Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Verständnis und Reduzierung des Beifangs geschützter Arten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-5
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 9.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten in einem oder mehreren europäischen Regionalmeeren und/oder in anderen Meeresgebieten, in denen die EU-Flotte tätig ist, durchgeführt werden und sollten:
- Das Beifangrisiko auf Meeresbecken- und/oder lokaler Ebene bewerten (insbesondere für Meeressäugetiere, Meeresschildkröten, Seevögel und empfindliche oder gefährdete Fischarten wie z. B. Elasmobranchier und Störe) durch Ermittlung der Fangtätigkeit von Hochrisikogeräten und Vergleich mit der räumlichen Verteilung/Vorkommen der betroffenen Arten, Erstellung von Karten des Beifangrisikos für alle relevanten Arten/Geräte-Interaktionen. Sammlung von Daten und Verbesserung der Kenntnisse über den Erhaltungszustand von Beifangarten.
- Instrumenten zur Überwachung von Beifängen entwickeln oder verbessern, einschließlich langfristiger Beobachtungs- und Erhebungsprogramme, z. B. durch die Ausweitung der elektronischen Fernüberwachung und der auf künstlicher Intelligenz basierenden Bilderkennung, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, angemessene Erhaltungsmaßnahmen gemäß den EU-Vorschriften zu ermitteln und umzusetzen.
- Wissenslücken in Bezug auf die Standorte, das genaue Ausmaß (Anzahl der Individuen, Jahreszeit und Orte) und die Gründe für den Beifang (relevante Metiers und Fischereien) schließen, mit Schwerpunkt auf Arten, die vom Aussterben bedroht sind oder sich in einem schlechten Erhaltungszustand befinden.
- Die Wirksamkeit bestehender Methoden zur Beifangreduzierung bewerten (z. B. räumlich-zeitliche Sperrungen oder Änderungen der Fanggeräte) sowie der Leitlinien für den Umgang mit Beifängen und das sichere Freisetzen von Beifängen und Beseitigung ihrer Unzulänglichkeiten, u. a. durch die Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze, wobei der Schwerpunkt auf risikoreichen Fischereien und besonders bedrohten Arten und Gebieten liegen sollte.
- Relevante Interessengruppen und Behörden und Betreiber für Umwelt und Fischerei in die Forschungsprojekte einbinden zur Förderung der Mitgestaltung bei der Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze.
Es wird erwartet, dass dieses Thema zur Erhaltung der Wale beiträgt, deren Rolle bei der Kohlenstoffbindung im Ozean inzwischen als wichtig angesehen wird, weshalb dieses Thema indirekt zur Kohlenstoffbindung beitragen wird.
In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Mittel für Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten vorgesehen werden. Die Vorschläge sollten sich auf bestehende einschlägige Projekte stützen, die auch im Rahmen von Horizont 2020 und des LIFE-Programms finanziert werden, sowie auf einschlägige Arbeiten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und der Mitgliedstaaten. Sie sollten auch mit Horizont-Europa-Projekten zusammenarbeiten, die im Rahmen von Themen zu kumulativen Auswirkungen von Stressoren ausgewählt wurden (z. B. HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-04: Bewertung und Vorhersage der integrierten Auswirkungen kumulativer direkter und indirekter Stressfaktoren auf die biologische Vielfalt von Küsten und Meeren, Ökosysteme und ihre Dienstleistungen) und Meeres-/Küstenbeobachtung und -kartierung (d. h. HORIZON-CL6-2022-BIODIV-01-01: Beobachtung und Kartierung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen, mit besonderem Schwerpunkt auf Küsten- und Meeresökosystemen). Darüber hinaus sollten sie mit Projekten zusammenarbeiten, die im Rahmen der Mission Restore our Ocean and Waters by 2030 finanziert werden.
