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Call-Eckdaten
Aufwertung der Ökosystemleistungen von Leguminosen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-16
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die ökologischen, ernährungsphysiologischen und wirtschaftlichen Vorteile, die Leguminosen für alle Akteure der Wertschöpfungskette mit sich bringen, bieten die Möglichkeit, den Leguminosensektor in der EU und den assoziierten Ländern weiter auszubauen. Dies könnte letztendlich dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von der Einfuhr von Stickstoffdüngern und Eiweißpflanzen für Futtermittel zu verringern und gleichzeitig die Ziele der Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher" zu unterstützen.
Call-Ziele
Die Ackerbausysteme der Europäischen Union und der assoziierten Länder sind häufig durch Kurzumtriebe oder Monokulturen gekennzeichnet, was zu Problemen wie erhöhtem Schädlingsdruck, Bodenerosion, Verlust der Bodenfruchtbarkeit oder Verlust der Artenvielfalt führt. Daher ist es dringend erforderlich, das volle Potenzial der Diversifizierung von Anbausystemen auszuschöpfen, um die Produktivität zu steigern und die Entwicklung ressourceneffizienter und nachhaltiger Wertschöpfungsketten zu unterstützen. Eiweißreiche Pflanzen, insbesondere Leguminosen, spielen eine Schlüsselrolle bei Querschnittsfragen im Zusammenhang mit Fruchtfolgen, nachhaltiger Bodenbewirtschaftung und der Schließung von Nährstoffkreisläufen. Sie haben das Potenzial, die ökologische Nachhaltigkeit, die Produktivität, die Klimaneutralität und die Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlicher Systeme zu fördern, indem sie die Bereitstellung von Ökosystemleistungen erhöhen, die biologische Vielfalt wiederherstellen und verbessern und den Landwirten einen angemessenen wirtschaftlichen Ertrag bringen.
Während die direkten Vorteile von Hülsenfrüchten als Lebens- und Futtermittel in der Regel anerkannt sind, wird ihr ökologischer und wirtschaftlicher Nutzen, der sich aus der verstärkten Bereitstellung der von ihnen erbrachten Ökosystemleistungen ergibt, weniger verstanden und nicht aufgewertet. Der Schwerpunkt dieses Vorschlags liegt auf den wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen des Anbaus von Leguminosen, unabhängig davon, ob sie als Lebens- oder als Futtermittel angebaut werden.
Einreichungen sollten:
- das Wissen über die unterschiedlichen und ergänzenden Vorteile des Einsatzes von (ein- und mehrjährigen) Leguminosen bei der Erbringung von Ökosystem- und Umweltleistungen erweitern, z. B. den Wert des Stickstofftransfers auf Folge- oder Begleitkulturen (auch in Grünlandsystemen), die Effizienz verschiedener Leguminosensorten bei der Stickstofffixierung im Boden in Abhängigkeit von spezifischen Bedingungen (z. B. Bodentyp, etablierte Rhizobienkonsortien), die Rolle von Leguminosen für den Windschutz, den Wasserabfluss oder andere Erosionsschutzstrategien.
- neue Synergien zwischen Kombinationen von Leguminosen und anderen Kulturen, die von der Stickstofffixierung profitieren können, in Systemen wie Fruchtfolgen, Zwischenfruchtanbau, Mischkulturen, Deckfruchtanbau oder Agroforstwirtschaft erforschen.
- die globale Wettbewerbsfähigkeit des Anbaus von Leguminosen in verschiedenen Kontexten der EU und der assoziierten Länder (unter Berücksichtigung relevanter wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Aspekte) durch eine Kosten-Nutzen-Analyse und eine ökologische Lebenszyklusbewertung im Vergleich zu Importen aus Drittländern bewerten .
- Instrumente oder Methoden entwickeln, die es ermöglichen, den Wert des Stickstofftransfers zwischen verschiedenen Kulturpflanzen für verschiedene Kulturpflanzenkombinationen in Bezug auf Umweltaspekte wie die Verringerung des Einsatzes von Stickstoffdünger, Kohlenstoffemissionen, Umweltverschmutzung, Stickstoffverluste, verringerte Treibhausgasemissionen, Schädlings-, Unkraut- und Krankheitsbekämpfung und erhöhte pflanzliche und mikrobielle Vielfalt zu messen und wirtschaftlich zu quantifizieren.
- Hindernisse für die Diversifizierung von Kulturen oder die Fruchtfolge identifizieren und beseitigen. Bereitstellung von Indikatoren, damit Landwirte und Berater besser in der Lage sind, die Vorteile des Anbaus von Leguminosen, auch im Hinblick auf die Unkrautbekämpfung, zu bewerten, sowie von Empfehlungen zur Stärkung der Anbaudiversifizierung und längerer Fruchtfolgen mit umweltfreundlichen Kulturen.
