweltauswirkungen entwickelt, wobei insbesondere das Fachwissen der PEF genutzt wird.
In den Einreichungen ist der genaue Umfang der Demonstrationsprojekte festzulegen, z. B. die Umwandlung von X Haushalten in Y Mitgliedstaaten in Modellzellen für Kreislaufwirtschaft/Nachhaltigkeit, wobei der Schwerpunkt auf einer begrenzten Anzahl von Stoffströmen liegt, und es sind ehrgeizige und plausible Benchmarks für die Reduzierung festzulegen, die anhand der oben genannten Erkenntnisse validiert werden können. In einem zweiten Schritt wird ein Unterstützungsdienst eingerichtet, der sich direkt an die Bürger richtet. Ähnlich wie bei der Energieberatung werden Berater für Materialeffizienz die Haushalte kontaktieren und individuelle Bedürfnisse und Optimierungspotenziale ermitteln. Dies kann auf der Infrastruktur der bevorstehenden Initiative "Circular Cities and Regions" und anderen Projekten, die auf der Makroebene tätig sind, sowie auf laufenden Beratungsaktivitäten von Umwelt-NRO aufbauen. Während der Schwerpunkt auf den Materialströmen liegt, müssen Kompromisse zwischen Material- und Energieeffizienz vermieden werden. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen den Grundsätzen der Nicht-Giftigkeit und der Null-Verschmutzung entsprechen. Die Auswirkungen aller Maßnahmen sollten aus einer Lebenszyklusperspektive bewertet werden.
Die Berater sind das Bindeglied zwischen Einzelhändlern/Dienstleistern, Versicherungen usw., erforderlichenfalls auch öffentlichen Diensten und Verwaltungen, und den Haushalten. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen leicht umsetzbar und für die Haushalte zumindest kostenneutral sein. Die Maßnahmen reichen vom umweltfreundlichen Einkauf, der gemeinsamen Nutzung von Produkten, Tauschgeschäften bis hin zu optimierter Wartung, Aufrüstung, Reparatur und Abfallentsorgung. Die Finanzierung erheblicher Ausgaben, die ein Hindernis für die Umstellung auf Haushaltsebene darstellen können, und Fragen der Amortisation müssen im Rahmen des Beratungsdienstes behandelt werden. Ziel ist es auch, die Vorstellung zu entkräften, dass nachhaltiges Leben ein Privileg der Wohlhabenden ist.
In einem dritten Schritt werden die Ergebnisse analysiert und auf eine solide Art und Weise präsentiert, die eine Multiplikation sowohl durch Medieninitiativen als auch vor Ort, über öffentliche Behörden oder direkt durch einzelne Akteure, die erfolgreiche Kreislaufmaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich nachahmen und umsetzen wollen, ermöglicht. Im Hinblick auf die territorialen Aspekte aller vorgeschlagenen Lösungen sollten die Vorschläge einen Beitrag zu den Zielen der Initiative "Circular Cities and Regions" (CCRI) der Europäischen Kommission leisten und mit deren Dienststellen zusammenarbeiten. Gemeinsame Aktivitäten mit CCRI-Projekten sind erwünscht.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Eine erfolgreiche Einreichung wird zu den folgenden Zielsetzungen beitragen: i) Beschleunigung des regionalen, ländlichen, lokalen/städtischen und verbraucherorientierten Übergangs und ii) Verbesserung des Nutzens für Verbraucher und Bürger.
Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Signifikante, gut dokumentierte Steigerung der Materialeffizienz in den teilnehmenden Haushalten;
- Signifikante Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen, einschließlich Mikro- und Nanokunststofffasern aus den erfassten Haushalten, und Steigerung des Kohlenstoffabbaus;
- Verbesserung der Lebensbedingungen in den teilnehmenden Haushalten;
- Multiplikatoreffekt hinsichtlich der Vervielfältigung des Ansatzes und seiner Vorteile; Vorbildwirkung;
- Lehren für eine europäische Einführungsstrategie und Integration mit sektoralen Strategien wie der Initiative für zirkuläre Städte und Regionen (CCRI).
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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