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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
Förderprogramm
Justiz Programm
Call Nummer
JUST-2023-JCOO
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 4.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
mindestens € 75.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden nationale und transnationale Projekte unterstützt, die die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen fördern. Zwar gibt es eine Reihe von EU-Instrumenten, die einen Rechtsrahmen für die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bilden, doch können aus dem EU-Haushalt finanzierte Projekte die Anwendung dieser Instrumente verbessern, Probleme aufzeigen, Kontakte erleichtern und ganz allgemein die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Akteuren verbessern.
Call-Ziele
Die Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit der Justiz, u. a. durch Unterstützung der Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz der nationalen Justizsysteme und der wirksamen Vollstreckung von Entscheidungen.
Für 2023 gibt es vier Prioritäten:
- Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen
- Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
- Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einrichtung und Stärkung der nationalen Netze, die im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen tätig sind
- Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verknüpfung und dem Austausch ihrer biometrischen Daten mit dem Zentralsystem ECRIS-TCN
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Für die Prioritäten 1 und 2:
- Ausbau der Kapazitäten der nationalen Praktiker, Gerichte und Behörden zur Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und der Anwendung der EU-Instrumente zum Zivil- und Zivilprozessrecht sowie zum Straf- und Strafprozessrecht;
- Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden (einschließlich der Gerichte) in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH);
- Angleichung der Verwaltungspraktiken der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften;
- Der Rechtsrahmen und die Vorschriften im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen stehen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH;
- Verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden, die für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen zuständig sind, und verbesserte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen diesen Behörden und anderen zuständigen Stellen und Einrichtungen in der gesamten EU; Staatsanwälte, Richter und andere Beteiligte verfügen über bessere Fachkenntnisse und Erfahrungen mit den Rechtsvorschriften und der Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
- Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen; weniger Fristüberschreitungen;
- Stärkere Sensibilisierung der politischen Entscheidungsträger für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
- Insbesondere für Priorität 2: Verbesserung der Situation von Personen, die von Maßnahmen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen betroffen sind, Verbesserung ihrer sozialen Rehabilitation und Wiedereingliederung, Verringerung des Risikos einer Verletzung ihrer Grundrechte.
Für Priorität 3:
- Bessere Umsetzung der EU-Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
- Ausbau der Kapazitäten der nationalen Praktiker, Gerichte und Behörden, um Fragen im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und mit der Anwendung der EU-Instrumente zum Zivil- und Zivilprozessrecht sowie zum Straf- und Strafprozessrecht zu behandeln;
- Staatsanwälte, Richter und andere Beteiligte verfügen über bessere Fachkenntnisse und Erfahrungen mit den Rechtsvorschriften und der Verwaltungspraxis im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
- Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden (einschließlich der Gerichte) im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH);
- Effizientere und besser funktionierende nationale Netze, um eine bessere Umsetzung und Fallbearbeitung auf nationaler Ebene zu gewährleisten;
- Verstärkter Beitrag der nationalen Netze zu den Aktivitäten des Netzes, um das Netz als Ganzes zu stärken.
Für Priorität 4:
- Verbesserter Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern zwischen nationalen IT-Systemen und dem ECRIS-TCN-Zentralsystem;
- Ausbau der Kapazitäten der nationalen IT-Systeme für die Bearbeitung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern;
- Verbesserte Verfahren auf nationaler Ebene, die eine angemessene Verknüpfung und den Austausch von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern mit dem ECRIS-TCN-Zentralsystem ermöglichen.
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Erwartete Ergebnisse
Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit der Justiz, u.a. durch Unterstützung der Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz der nationalen Justizsysteme und der wirksamen Durchsetzung von Entscheidungen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
- Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem Programm Justiz assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Für die Prioritäten 1 und 2:
- Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- An den Anträgen müssen mindestens 2 Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein.
- Das Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Organisation ohne Erwerbszweck oder eine internationale Organisation als Begünstigten (nicht als verbundene Einrichtung) umfassen.
Für die Prioritäten 3 und 4 sind auch Vorschläge von Einzelantragstellern zulässig.
Darüber hinaus gilt im Rahmen der Prioritäten 1 und 2:
- Organisationen, die gewinnorientiert sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einreichen;
- Die Projekte müssen länderübergreifend sein und Organisationen aus mindestens zwei teilnehmenden Ländern einbeziehen.
Darüber hinaus gilt im Rahmen der Priorität 3:
- Im Bereich der Zivil- und Handelssachen muss der Antrag von den offiziell ernannten Mitgliedern des EJN in Zivil- und Handelssachen oder von den nationalen Behörden, Gerichten und Berufsverbänden, die die offiziell ernannten Mitglieder des EJN in Zivil- und Handelssachen vertreten, eingereicht werden;
- Im Bereich des Strafrechts ist der Antrag von den nationalen Behörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften und den sie vertretenden Berufsverbänden einzureichen;
- Es wird nur ein Antrag pro teilnehmendem Land angenommen. Die Projekte müssen keinen transnationalen Aspekt haben.
Darüber hinaus müssen die Antragsteller im Rahmen der Priorität 4:
- eine nationale Behörde sein, die für die Systeme zur Verknüpfung der nationalen Strafregisterdatenbanken sowie der Fingerabdruckdatenbanken mit dem Zentralsystem ECRIS-TCN zuständig ist.
- Es wird nur ein Antrag pro teilnehmendem Land angenommen. Die Projekte müssen keinen transnationalen Aspekt haben.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind im Rahmen der Prioritäten 1 und 2 förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
- Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Es werden zwar mehrere Maßnahmen und Initiativen aufgeführt, aber es wird nicht verlangt, sie alle in einem einzigen Projekt zusammenzufassen. Projekte mit einem starken Fokus werden sehr geschätzt.
Alle Aktivitäten sollten sowohl in der Konzeptions- als auch in der Umsetzungsphase eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen. Daher wird von den Antragstellern erwartet, dass sie eine geschlechtsspezifische Analyse durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen, in der die potenziell unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts und seiner Aktivitäten auf Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt dargestellt werden. Dabei sollten unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Zu diesem Zweck wird den Antragstellern empfohlen, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung, einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken, und der Informationsverbreitung sollte ein geschlechtsspezifischer Ansatz verfolgt werden. Alle Kommunikationsmaßnahmen sollten der Diskriminierung, Viktimisierung und Stereotypisierung von Frauen und Männern vorbeugen. Gegenseitiges Lernen, Analyse- und Schulungsaktivitäten sollten eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen und eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an Schulungen fördern.
Dieses Thema umfasst die folgenden Aktivitäten
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und Einrichtungen, Angehörigen der Rechtsberufe und/oder Dienstleistern (einschließlich multidisziplinärer Netze auf internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene);
- gegenseitiges Lernen, Ermittlung und Austausch bewährter Praktiken, Entwicklung von Arbeitsmethoden, die auf andere Teilnehmerländer übertragbar sein können;
- analytische Aktivitäten, einschließlich Datenerhebung, Statistiken, Erhebungen, Forschung usw;
- Austausch und Bereitstellung von Informationen und Entwicklung von Informationsinstrumenten;
- Aufbau von Kapazitäten für Fachleute;
- Verbreitungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen;
- Auch Ausbildungsmaßnahmen können im Rahmen dieser Aufforderung finanziert werden, sofern sie nur eine Nebenrolle spielen und nicht den Hauptzweck des Projekts darstellen.
Für den Schwerpunkt 4 würden die Projektaktivitäten grundsätzlich analytische, konzeptionelle, gestalterische und ausarbeitende Arbeiten, die Entwicklung von IT-Software, die Qualitätssicherung und damit zusammenhängende Hilfsmaßnahmen umfassen, die für die Einrichtung neuer IT-Systeme sowie für die Erweiterung und Anpassung bestehender nationaler Lösungen im Hinblick auf die Ziele des Schwerpunkts 4 erforderlich sind.
Aktivitäten in den Bereichen Projektmanagement, Kommunikation, Werbung und Verbreitung sind ebenfalls förderfähig. Bei den Aktivitäten in diesem Themenbereich, insbesondere wenn sie sich auf die Entwicklung von IT-Software (Priorität 1) beziehen, werden bestehende Lösungen wie die Ergebnisse des e-CODEX-Projekts, CEF-Bausteine und ISA2-Kernvokabulare berücksichtigt.
Vorschläge mit einem praktischen Schwerpunkt werden als wirkungsvoller angesehen als reine Forschungsvorschläge. Ebenso werden Vorschläge, die bei ihrer Konzeption und Umsetzung eine geschlechtsspezifische Perspektive berücksichtigen, als wirkungsvoller angesehen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-24 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich der obligatorischen Indikatoren
Anhänge und unterstützende Dokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen);
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils)
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B)
- für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Für Priorität 1 (Zivilsachen), Priorität 3 (EJN Zivil- und Strafsachen) und Priorität 4 (ECRIS) darf der beantragte EU-Zuschuss nicht weniger als 75.000,00 € betragen. Es gibt keine Obergrenze.
Für Priorität 2 (Strafsachen): Die Projektbudgets müssen zwischen € 75.000,00 und € 350.000,00 pro Projekt liegen.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
Justice work programme 2023-2024Justice work programme 2023-2024(869kB)
Call Document JUST-2023-JCOOCall Document JUST-2023-JCOO(504kB)
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