Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Integrative Waldbewirtschaftung für vielfältige Ökosystemleistungen und größere biologische Vielfalt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-15
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
25.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema befasst sich mit integrativen Waldbewirtschaftungsstrategien, die aktiv bewirtschaftete Waldökosysteme so optimieren, dass die ökologischen und sozioökonomischen Funktionen nachhaltig und wirtschaftlich tragfähig sind.
Call-Ziele
Ziel ist es, ein besseres Verständnis dafür zu erlangen, wie integrative Waldbewirtschaftungskonzepte (z. B. naturnahe Forstwirtschaft, Dauerwaldwirtschaft, Retentionswaldwirtschaft usw.) derzeit in Europa angewandt werden, welche Auswirkungen sie auf die Umwelt und die biologische Vielfalt, die Gesellschaft und die forstbasierte Wirtschaft haben, und die Umsetzung innovativer Ansätze durch gezielte und evidenzbasierte Leitlinien und Instrumente zu beschleunigen.
Die Vorschläge sollten:
- eine eingehende Analyse der derzeitigen Konzepte und Grundsätze integrativer Strategien zur Erhaltung, Bewirtschaftung und Nutzung der Wälder sowie eine Bewertung ihrer sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen vorlegen;
- ein Netzwerk von Living Labs für integrative Waldschutz-, -bewirtschaftungs- und -nutzungskonzepte aufbauen, die sich an bewährten Verfahren orientieren und unterschiedliche soziokulturelle und biogeografische Bedingungen abdecken;
- anwendbare, evidenzbasierte Leitlinien und Instrumente für die Ausweitung von integrativen Ansätzen zur Erhaltung, Bewirtschaftung und Nutzung von Wäldern entwickeln;
- eine starken Beteiligung der Interessengruppen und einer unterstützenden Politik berücksichtigen;
- Wissensaustauschs, Dialog und bewährte Verfahren zwischen Interessengruppen und Institutionen, einschließlich wissenschaftsbasierter Dialoge fördern.
Das Projekt muss den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Beteiligung des Primärproduktionssektors und der breiteren forstbasierten Wertschöpfungskette sicherstellen.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas wird eine internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit China, dringend empfohlen. Dieses Thema fällt in den Geltungsbereich der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China über einen Kofinanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2021-2024 zur Unterstützung gemeinsamer Forschungsprojekte im Rahmen der Leitinitiativen für Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologien und Klimawandel und Biodiversität.
Die Maßnahmen werden zur Umsetzung der Leitinitiative Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie zwischen der EU und China beitragen, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeit der Agrarnahrungsmittelsysteme zu gewährleisten, den Bedarf einer wachsenden Bevölkerung zu decken, die Verluste und Abfälle von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu verringern und sichere und gesunde Lebensmittel bereitzustellen. Eine Interaktion mit anderen Maßnahmen, die im Rahmen der EU-China-Forschungsflagge für Klimawandel und biologische Vielfalt und der Flagge für Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologien entwickelt wurden, wird gegebenenfalls gefördert.
Die GFS steht für den Austausch und die Übernahme von Ergebnissen und Erkenntnissen über die Überwachung der Multifunktionalität von Waldökosystemen im Rahmen der EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung, Waldschädigung und damit verbundene Faktoren sowie der GFS-Plattform für Big Data Analytics zur Verfügung.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, der EU-Klimapolitik und den EU-Strategien für Wälder und biologische Vielfalt fördert dieses Thema forschungsbasierte und evidenzbasierte Ansätze zur Erhaltung und Bewirtschaftung von Wäldern, die ein Verständnis der Struktur, Funktion und Dynamik natürlicher und nachhaltig bewirtschafteter Waldökosysteme anwenden, um integrierte ökologische, wirtschaftliche und soziale Ergebnisse zu erzielen.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Intensive Zusammenarbeit, gegenseitiges Lernen und Wissensaustausch zwischen Naturschutz- und Forstbehörden, Waldbewirtschaftern, Forschungseinrichtungen und anderen interessierten Akteuren, um Synergien zu nutzen und Zielkonflikte bei der Waldbewirtschaftung zu minimieren.
- Beitrag zur Entwicklung von Computermodellen, die als operationelle Instrumente zur Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Waldfunktionen eingesetzt werden können.
- Praktische Empfehlungen und Leitlinien für die Bewirtschaftung von Wäldern mit vielfältigen, möglicherweise widersprüchlichen Zielen, um die Erhaltung und Widerstandsfähigkeit der Wälder zu fördern und die Auswirkungen verschiedener Waldstörungen abzumildern und gleichzeitig die sozioökonomischen Ziele der Wälder durch die Förderung einer effizienten Nutzung der Waldressourcen und -dienstleistungen zu unterstützen.
- Beitrag zur Verwirklichung der forstpolitischen Ziele der EU (biologische Vielfalt, Bioökonomie, Klimaschutz und Klimaanpassung).
- Diversifizierung der Waldbewirtschaftungsmethoden und ihre gegenseitige Ausgewogenheit und angemessene Nutzung im gegebenen Kontext ("kontextabhängige integrative Waldbewirtschaftung") durch die Kombination verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen, die starke Einbeziehung von Praktikern, Forschern und Beratern, Systeme zur Überwachung der biologischen Vielfalt auf der Grundlage taxonomischer Fachkenntnisse in Verbindung mit Technologien, Instrumenten zur Entscheidungsfindung und Nachhaltigkeitsindikatoren. Anwendung kontextabhängiger und standortangepasster, partizipativer und interdisziplinärer Methoden, an denen mehrere Interessengruppen beteiligt sind.
- Vertiefte Kenntnisse über ökologische Forstwirtschaftspraktiken und ihre Auswirkungen auf die Anpassung an den Klimawandel und die Erhaltung/Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Rechtspersonen mit Sitz in nicht-assoziierten Drittländern können ausnahmsweise an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme in einer nicht als assoziierter Partner teilnehmen.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren