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Call-Eckdaten
Biodiversität, Wirtschaft und Finanzen: Erschließung von Finanzströmen zur Umkehrung des Verlusts der biologischen Vielfalt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-9
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen und andere ähnliche Initiativen sind im Gange und sollen dazu beitragen, Investitionen in Richtung nachhaltigerer Ergebnisse zu lenken, die mit den Zielen des Europäischen Green Deal übereinstimmen. Sie bieten eine einzigartige Gelegenheit, Investitionen in Naturkapital und Projekte, die wesentlich zur biologischen Vielfalt beitragen, sowie in andere Herausforderungen wie naturbasierte Lösungen und die Wiederherstellung von Ökosystemen, die zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beitragen, zu erhöhen.
Call-Ziele
Die Natur erbringt alle möglichen wichtigen Leistungen für unsere Gesellschaft: saubere Luft und sauberes Wasser, Lebensmittel, Bestäubung, Kohlenstoffbindung und Bestäubung, Tourismus und Freizeitaktivitäten, geistige und körperliche Gesundheit und viele andere Funktionen. In vielen Fällen ist die Natur auch die wirksamste Versicherungspolice - sie schützt uns vor Überschwemmungen, Erdrutschen, Bränden oder extremer Hitze.
Wir stehen jedoch vor einer beispiellosen Krise des Verlusts der biologischen Vielfalt, die eine ernsthafte Bedrohung für unser künftiges Wohlergehen darstellt. 75 % der Umwelt an Land und etwa 66 % der Meeresumwelt sind durch menschliche Eingriffe erheblich verändert worden. Nahezu 1 Million Arten sind durch menschliche Aktivitäten vom Aussterben bedroht. Der Verlust von sauberer Luft, trinkbarem Wasser, bestäubenden Insekten, Wäldern und Arten stellt eine ebenso große Gefahr für das Überleben der Arten dar wie der Klimawandel. Der Verlust der biologischen Vielfalt erhöht die Herausforderung, den Klimawandel zu begrenzen, da gesunde Ökosysteme auf natürliche Weise Kohlenstoff aus der Atmosphäre aufnehmen.
Gleichzeitig deuten die Forschungsergebnisse darauf hin, dass die Erhaltung und wirksame Bewirtschaftung und Pflege von mindestens 30 % des Planeten an den für die biologische Vielfalt wichtigsten Orten bis zu 80 % der Pflanzen- und Tierarten schützen und 60 % der Kohlenstoffvorräte und 66 % des sauberen Wassers auf dem Planeten sichern könnte. Der jüngste IPCC-Bericht ergänzt diese Aussage: Die Erhaltung von etwa 30 % bis 50 % des Planeten wird auch für die Erhaltung der Widerstandsfähigkeit der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen auf globaler Ebene entscheidend sein. Im UNEP-Bericht über den Stand der Finanzen für die Natur heißt es, dass sich die Investitionen in die NBS bis 2030 verdreifachen und bis 2050 vervierfachen müssen, wenn die Welt ihre Ziele in Bezug auf den Klimawandel, die biologische Vielfalt und die Wiederherstellung von Land erreichen will. Wie im selben Bericht hervorgehoben wird, sind weitere Untersuchungen darüber erforderlich, wie die private Finanzierung gestärkt werden kann und welche Investitionsmöglichkeiten es gibt, die noch nicht ausgeschöpft sind.
Die Mobilisierung privater Investitionen, insbesondere zur Unterstützung der Ausweitung der NBS und des Marktes für NBS in der Europäischen Union, ist von entscheidender Bedeutung, da der Markt durch kleinere Projekte gekennzeichnet ist, die überwiegend durch Zuschüsse des öffentlichen Sektors finanziert werden.
Das/die Projekt(e) sollte(n):
- Gemeinsam Lösungen zur Beseitigung potenzieller Hindernisse und Hürden bei der Umsetzung der Taxonomieverordnung ermitteln, analysieren und erforschen, z. B. im Zusammenhang mit der Auslegung und der Erhebung von Daten für die biodiversitätsrelevanten technischen Prüfkriterien. Das (die) Projekt(e) könnte(n) das technische Kriterium "Wesentlicher Beitrag" zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel erfüllen und gleichzeitig das Kriterium "Nicht wesentlich schaden" in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und des Ökosystems befolgen; sowie das Kriterium "Wesentlicher Beitrag" zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und des Ökosystems, insbesondere für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Landbewirtschaftung, der Wiederherstellung von Ökosystemen und der Sanierung;
- Insbesondere sollten sie bei der Erfassung der verbleibenden Forschungs- und Innovationslücken ermitteln, für welche Kriterien/Sektoren es praktische Umsetzungshindernisse und -lücken gibt, z. B. durch die Analyse von Fallstudien;
- Aufbauend auf dem bestehenden Engagement der Gemeinschaft in den relevanten Horizont 2020- und LIFE-Projekten sollten die relevanten Interessengruppen aus den Bereichen Finanzen, Biodiversität und NBS, die an der Umsetzung der Verordnungen in dieser Analyse beteiligt sind, in die Erkundung und gemeinsame Entwicklung von Lösungen einbezogen werden, um die Umsetzungslücken zu schließen. Dazu gehören beispielsweise Akademiker, Regulierungsbehörden, Finanzinstitute, die Zivilgesellschaft, die Industrie und NRO, die einschlägige Standards, Protokolle und Zertifizierungssysteme mitentwickelt haben;
- die Investitionslandschaft in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme analysieren, Best-Practice-Fallstudien ermitteln und das Hebelpotenzials der EU-Taxonomie und ihrer wichtigsten Erfolgsfaktoren evaluieren. Untersuchung von Wegen für die künftige Entwicklung der Taxonomie, die zu den positivsten Ergebnissen für die biologische Vielfalt führen könnten;
