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Call-Eckdaten
Bekämpfung des Rückgangs der biologischen Vielfalt und Förderung naturbasierter Lösungen in der Hochschulbildung
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-8
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, einschließlich der Ergebnisse von EU-finanzierten F&I-Projekten zu Biodiversität und NBS, wird das ausgewählte Projekt konkrete Leitlinien für Hochschuleinrichtungen entwickeln und verbreiten. Es wird sich an Berufsbildungseinrichtungen, Universitäten und Fachschulen richten, um eine stärkere Einbindung von Bürgern und Berufsverbänden zu erreichen, damit Biodiversität und NBS (naturbasierte Lösungen) in ihre Lern-, Lehr- und Kapazitätsaufbauprogramme integriert werden.
Call-Ziele
In der Mitteilung über den Europäischen Green Deal wird die Kommission aufgefordert, einen europäischen Kompetenzrahmen auszuarbeiten, um die Entwicklung und Bewertung von Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen zum Klimawandel und zur nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Dieser Kompetenzrahmen soll als Referenzinstrument für die Entwicklung und Bewertung von Kompetenzen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit dienen. Im Anschluss an die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 schlug die Kommission 2022 eine Empfehlung des Rates zur Förderung der Zusammenarbeit beim Lernen für ökologische Nachhaltigkeit, einschließlich des Lernens und Lehrens im Bereich der biologischen Vielfalt, vor, die von einem Kompetenzrahmen begleitet wurde.
Bildung spielt in der Tat eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung der ökologischen Nachhaltigkeit, indem sie das Bewusstsein schärft und die Schlüsselkompetenzen vermittelt, die für die Änderung persönlicher Verhaltensweisen und die Befähigung der Menschen zum Handeln in ihren jeweiligen Gemeinschaften erforderlich sind, insbesondere im aktuellen Kontext des wirtschaftlichen Aufschwungs, der Biodiversitätskrise und des Klimawandels.
Transdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung für das gegenseitige Verständnis von Menschen, die in verschiedenen Sektoren arbeiten, wenn sie gemeinsam NBS entwickeln und umsetzen. Wir müssen über die individuelle Bewältigung von Herausforderungen hinausgehen und die systemische Komplexität der Herausforderungen erkennen, die durch NBS angegangen werden sollen, indem wir über Silos, Sektoren und Epistemologien hinweg zusammenarbeiten. Dieser Paradigmenwechsel in der Ausbildung und der Entwicklung von Fähigkeiten wird zu der notwendigen transdisziplinären Arbeit beitragen, um sowohl Biodiversitäts- als auch Klimakrisen auf verschiedenen Entscheidungsebenen zu bewältigen.
Die erfolgreichen Einreichungen sollten:
- Programme für die Vernetzung und Zusammenarbeit bei Lehrplänen und Programmen in der Hochschulbildung im Bereich der NBS sowie Initiativen zur Mobilität von Forschern entwickeln.
- Die Lehre von NBS-Ko-Design und Ko-Kreation unterstützen und fördern (unter Berücksichtigung von Biodiversität und Ökosystemleistungen als deren grundlegende Bausteine) als Teil von Hochschulabschlüssen und Weiterbildungsqualifikationen. Möglichkeiten zur Sensibilisierung und Vermittlung der Bedeutung der biologischen Vielfalt, einschließlich der genetischen, funktionalen und taxonomischen Vielfalt, und der Ökosystemleistungen, einschließlich der Kohlenstoffbindung, der Klimaresistenz und der Verringerung der Umweltverschmutzung, zu erkunden, insbesondere in den akademischen Bereichen, in denen dies noch sehr mangelhaft ist (z. B. Wirtschaft, Ingenieurwesen usw.).
- Ganzheitlicher Ansätze fördern, bei denen die biologische Vielfalt und die Zusammenhänge mit dem Klimawandel im Mittelpunkt stehen, und Bewertung und Vorschlag von Hochschullehrplänen für NBS-bezogene Disziplinen sowie für technische, ingenieurwissenschaftliche und andere, nicht auf die biologische Vielfalt ausgerichtete Studiengänge, die für die Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Pflege von NBS relevant sind.
- Zusammenarbeit, Beratung, Benchmarking und Austausch bewährter Praktiken darüber, wie der Hochschulsektor seine Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bei der Bewältigung des Klimawandels (z. B. bei gebauten Infrastrukturen, Konsum und anderen Prozessen) berücksichtigen kann, entwickeln; auch durch NBS.
- Innovative Wege erkunden, um Hochschuleinrichtungen, ihre Studenten und Mitarbeiter in die Bewältigung der Biodiversitätskrise zusammen mit der Klimakrise einzubeziehen (z. B. durch Dokumentarfilme, Auszeichnungen, künstlerische Interventionen, Verbesserungen auf dem Campus).
- Programme zum Aufbau von NBS-Kapazitäten und zur Entwicklung von Fähigkeiten entwickeln; in verschiedenen EU-Amtssprachen und von Mechanismen für den Wissenstransfer in Abstimmung mit den einschlägigen Berufsverbänden und aufbauend auf der Arbeit an NBS-Standards und -Protokollen, z. B. im Rahmen des NBS-Projektportfolios von Horizont 2020 und Horizont Europa oder der IUCN, damit neue technische Lösungen und Standards auf dem NBS-Versorgungsmarkt eingesetzt werden.
