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Call-Eckdaten
Aufbau von Wissen über eine naturverträgliche Wirtschaft und Unterstützung ihrer Verbreitung
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-10
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
25.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Naturbasierte Lösungen können eine besonders wichtige Rolle bei der Nutzung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials der Natur spielen, indem sie bestehende und neue Marktsektoren entwickeln, in deren Mittelpunkt "naturbasierte Unternehmen" stehen. Solche innovativen Unternehmen nutzen die Natur (und die Ökosystemleistungen) als Input, um positive Ergebnisse für die Natur zu liefern - Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsplätze, die nachhaltig, zukunftsorientiert und widerstandsfähiger sind.
Call-Ziele
In der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 heißt es, dass "Industrie und Wirtschaft Auswirkungen auf die Natur haben, aber auch wichtige Innovationen, Partnerschaften und Fachwissen hervorbringen, die dazu beitragen können, den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen". Aus Sicht des Privatsektors ist die Einbeziehung von Naturkapital und Biodiversitätsaspekten in ihre Entscheidungsprozesse wirtschaftlich sinnvoll, da dies die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen erhöhen und Investitionsrisiken minimieren kann. Gleichzeitig können wirtschaftliche Aktivitäten, die darauf abzielen, den Verlust der biologischen Vielfalt rückgängig zu machen, positive Ergebnisse für die Gesellschaft schaffen, wie etwa die Schaffung von Arbeitsplätzen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in ländlichen, postindustriellen und benachteiligten Gebieten, und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelt- und Klimastressoren stärken, was zu einem fairen und grünen Übergang und Aufschwung im Einklang mit dem europäischen Green Deal beiträgt. Dem Weltwirtschaftsforum zufolge kann ein naturfreundlicher Aufschwung schätzungsweise 10 Billionen Dollar an Geschäftsmöglichkeiten freisetzen, indem er drei wirtschaftliche Ökosysteme umgestaltet, die für fast 80 % der Naturverluste verantwortlich sind, und dabei bis 2030 395 Millionen widerstandsfähige Arbeitsplätze schafft.
Die naturverträgliche Wirtschaft, in der solche Unternehmen gedeihen können, steckt jedoch noch in den Kinderschuhen, und es sind günstige Rahmenbedingungen erforderlich, um die Marktbedingungen zu verbessern und Investitionen freizusetzen. Der Markt stößt auf viele spezifische Schwierigkeiten, die auf die Marktfragmentierung, das frühe Entwicklungsstadium und die Schwierigkeit zurückzuführen sind, das erforderliche Wissen, die Fähigkeiten und die Governance-Strukturen für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung von "lebendigen Lösungen" wie naturbasierten Lösungen zusammenzubringen. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, die Investitionen in naturbasierte Lösungen um ein Vielfaches zu erhöhen.
Die Aktion sollte:
- Zum Konzept: Eingehende Erforschung der Schlüsselkonzepte, die der naturfreundlichen Wirtschaft zugrunde liegen, durchführen; Ermittlung von Synergien und Kompromissen mit anderen Politiken, Strategien und Geschäftsmodellen, wie z. B. der Bioökonomie, und Untersuchung der Rolle naturfreundlicher Aktivitäten und naturbasierter Lösungen bei der Förderung eines transformativen Wandels, um ganzheitliche Lösungen für globale Herausforderungen wie Klima, Biodiversität und Umweltverschmutzung zu finden;
- Wissen über den Markt: Aufbauend auf der Arbeit der Horizont-2020-Projekte und ihrer Taskforces sollten Barrieren identifiziert und das Marktpotenzial in verschiedenen Wirtschaftssektoren analysiert werden, wenn möglich auf europäischer und nationaler Ebene, für jeden Sektor sollten die Akteure der verschiedenen Wertschöpfungsketten für die verschiedenen Arten von naturfreundlichen Wirtschaftsaktivitäten identifiziert und das Netto-Arbeitsplatzschaffungspotenzial geschätzt werden, um die Formulierung der Darstellung einer naturfreundlichen Wirtschaft zu unterstützen. Diese Arbeit sollte die Identifizierung und Analyse repräsentativer Fallstudien und Überlegungen zur Positionierung in Richtung naturverträglicher Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der Sustainable Finance Taxonomy beinhalten;
- Zusammenarbeit zwischen naturbasierten Unternehmern, Forschungs- und Fachorganisationen, politischen Entscheidungsträgern, Geldgebern und Investoren sowie Wirtschaftsförderungseinrichtungen fördern, z. B. durch partizipative Vereinbarungen und Räume, um die Lücke in der Umsetzung der Wissenschaftspolitik zu schließen;
- Zu den Indikatoren: Aufbauend auf früheren Forschungsarbeiten, insbesondere Methoden zur Bewertung des Naturkapitals, einschließlich sowohl monetärer als auch nicht-monetärer wirtschaftlicher Bewertungsansätze für naturbasierte Lösungen, sollen Fortschritte in Richtung standardisierter, allgemein akzeptierter wirtschaftlicher Indikatoren erzielt werden, die den breiteren sozioökonomischen, biodiversitätsbezogenen und naturkapitalbezogenen Nutzen widerspiegeln;