- Erforderlichen Anleitungen, Schulungen und Instrumente sowohl für Finanzinstitute als auch für Unternehmer bereitstellen, die sich mit "naturfreundlichen" Aktivitäten befassen, für die Auslegung und Datenerfassung der technischen Screening-Kriterien zur Bestimmung, ob eine wirtschaftliche Aktivität wesentlich zu einem oder mehreren Zielen beiträgt, wie in der Verordnung festgelegt. Sie sollte auch als Leitfaden für die Auslegung der technischen Screening-Kriterien dienen, anhand derer bestimmt wird, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme gemäß den Verordnungen erheblich beeinträchtigt (in Bezug auf das DNSH-Prinzip). Dies sollte die Einhaltung der damit verbundenen Berichterstattungs- und Offenlegungsvorschriften unterstützen;
- Potenzieller Qualifikationsdefizite ermitteln und eine Strategie zum Aufbau von Kapazitäten, um diese zu beheben, vorschlagen;
- Instrumenten, Anleitungen und Methoden für Wirtschaftsakteure wie Investoren, einschließlich Investmentfondsmanager, Unternehmen und Finanzinstitute bereitstellen, um verlässliche, konsistente und standardisierte Daten zu sammeln, die die Einbeziehung von Biodiversitätsaspekten in ihre Investitionsentscheidungen und Risikomanagementprozesse ermöglichen;
- Endnutzer und Interessengruppen (nichtfinanzielle Unternehmen, Finanzinstitutionen, Regierungen usw.) aktiv einbeziehen und mit ihnen gemeinsam arbeiten, um ihre jeweiligen Ansichten und Bedürfnisse umfassend zu berücksichtigen;
- Empfehlungen auf EU-Ebene und auf anderen Ebenen zu den Rahmenbedingungen für biodiversitätsorientierte nachhaltige Finanz- und Rechnungslegungsgrundsätze abgeben und dabei Synergien mit anderen EU-Initiativen wie der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sowie mit einschlägigen biodiversitätsfreundlichen" Gütesiegeln und Standards ausloten.
Die Maßnahmen sollten von Anfang an verschiedene Arten von wissenschaftlichem Fachwissen in den Sozial- und Geisteswissenschaften, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen, sowie wissenschaftliches Fachwissen über biologische Vielfalt und Naturkapital zusammenführen.
Die Aktionen sollten eine Bündelung von Aktivitäten mit dem/den Projekt(en) desselben Themas und relevanten Themen der nachhaltigen Finanzierung und der Bewertung von Ökosystemleistungen vorsehen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen sowie gemeinsame Aktivitäten und gemeinsame Ergebnisse vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals und insbesondere mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und dem 2030-Klimazielplan wird der erfolgreiche Vorschlag dazu beitragen, die Finanzströme freizusetzen, die für die Umkehrung des Biodiversitätsverlustes erforderlich sind, und die Taxonomie der nachhaltigen Finanzierung besser umzusetzen. Damit wird ein Beitrag zur durchgängigen Berücksichtigung der Biodiversität, der Ökosystemleistungen und des Naturkapitals in der Gesellschaft und der Wirtschaft geleistet und es werden Ansätze entwickelt, die transformative Veränderungen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen ermöglichen, auch durch den Einsatz naturbasierter Lösungen (NBS).
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Mobilisierung von Mainstream-Finanzmitteln zur Verlangsamung und Umkehrung des Biodiversitätsverlustes im breiteren Kontext einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung, durch Katalysierung von naturpositiven Investitionen wie naturbasierte Lösungen und durch Förderung eines ganzheitlicheren Ansatzes, der die wesentlichen Beiträge der Natur zu anderen Zielen wie Klima-, Gesundheits-, Nahrungsmittel- und Wassersicherheit berücksichtigt;
- Neue Kenntnisse, Methoden und Instrumente zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Strategie für die Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft, um die Finanzströme auf Aktivitäten auszurichten, die dem Schutz, der Wiederherstellung und der nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme zugute kommen, einschließlich Informationen, Instrumenten und Messgrößen zur besseren Einbeziehung von Aspekten der biologischen Vielfalt, der Ökosystemleistungen und des Naturkapitals in ihre Entscheidungsprozesse;
- Verbesserung des Bewusstseins, des Verständnisses und des Know-hows der Wirtschaftsakteure, der Finanzwelt und der wichtigsten öffentlichen und privaten Institutionen in Bezug auf die Möglichkeiten und Hindernisse (Wissenslücken, Qualifikationsdefizite usw.), die mit der Umsetzung der Taxonomie für nachhaltige Finanzen verbunden sind, einschließlich der technischen Screening-Kriterien und des Grundsatzes "Do No Significant Harm" (DNSH) im Hinblick auf das Umweltziel, das sich auf den Schutz und die Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen konzentriert;
- Beitrag zur Umsetzung der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, indem sie dazu beiträgt, dass sich die biologische Vielfalt in Europa bis 2030 zum Nutzen der Menschen, des Klimas und des Planeten erholt, und indem sie die Messung, Überwachung und Verwaltung der biologischen Vielfalt verbessert.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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