- Im Hinblick auf einen gerechten ökologischen Übergang spezifische NBS-Berufsausbildungs- und Kompetenzentwicklungsprogramme für Jugendliche, Langzeitarbeitslose oder andere bedürftige soziale Gruppen (auch in den am stärksten benachteiligten Regionen) anbieten, die gemeinsam mit den einschlägigen Einrichtungen für Berufsausbildung und soziale Eingliederung entwickelt werden.
- Innovativer Wege zur Gewährleistung eines transdisziplinären Dialogs über die biologische Vielfalt, die Triebkräfte des Wandels der biologischen Vielfalt, das Klima und die NBS in Praxisgemeinschaften und Berufsverbänden sowie an Universitäten erkunden. In diesem Zusammenhang sollten Ansätze entwickelt werden, um die Qualität transdisziplinärer Programme zu gewährleisten und einen innovativen Raum für den Dialog zu schaffen, der Transdisziplinarität gewährleistet und die Vielfalt der Werte und des Wissens im Hinblick auf einen transformativen Wandel zur Bewältigung sowohl der Klima- als auch der Biodiversitätskrise willkommen heißt.
- Outreach- und Kooperationsaktivitäten zwischen Hochschuleinrichtungen und Bürgern, lokalen und regionalen Gemeinschaften, Unternehmen, Forschungszentren oder Museen, die herausforderndes und erfahrungsbasiertes Lernen mit realen Anwendungen unterstützen und naturbasiertes Denken, öffentliche Debatten und eine Verhaltensänderung fördern.
- Akademischen Aufenthalten oder Sommerschulen mit den entsprechenden Partnern in den Mitgliedstaaten organisieren, bei denen Studenten an interdisziplinären und multikulturellen Diskussionen teilnehmen und die Mitgestaltung, Mitumsetzung und Mitüberwachung der NBS persönlich erleben können, auch im Hinblick auf emanzipatorische Maßnahmen für einen transformativen Wandel.
Einreichungen sollten auf alle oben genannten Punkte eingehen.
Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von deren Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Insbesondere sollte der Wissenschafts- und Sozialbereich einbezogen werden, um das Verständnis und die Einbeziehung unterschiedlicher Werte und Auffassungen von Natur, biologischer Vielfalt und NBS sowie Fragen der Wissensschaffung, Identität und Kultur zu gewährleisten, die die Mitgestaltung und Mitumsetzung der NBS prägen.
Einreichungen sollten spezifische Aufgaben enthalten und ausreichende Ressourcen für die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu anderen relevanten Themen vorsehen, indem sie an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops sowie gemeinsamer Kommunikation und Verbreitung teilnehmen. Das Projekt sollte insbesondere auf den bestehenden Ergebnissen aufbauen und Synergien mit den einschlägigen Projekten im Rahmen von Erasmus+, den Horizont-Europa-Missionen (insbesondere "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" und "Anpassung an den Klimawandel") sowie dem Horizont-2020-NBS-Projektportfolio und seinen Task Forces schaffen. Das Projekt sollte auch Synergien mit HORIZON-CL6-2022-BIODIV-01-03 vorsehen: Netzwerk für die Natur: Multi-Stakeholder-Dialogplattform zur Förderung naturbasierter Lösungen; mit dem Projekt HORIZON-CL6-2021-COMMUNITIES-01-06: Innen und außen: Bildungsinnovation mit naturbasierten Lösungen; und HORIZON-CL5-2023-D1-01-10: Verbesserung der Evidenzbasis in Bezug auf die Auswirkungen der Bildung in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimawandel und die damit verbundenen Lernergebnisse. Die Antragsteller sollten das erforderliche Budget zur Deckung dieser Aktivitäten einplanen, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Maßnahmen festgelegt werden müssen.
Einreichungen sollten sicherstellen, dass alle Nachweise, Informationen und Projektergebnisse über das Oppla-Portal (das EU-Repository für NBS) zugänglich sind.
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Erwartete Ergebnisse
Dieses Thema zielt darauf ab, einen Beitrag zur Bildung, Kompetenzentwicklung und Bewusstseinsbildung über den Verlust der biologischen Vielfalt zu leisten und zu zeigen, wie dieser insbesondere mit naturbasierten Lösungen (NBS) im Hochschulsektor bekämpft werden kann. Dies ist von grundlegender Bedeutung für die weitere Umsetzung und Ausweitung der NBS und für die Einbeziehung der biologischen Vielfalt, der Ökosystemleistungen, einschließlich der Kohlenstoffbindung, der Klimaresistenz und der Verringerung der Umweltverschmutzung, sowie des Naturkapitals in Gesellschaft und Wirtschaft. Durch Bildung und NBS trägt das Thema zu dem transformativen Wandel bei, der zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen notwendig ist, insbesondere im Hinblick auf die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und die EU-Klimaanpassungsstrategie.
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Verbesserte und besser koordinierte Bildungsprogramme und erhöhtes Bewusstsein für den Verlust der biologischen Vielfalt und wie dieser zusammen mit dem Klimawandel angegangen werden kann, insbesondere durch NBS, in Universitäten und Fachschulen.
- Stärkeres Bewusstsein und Entwicklung von Fähigkeiten bei jungen Menschen, Lehrern und Berufsverbänden in Bezug auf biologische Vielfalt, Klimawandel und NBS.
- Ein transdisziplinärer Dialog über eine integrative NBS, der zu einem naturbasierten Denken und einer naturfreundlichen Wirtschaft beiträgt und sich auf Inklusivität, die Pluralität der Werte und des Wissens stützt.
- Eine nachhaltige Erholung der Gesellschaft und der notwendige transformative Wandel durch biodiversitätsfreundliche Maßnahmen, berufliche, kollektive und persönliche Einstellungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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