- Marktentwicklung: Entwicklung und Erprobung von Strategien, Maßnahmen (sowohl marktbezogener als auch nicht-marktbezogener Art) und Ansätzen für die Skalierung und Beschleunigung der Umsetzung naturfreundlicher wirtschaftlicher Aktivitäten, einschließlich naturbasierter Lösungen, sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite, um die Entwicklung naturbasierter Märkte, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU und darüber hinaus anzukurbeln, unter Nutzung von Kooperations- und Partizipationsvereinbarungen. Dies kann für das Marktangebot wirtschaftliche, finanzielle und Governance-Innovationen, Kapazitätsaufbau und Ausbildung umfassen;
- Synergien und Verknüpfung mit verschiedenen Initiativen der EU, der Mitgliedstaaten und der mit Horizont Europa assoziierten Länder sondieren und erleichtern, wie z. B: EU- und nationale Plattformen für Wirtschaft und Biodiversität, nationale Wiederherstellungspläne, Business Acceleration Services, Climate KIC, Smart Specialisation Strategies, Wiederherstellungspläne, die EU-Biodiversitätspartnerschaft, die Circular Bio-based Europe Partnership, das European Bioeconomy Policy Forum, um koordiniertere Maßnahmen und gebündelte Auswirkungen auf naturbasierte Lösungen und naturfreundliche Aktivitäten zu erzielen;
- Mit einschlägigen Marktplätzen und ähnlichen Initiativen auf den relevanten Ebenen zusammenarbeiten und/oder sie einrichten, damit potenzielle Projektpartner, Unternehmer, Investoren und Innovationsakteure Angebot, Nachfrage und Fachwissen in Bezug auf die Gestaltung, Umsetzung, Verwaltung, Überwachung, Bewertung und Finanzierung von naturbasierten Lösungen, Ökosystemleistungen und naturfördernden Aktivitäten zusammenbringen können;
- Normung: Unterstützung des Engagements der relevanten Gemeinschaften (einschließlich der Gemeinschaften, die an den relevanten Projekten von Horizont 2020, Horizont Europa und LIFE beteiligt sind) bei der Entwicklung von sektorspezifischen Normen und/oder Zertifizierungssystemen;
- Aufbau auf und/oder Schaffung von Synergien mit der einschlägigen Arbeit von Initiativen/Projekten/Studien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die von der EIB geleitete Studie zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für naturbasierte Lösungen, die EG-Veröffentlichung "The vital role of nature-based solutions in the Nature-Positive Economy" (Die entscheidende Rolle von naturbasierten Lösungen in der naturfreundlichen Wirtschaft), die New Nature Economy Report Series des Weltwirtschaftsforums, The Economics of Biodiversity: The Dasgupta Review, The State of Finance for Nature 2021;
- Die Maßnahmen sollten von Anfang an verschiedene Arten von wissenschaftlichem Fachwissen in den Sozial- und Geisteswissenschaften, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen, sowie wissenschaftliches Fachwissen über biologische Vielfalt und Naturkapital zusammenführen.
Sonstige Bedingungen:
Die Aktionen sollten eine Bündelung der Aktivitäten mit den Projekten des Horizon 2020 und Horizon Europe Natural Capital Accounting und Projektportfolios für naturbasierte Lösungen und den entsprechenden Task Forces sowie mit allen Horizon Europe relevanten Projekten zu naturbasierten Lösungen und Bioökonomie vorsehen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen sowie gemeinsame Aktivitäten und gemeinsame Ergebnisse vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals, insbesondere der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den überarbeiteten Klimazielen, wird der erfolgreiche Vorschlag die Entwicklung von Politiken und Marktbedingungen unterstützen, um die Umsetzung von naturfreundlichen Wirtschaftstätigkeiten mit besonderem Schwerpunkt auf naturbasierten Lösungen zu erweitern und zu beschleunigen. Es wird das Mainstreaming von Biodiversität, Ökosystemleistungen und der Bewertung von Naturkapital in Gesellschaft und Wirtschaft fördern.
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Größere Klarheit der Konzepte rund um eine naturfreundliche Wirtschaft und ihrer Komponenten, mit einem besseren Verständnis der Synergien und Kompromisse mit anderen nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, wie z. B. einer zirkulären und nachhaltigen Bioökonomie, und der Wechselwirkungen mit der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen;
- Neues Wissen und verbesserte Fachkenntnisse der relevanten Interessengruppen im öffentlichen und privaten Sektor, einschließlich wirtschaftlicher und finanzieller Entscheidungsträger, über den Markt und die Determinanten naturfreundlicher Aktivitäten mit naturbasierten Lösungen als Kernstück;
- Schaffung einer EU-Gemeinschaft von "naturnahen Unternehmen" als Grundlage für die Förderung der globalen Führungsrolle der EU;
- Neue Politik, Vorschriften, Unterstützung, Instrumente und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, die Markthindernisse beseitigen und zu einer besseren Integration von innovativem naturbasiertem Unternehmertum und naturbasierten Lösungen in das derzeitige Wirtschafts- und Finanzsystem führen;
- Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, der neuen EU-Klimaanpassungsstrategie, der neuen EU-Strategie für nachhaltige Finanzen und verstärkte Synergien mit anderen wichtigen Politikbereichen zur Unterstützung der Prioritäten des europäischen Green Deal.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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