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Call-Eckdaten
Integrierte digitale Echtzeitlösungen zur Optimierung von Navigation und Hafenanläufen, um die Emissionen der Schifffahrt zu reduzieren (ZEWT-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D5-01-13
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
60% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten sollten einen ganzheitlichen Ansatz für die Entwicklung und den Ausbau eines integrierten Hafenplanungs- und Reiseoptimierungsinstruments verfolgen, um reale Szenarien des Mehrschiffsverkehrs zu bewältigen, wobei der Schwerpunkt auf der Optimierung der Schiffsroute und der Reise, der Minimierung der Emissionen und dem möglichen Hafenanlaufprozess liegen sollte, wobei über die bestehenden Systeme hinausgegangen und die Perspektiven von Schifffahrts- und Hafenbetreibern kombiniert werden sollten.
Call-Ziele
In der Schifffahrt kommt es häufig zu längeren Wartezeiten vor der Küste, bevor die Ladung aufgenommen und gelöscht werden kann. Schiffe, die an einem Ankerplatz warten, bis Hafenkapazitäten verfügbar sind, verringern die betriebliche Effizienz und erhöhen die Emissionen, entweder während der Wartezeit oder aufgrund der höheren Fahrgeschwindigkeit, um den Hafen zu erreichen, wenn eine Geburt möglich ist. Um diese Situationen zu vermeiden, wurden Systeme zur Optimierung von Hafenanläufen entwickelt und werden derzeit erprobt. Diese sind jedoch im Allgemeinen auf bestimmte Dienste beschränkt. Breiter anwendbare Navigations- und Hafenanlaufoptimierungssysteme, die die gesamte Reise berücksichtigen, die effizienteste Fahrgeschwindigkeit zur Verringerung der Emissionen fördern und ein direktes Anlegen ohne Verzögerung gewährleisten, könnten die betriebliche Effizienz erheblich verbessern und die Emissionen verringern.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Entwicklung von harmonisierten Standards für die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den relevanten Akteuren, um ein interoperables Optimierungssystem für den gesamten Betrieb der betroffenen Akteure zu ermöglichen. Dadurch wird die gemeinsame Nutzung digitaler Betriebsdaten in Echtzeit erleichtert, was ein verbessertes Situationsbewusstsein und eine Entscheidungshilfe zur Emissionsreduzierung durch einen geringeren Gesamtverbrauch auf der Reise ermöglicht. Beispielsweise können die folgenden Funktionen einbezogen werden: Ladungsumschlag, Hafendienste, Abfertigung, kommerzielle Dienste wie Bunkerung, Landstromanschluss, Verfügbarkeit von Liegeplätzen, Terminalkapazität, Wetter, Fahrgeschwindigkeit, Reisedaten usw. Die Normen sollten die Sicherheit, die Widerstandsfähigkeit sowie die mögliche Integration in bestehende Hafeninfrastrukturen und deren Überwachungssysteme berücksichtigen.
- Entwicklung von Methoden und Werkzeugen, die den Informationsaustausch und die Optimierung von Routen und Ankunftszeiten in Echtzeit ermöglichen, einschließlich Entscheidungsalgorithmen, die Methoden wie KI, Edge Analytics, Heuristik und Business Analytics nutzen.
- Auf der Grundlage bestehender Routen und Dienste, die über den Stand der Technik hinausgehen, Demonstration des Betriebs eines interoperablen Tools zur Optimierung von Hafenanläufen und Reisen in vollem Umfang für mindestens drei Häfen und zwei Schifffahrtsunternehmen sowie für andere Akteure, die mit Hafenanläufen zu tun haben.
- Berücksichtigung der Systemsicherheit sowie der Widerstandsfähigkeit und der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Falle eines Ausfalls.
- Durchführung einer Risikobewertung für die entwickelten Lösungen unter Verwendung bestehender Modelle (wie FSA, HAZOP usw.) zur Unterstützung der Sicherheit und der Geschäftskontinuität im Falle eines Ausfalls sowie der Entwicklung von Vorschriften auf IMO- und EU-Ebene.
- Berücksichtigung der gesamten Reise, einschließlich der Schiffspositionen weit außerhalb des Hafens, um die Emissionsreduzierung und die betriebliche Effizienz zu maximieren. Zu den Datenquellen sollten u. a. Wetter, Verbrauch, Emissionen, Verkehr und Hafenplanung gehören.