- das Engagement von nachgelagerten Akteuren in neuen Wertschöpfungsketten, die auf der Diversifizierung der Kulturen basieren, fördern. Dies sollte die Marktdurchdringung von Hülsenfrüchten in Verbindung mit den Absatzmärkten und der Verbrauchernachfrage erleichtern und den Übergang zu nachhaltigeren und gesünderen Lebens- und Futtermittelsystemen beeinflussen.
- Kleinere oder wenig genutzter Leguminosen (meist mehrjährige, aber auch einjährige Sorten), die nicht häufig Gegenstand von Forschungsaktivitäten sind, einbeziehen. Berücksichtigung ihres Potenzials zur Verbesserung der Ökosystem- und Wirtschaftsleistungen nicht nur aufgrund ihrer Schlüsselrolle bei der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und der Schließung von Nährstoffkreisläufen (ebenso wie bei den großen Leguminosen), sondern auch aufgrund ihrer Anpassung an agrarökologische Nischen/marginales Gebiet und ihrer Fähigkeit, abiotischem und abiotischem Stress sowie dem Klimawandel zu widerstehen.
- Material zum Kapazitätsaufbau erstellen, Schulungen oder Aktivitäten zum Wissensaustausch organisiseren, einschließlich der Entwicklung von Leitlinien (z. B. Broschüren, Entscheidungshilfen), um die Verbreitung, Übernahme und Ausweitung der Ergebnisse zu fördern.
Einreichungen sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen dieses oder anderer Themen gefördert werden (z. B., aber nicht beschränkt auf Projekte, die im Rahmen des Themas HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-02 und HORIZON-CL6-2022-BIODIV-02-02-zwei-Stufen gefördert werden), und Synergien mit relevanten Aktivitäten gewährleisten, die im Rahmen anderer Initiativen von Horizont Europa durchgeführt werden, wie z. B. der bevorstehenden Partnerschaft für Agrarökologie und der Mission "A Soil Deal for Europe". Die Vorschläge sollten auch potenzielle Synergien mit den Ergebnissen früherer oder laufender Projekte in der EU und darüber hinaus anstreben und diese nutzen (z. B. die Horizont-2020-Projekte LegValue und TRUE, das thematische Netzwerk "Legumes Translated" oder das ERA-NET-Projekt SusCrop).
Die Vorschläge sollten sowohl dem konventionellen als auch dem ökologischen Landbau zugute kommen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert. Dieses Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal, der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und dem Ziel der EU, die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren, wird der erfolgreiche Vorschlag nachhaltige, produktive, klimaneutrale, umweltfreundliche und widerstandsfähige landwirtschaftliche Systeme fördern, die den Verbrauchern erschwingliche, sichere, rückverfolgbare, gesunde und nachhaltige Lebensmittel liefern und gleichzeitig die Bereitstellung von Ökosystemleistungen verbessern.
In der Strategie "Farm to Fork" heißt es: "Ein wichtiger Forschungsbereich wird die Verbesserung der Verfügbarkeit und der Herkunft alternativer Proteine wie pflanzlicher, mikrobieller, mariner und insektenbasierter Proteine und Fleischersatzprodukte sein". Die ehrgeizigen Ziele der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", den Düngemitteleinsatz bis 2030 um mindestens 20 % zu senken und bis 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der EU ökologisch zu bewirtschaften, werden ebenfalls ein günstiges Umfeld für die Entwicklung von in der EU angebauten Eiweißpflanzen schaffen, die den Boden auf natürliche Weise anreichern und den Bedarf an synthetischen Düngemitteln verringern. Erst kürzlich wurde in der Erklärung von Versailles hervorgehoben, wie wichtig es ist, den Anteil pflanzlicher Proteine in der EU zu erhöhen, um die Abhängigkeit der EU von wichtigen importierten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmitteln zu verringern und die Ernährungssicherheit zu verbessern.
Im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurden Ökoregelungen eingeführt, die längere Fruchtfolgen mit umweltfreundlichen Kulturen wie Leguminosen unterstützen können. Weitere Instrumente, die Eiweißpflanzen im Rahmen der neuen GAP zugute kommen, sind sektorale Interventionen, Investitionsbeihilfen im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und gekoppelte Einkommensbeihilfen.
Die Aktivitäten werden auch die Umsetzung des Aktionsplans für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung unterstützen.
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse des Vorschlags zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Verbesserte Quantifizierung der von Leguminosen erbrachten Ökosystemleistungen in ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht, einschließlich derjenigen, die mit der biologischen Vielfalt und der Fruchtbarkeit des Bodens zusammenhängen.
- Verbesserte Kenntnisse und Fähigkeiten von Landwirten und landwirtschaftlichen Beratern, kleinere und größere Leguminosen in ihre Anbaupläne einzubeziehen, was sich positiv auf die Umwelt und die Wirtschaft auswirkt.
- Diversifizierte Anbaumethoden in der gesamten EU und den assoziierten Ländern, bei denen Leguminosen zu einer gesünderen und nachhaltigen Ernährung, zur Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und zur Erhöhung der Agrobiodiversität beitragen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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