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Call-Eckdaten
Biodiversitätsfreundliche Praktiken in der Landwirtschaft - Züchtung für integrierten Pflanzenschutz
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-14
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Züchtung für den integrierten Pflanzenschutz zielt darauf ab, die Entwicklung von Pflanzensorten mit Toleranz oder Resistenz gegen relevante Schädlinge und Krankheiten zu fördern, die an lokale Umwelt- und pedoklimatische Bedingungen angepasst sind, sowie Diversifizierungsansätze mit dem Ziel, die Abhängigkeit von chemischen Pestiziden zu verringern.
Call-Ziele
Der europäische "Green Deal" hat ehrgeizige Ziele gesetzt, um bis 2030 den Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide und Düngemittel zu reduzieren, Nährstoffverluste zu verringern und den ökologischen Landbau auszubauen. Pflanzenzüchter müssen systematischer Merkmale berücksichtigen, die diesen Anforderungen entsprechen und zur Widerstandsfähigkeit und Anpassung der Pflanzen beitragen, insbesondere gegenüber zunehmenden biotischen und abiotischen Belastungen, vor allem im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
Die Einreichungen sollten:
- zu einem besseren Verständnis der kulturspezifischen genetischen Merkmale und der Wechselwirkungen zwischen Kultur und Umwelt (GxExM) beitragen, die der Toleranz gegenüber Schädlingsbefall zugrunde liegen;
- nützliche Merkmale/Kombinationen von Merkmalen identifizieren und Fortschritte bei der Entwicklung von Pflanzensorten mit erhöhter Resistenz oder Toleranz gegenüber Pflanzenschädlingen erzielen, die an die lokalen Bedingungen angepasst sind;
- Züchtungsaktivitäten für schädlingstolerante oder -resistente Sorten unter Nutzung aller Arten von Züchtungsansätzen und Ermöglichung einer partizipativen Züchtung unter Einbeziehung der Landwirte aufnehmen;
- Den Einsatz resistenter Pflanzensorten in Kombination mit einer Reihe von Instrumenten des integrierten Pflanzenschutzes frödern, wie z. B. Diversifizierung der Kulturen, Boden- und Pflanzenschutz (z. B. Rückstandsmanagement), biologische Bekämpfungsmittel (z. B. Mikro- und Makroorganismen), Erhaltung und Förderung natürlicher Feinde von Pflanzenschädlingen (z. B. nützliche Insekten/Milben/Nematoden/antagonistische, symbiontische Mikroorganismen, nützliche Endophyten);
- Capacity-Building und Aus- und Weiterbildung unterstützen, damit die Landwirte/Anbauer nach der Integration toleranter Pflanzensorten nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken im Bereich der Schädlingsbekämpfung anwenden können;
- das allgemeinen Bewusstseins für die Vorteile des integrierten Pflanzenschutzes und die Einführung resistenter Pflanzensorten bei den Verbrauchern und in der Wertschöpfungskette steigern.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Forschern, dem Züchtungssektor, Landwirten, Beratern und anderen relevanten Akteuren der Wertschöpfungskette gewährleisten. Das Thema ist offen für alle Arten von Anbausystemen (z. B. Ackerbau, Gartenbau, Obstbau). Die Vorschläge sollten verschiedene biogeografische Regionen abdecken, wobei die verschiedenen pedoklimatischen Zonen in Europa in ausgewogener Weise berücksichtigt werden sollten. Die Ergebnisse der Aktivitäten sollten sowohl dem konventionellen als auch dem ökologischen Landbau zugute kommen.
Die Vorschläge sollten angeben, wie sie mit anderen Vorschlägen, die im Rahmen dieses und anderer relevanter Themen ausgewählt wurden, zusammenarbeiten wollen, z. B. durch gemeinsame Aktivitäten, Workshops oder gemeinsame Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen. In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Mittel für diese Aktivitäten vorgesehen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal, der EU-Klimapolitik, der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 und der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" wird ein erfolgreicher Vorschlag zum Übergang zu nachhaltigeren Praktiken in der Landwirtschaft beitragen, indem der Bedarf an externen Betriebsmitteln, insbesondere an chemischen Pestiziden, verringert und die biologische Vielfalt in Agrarökosystemen gefördert wird.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Verbesserte Kenntnisse über relevante Merkmale für Resistenz und/oder Toleranz (Widerstandsfähigkeit) gegenüber biotischen Stressfaktoren;
- Verbesserte Verfügbarkeit und Zugang zu Pflanzensorten, die dem erhöhten Druck durch Schädlinge und Krankheiten besser standhalten können;
- Verbesserung der Kenntnisse, des Wissenstransfers und der Kapazitäten von Landwirten und landwirtschaftlichen Beratern zur Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes mit Pflanzensorten, die besser mit Pflanzenschädlingen zurechtkommen und an die lokalen ökologischen und pedoklimatischen Bedingungen (z. B. Terroir-Effekte, Bodengesundheitszustand, lokaler Krankheitsdruck, positive Wechselwirkungen mit biologischer Schädlingsbekämpfung) und Anbaupraktiken (z. B. Zwischenfruchtanbau, Fruchtfolge, Kohlenstoffanbau) angepasst sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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