- Aufbauend auf bestehenden Systemen, Technologien und Vorschriften (z. B. European Maritime Single Window und andere nationale Unternehmen), um die direkte Anwendbarkeit auf bestehende Anforderungen zu gewährleisten. Andere innovative und neue Technologien können ebenfalls eingesetzt werden.
- Entwicklung und Messung von KPIs für die Effizienz anhand von realen Fällen, einschließlich der Berechnung der Gewinne aus der Anwendung der im Rahmen des Projekts entwickelten Lösungen. Messung der durch das System zur Optimierung der Reise- und Hafenplanung erzielten Emissionsreduzierung im Vergleich zu einem typischen, ähnlichen, nicht optimierten Dienst.
- Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung sollten ein überzeugendes Geschäftsszenario und eine solide Nutzungsstrategie umfassen, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Nutzungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) mit Angabe der möglichen Finanzierungsquellen enthalten.
Die Beteiligung der Endnutzer an den Vorschlägen ist erforderlich. Ein Engagement der Endnutzer für die Einführung der im Rahmen des Projekts entwickelten Lösungen wird positiv gewertet. Alle Vorschläge müssen eine klare und glaubwürdige Pipeline von der Entwicklung bis zur operativen Einführung der Lösung nach Abschluss des Projekts aufzeigen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
- Über den Stand der Technik hinausgehende, großmaßstäbliche Demonstration eines interoperablen Tools zur Optimierung von Hafenanläufen und Reisen auf bestehenden Routen und Diensten unter Einbeziehung von mindestens drei Häfen und zwei Schifffahrtsunternehmen sowie der einschlägigen Akteure im Bereich der Hafenanläufe.
- Verbesserte Betriebseffizienz von Schiffen beim Anlaufen von Häfen und beim Verlassen von Häfen mit dem Ziel, Wartezeiten während der Fahrt und im Hafen zu beseitigen. Entwicklung und Demonstration von KPIS in einem realistischen Umfeld, um diese Gewinne zu quantifizieren.
- Erhöhte Sicherheit in der Schifffahrt durch verbessertes Seeverkehrsmanagement von Land aus, das im Vergleich zum Status quo bewertet wurde, wobei auch das Situationsbewusstsein bei der Hafeneinfahrt, beim Manövrieren, beim Anlegen und beim Auslaufen sowie potenziell damit zusammenhängende Qualifikationsprobleme berücksichtigt wurden.
- Optimierte Treibstoffeffizienz und geringere Schiffsemissionen durch Optimierung der Fahrt, der Wartezeiten am Ankerplatz und der Hafenankunft, um effizientere Fahrgeschwindigkeiten zu ermöglichen. Es sollte eine Verringerung des Treibstoffverbrauchs um 10 bis 20 % und eine entsprechende Verringerung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu "business as usual" während der Fahrt und beim Anlaufen des Hafens und der Hafenzufahrt nachgewiesen werden.
- Schifffahrtsunternehmen sollten in die Lage versetzt werden, ihre Treibstoffeinsparungen und die vermiedenen Treibhausgasemissionen zu quantifizieren, die sich aus dem Optimierungssystem und den während der Fahrt mit den Häfen ausgetauschten Echtzeitinformationen ergeben.
- Entwicklung von Normen für die Optimierung von Hafenanläufen unter Berücksichtigung der laufenden Normungsinitiativen von IMO/ISO-Gruppen zur Erleichterung eines sicheren und stabilen Systems für den Austausch digitaler Daten in Echtzeit und zur Unterstützung von Entscheidungen bei der Optimierung von Häfen und Reisen; Entwicklung von operativen Fahrplänen für technische Standardausschüsse.
- Bewertung und Quantifizierung der Vorteile der Hafen- und Navigationsoptimierung für verschiedene Arten des Seeverkehrs, z. B. Tramp- und Linienverkehr für Massengut-, Container-, Passagier- und Kreuzfahrtschiffe, Ro-Pax, Ro-Ro usw.
- Anpassung an die bestehenden und/oder Entwicklung von Geschäftsmodellen zum Nachweis der kommerziellen Rentabilität der Reise- und Hafenanlaufoptimierung, um deren Übernahme und breitere Anwendung zu erleichtern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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