Es werden konkrete Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die im Rahmen von Projekten erzeugten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind, insbesondere im Zusammenhang mit Echtzeit-Dateneinspeisungen, wobei Arbeitsabläufe untersucht werden, die "FAIR-by-design"-Daten liefern können, d. h. Daten, die von ihrer Erzeugung an FAIR sind.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit nicht assoziierten Drittländern, die an regionalen Fischereiorganisationen von EU-Interesse beteiligt sind.
Die mögliche Beteiligung der GFS an dem Projekt würde darin bestehen, Fischereidaten bereitzustellen und zu analysieren, wenn die Mitgliedstaaten einige der gesammelten Daten in die Datenbanken der GFS hochladen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, der Vogelschutz-, der Habitat- und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie der Gemeinsamen Fischereipolitik und dem "Aktionsplan zur Erhaltung der Fischereiressourcen und zum Schutz der marinen Ökosysteme" werden die Projektergebnisse dazu beitragen, die Überwachung und Bewertung der Auswirkungen von Beifängen mit verschiedenen Fanggeräten auf geschützte und empfindliche Arten, auch in Schutzgebieten, zu verbessern und wirksame Instrumente zur Abschwächung und Bewirtschaftung auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse und Lösungen zu definieren und umzusetzen. Sie werden zu den folgenden Auswirkungen des Ziels "Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen" beitragen: "Verstehen und Angehen der direkten Triebkräfte des Rückgangs der biologischen Vielfalt - Land- und Meeresnutzungsänderungen, Nutzung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen, Klimawandel, Umweltverschmutzung, invasive gebietsfremde Arten - sowie der indirekten Triebkräfte - demografische, sozioökonomische, technologische usw. - und "Planen, Verwalten und Erweitern von Schutzgebieten und Verbessern des Zustands von Arten und Lebensräumen auf der Grundlage aktueller Kenntnisse und Lösungen".
Von den ausgewählten Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Abschaffung oder deutliche Verringerung des Beifangs von Meeressäugern (z. B. bis zu 8500 Delfine, die jedes Jahr im Golf von Biskaya getötet werden), Meeresschildkröten (derzeit ~70 000, die jedes Jahr in EU-Gewässern getötet werden) und Seevögeln (derzeit ~200 000, die jedes Jahr in EU-Gewässern getötet werden) sowie empfindlichen oder gefährdeten Fischarten (z. B. Elasmobranchier und Störe).
- Die Beifangrisiken und -ursachen sind gut bekannt, auch die räumliche und zeitliche Verteilung der empfindlichen Arten.
- Die zur Verbesserung der Überwachungsprogramme der Mitgliedstaaten und der Durchführung von Bewirtschaftungsmaßnahmen erforderlichen Informationen sind vorhanden.
- Die Auswirkungen der Beifänge (Häufigkeit der Interaktionen, Schicksal der Individuen nach dem Freilassen, nach Fanggerät und Fischerei, Auswirkungen auf die Populationsgröße und Nachhaltigkeit) auf den Erhaltungszustand der Arten werden bewertet und verstanden.
- Die Wechselwirkungen zwischen Beifängen und Fanggeräten werden auf ein Mindestmaß reduziert und nach Möglichkeit beseitigt, und die Sterblichkeit infolge von Wechselwirkungen wird verringert.
- Die Mitgliedstaaten werden in die Lage versetzt, das Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zu erreichen, den Beifang empfindlicher Arten zu eliminieren oder zu reduzieren und die Beifangüberwachung zu verstärken, sowie die EU-Umwelt- und Fischereivorschriften und den Aktionsplan zur Erhaltung der Fischereiressourcen und zum Schutz der Meeresökosysteme vollständig und kohärent umzusetzen und die Meeresökosysteme zu schützen, wie es die EU-Klimaanpassungsstrategie verlangt.
- Die Mitgliedstaaten können im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Kriterien für einen guten Umweltzustand festlegen, um die biologische Vielfalt zu erhalten und sicherzustellen, dass alle Elemente der marinen Nahrungsnetze in normaler Häufigkeit und Vielfalt vorkommen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren