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Call-Eckdaten
Verlust der biologischen Vielfalt und Verbesserung der Ökosystemleistungen in städtischen und stadtnahen Gebieten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-11
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
25.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Städte und ihre stadtnahen Gebiete spielen eine wichtige Rolle beim Schutz und bei der Verbesserung der Natur und des Beitrags der Natur für die Menschen in städtischen Gebieten in der gesamten EU, z. B. in Bezug auf Gesundheit, Wohlbefinden und Klimaresistenz. Sie spielen auch eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der globalen und EU-Ziele und -Politiken im Bereich der biologischen Vielfalt, wie im Entwurf 1 des Globalen Biodiversitätsrahmens (GBR) für die Zeit nach 2020 und in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sowie im Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, das Ziele für städtische und stadtnahe Ökosysteme festlegt, anerkannt wird.
Gleichzeitig setzen sich Städte für die Anerkennung ihrer zentralen Rolle(n) bei der Verwirklichung eines ehrgeizigen GBR ein, wobei mehr als 200 subnationale Behörden die Edinburgh-Erklärung unterzeichnet haben: als Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden für Flächennutzung und Stadtentwicklung durch ihre gesetzliche Rolle in der Raumplanung; als Eigentümer, Verwalter oder Anteilseigner von (grauen und grünen) Flächen und Infrastrukturen, wie z. B. Industriebrachen und öffentlichen Räumen, einschließlich Natur- und Schutzgebieten; als Mitinitiatoren und Kofinanzierer lokaler grüner Initiativen, vom städtischen Gärtnern über die Entpflasterung von Hauseingängen bis hin zur Umsetzung groß angelegter naturbasierten Lösungen.
Es mangelt jedoch an Wissen und Know-how in folgenden Bereichen:
- wie der Zustand und die Leistungen von Ökosystemen in städtischen und stadtnahen Gebieten zu bewerten sind und welchen Beitrag sie zur Bewältigung der Herausforderungen der Städte leisten,
- wie der Schutz, die Renaturierung und die Wiedervernetzung von naturbasierten Lösungen und der grünen und blauen Infrastruktur am besten geplant und priorisiert werden können, um die Ökosystemleistungen zu optimieren und die politischen Prioritäten der Stadt zu berücksichtigen, ohne dabei jemanden zurückzulassen, wie dies im europäischen Green Deal betont wird (z. B. Förderung der städtischen und regionalen Widerstandsfähigkeit bei gleichzeitiger Berücksichtigung der räumlichen Gerechtigkeit, um größere Ungleichheit zu vermeiden),
- wie verschiedene Renaturierungsmaßnahmen und -interventionen kombiniert, miteinander verbunden und verwaltet werden können und welche Größenordnung diese Maßnahmen haben - von einer Einzelmaßnahme bis hin zu einem städtischen und funktionalen Stadtgebiet -, um Kompromisse und Nachteile zu minimieren und den Nutzen auf kostengünstige und effiziente Weise zu optimieren.
Die erfolgreiche Einreichung sollte:
- Aufbauend auf der Arbeit der Horizont-2020-Projekte und ihrer Taskforces eine Bestandsaufnahme des Zustands der bestehenden städtischen und stadtnahen Ökosysteme und ihrer Leistungen vornehmen und direkte (städtischer Entwicklungsdruck usw.) und indirekte Faktoren für den Verlust von Biodiversität und Ökosystemleistungen auf lokaler Ebene (Politik, Raumordnungsvorschriften, finanzielle Anreize, Landbewirtschaftungspraktiken usw.) ermitteln;
- Eine replizierbare Methodik für Städte und städtische Gebiete in ganz Europa entwickeln, um gemeinsam Wege, eine gemeinsame langfristige Vision, eine integrierte Strategie mit politischen Maßnahmen und einen Aktionsplan (z. B. mit Zuständigkeiten, Zeitplan und Finanzierung) zur Erreichung der Ziele für die Wiederherstellung städtischer Ökosysteme zu entwickeln, wie sie im Vorschlag der Kommission für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur formuliert sind;
- Die notwendigen Kartierungs- und Bewertungsmethoden und wirtschaftliche und gemeinschaftliche Governance-Modelle in die Methodologie einbeziehen, um gemeinsam folgendes zu entwickeln und zu priorisieren:
- eine Kombination kostengünstiger und effizienter Lösungen zu entwickeln und zu priorisieren, die es ermöglichen, die Strategie gemeinsam umzusetzen und die Umsetzung gemeinsam zu überwachen;
- innovative Lösungen und Governance-Modelle, um die Strategien systematisch in die öffentlichen und privaten Entscheidungsprozesse sowie in die Entscheidungsprozesse der Menschen zu integrieren, wie z. B. öffentliches Beschaffungswesen, Verkehrs- und Klimapolitik, Raumordnungsvorschriften, Landmanagemententscheidungen, Marktanreize usw.;
- iii. innovative Finanzierungs- und Geschäftsmodelle;
- Die Methodik in einer repräsentativen Auswahl von Städten in der gesamten EU mit lokalen Akteuren aus der gesamten Gesellschaft gemeinsam entwickeln und erproben, um die Übernahme der entwickelten Modelle und Instrumente in der gesamten EU und in den EU-Regionen zu ermöglichen und so den territorialen Zusammenhalt der EU zu unterstützen;
- Verschiedener Abteilungen lokaler Behörden, lokaler Forschungs- und technischer Organisationen, großer Stadt-/Landverwalter oder Nutzer, einschließlich Landwirte, Bürger, einschließlich gefährdeter Gruppen, KMU wie naturbasierte Unternehmen usw. in den Teststädten einbinden. Zu diesem Zweck könnte der Ansatz der Bürgerwissenschaft genutzt werden;
- Den Bedarf an Fähigkeiten und Kapazitäten auf lokaler und regionaler Ebene, des Potenzials für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie bestehender Programme für den Kapazitätsaufbau ermitteln; wobei die Einbeziehung marginalisierter Gemeinschaften und die Geschlechterdimension zu berücksichtigen sind;
- vorschlagen, wie städtische Begrünungspläne und Raumplanung, einschließlich Vorschriften und Bauvorschriften, die Entwicklung des Marktes für naturbasierte Lösungen fördern können;
- Ergebnisse und der Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau in der gesamten EU unter Einbeziehung der einschlägigen Plattformen verbreiten, wie sie in den EU-Leitlinien für Stadtbegrünungspläne empfohlen werden, sowie der Plattform "Cities with nature";
Die Vorschläge sollten außerdem:
- auf bestehenden Methoden und Daten aus dem Leitfaden für städtische Begrünungspläne und der Toolbox aufbauen, einschließlich GFS MAES urban, EPSON-Studien, EUA-Daten über grüne Infrastruktur;
- auf den Ergebnissen der einschlägigen EU-finanzierten Projekte der Programme Horizont 2020 und LIFE aufbauen, einschließlich der weiteren Erprobung und Entwicklung des EU-Rahmens für die Folgenabschätzung für naturbasierte Lösungen und ähnlicher hochrelevanter Protokolle und Leitlinien;
- die Bündelung von Aktivitäten mit den relevanten Horizont 2020 Projekten für naturbasierte Lösungen und den entsprechenden Task Forces sowie mit relevanten Horizont Europa-Projekten und relevanten erfolgreichen Projekten, die aus den Aufrufen der EU-Missionen "Klimaneutrale und intelligente Städte" und "Anpassung an den Klimawandel" resultieren, in Betracht ziehen;
- Der Einsatz von sozial- und geisteswissenschaftlichen Methoden und sozialer Innovation wird gefördert, um auch unterschiedliche Wahrnehmungen, Werte, Erfahrungen, Praktiken und soziale Produktion in allen Phasen der Stadtplanung zu erfassen und zur Stärkung der Bürger beizutragen.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und dem EU-Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, werden die Projekte zu folgender Wirkung beitragen: "Einbeziehung von Biodiversität, Ökosystemleistungen und Naturkapital in Gesellschaft und Wirtschaft".
Sie sollten alle der folgenden Ergebnisse ansprechen:
- Bessere Umsetzung und Durchführung des EU-Vorschlags für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, insbesondere durch neue Ressourcen und Kenntnisse zur Unterstützung der EU-weiten Einführung von Plänen zur Begrünung von Städten (und Stadtrandgebieten);
- Steigerung der Kapazitäten und Fähigkeiten in den Städten, um in der richtigen Größenordnung" der Herausforderung und über Politiken, Maßnahmen und Strategien hinweg zu arbeiten, einschließlich der Raumplanungskapazitäten, um die Umsetzung und Bewertung von Plänen für die städtische Begrünung, Strategien für grüne Infrastrukturen und allgemeiner den Wandel hin zu nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Städten zu unterstützen, um die EU-Klimaanpassungsstrategie umzusetzen;
- Bessere Kenntnisse darüber, wie und unter welchen Bedingungen die Raumplanung dazu beitragen kann, die Ökosystemleistungen der Lösungen, Strategien und Maßnahmen zu optimieren, z. B. Wiederherstellung/Neuschaffung von Ökosystemen und Konnektivität, naturbasierte Lösungen, blaue und grüne Infrastrukturen unter Berücksichtigung von Aspekten der sozialen und räumlichen Gerechtigkeit; Umsetzung dieser neuen Erkenntnisse in neue Wege und Methoden;
- Neue Instrumente und Lösungen für eine bessere Integration naturbasierter Ziele in Investitionen in die Infrastruktur und andere städtische Systeme sowie bessere Investitionsmöglichkeiten für die Renaturierung städtischer und stadtnaher Gebiete und die langfristige Aufrechterhaltung von naturbasierten Lösungen dank neuer und innovativer Governance- und Finanzierungsmodelle;
- Bessere Kenntnisse darüber, wie das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der biologischen Vielfalt, dem städtischen Entwicklungsdruck und einem fairen Zugang der Stadtbewohner zur Natur zu bewältigen ist, wobei der relevante Maßstab und Zeitrahmen zu bestimmen ist und die langfristigen Auswirkungen der Raumplanungsstrategien zu berücksichtigen sind;
- Neue Ansätze, Instrumente und bewährte Praktiken für Entscheidungsprozesse zur Unterstützung kommunaler Planungsstrukturen bei der gemeinsamen Erarbeitung von Strategien und Plänen für naturbasierte Lösungen unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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