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Call-Eckdaten
Konzepte für sparsame emissionsfreie Fahrzeuge für den städtischen Personenverkehr (2ZERO-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D5-01-03
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 7.000.000,00 und € 12.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Der städtische Raum wird sich in Zukunft verändern. Es wird einen massiven Wandel von der Parkplatzkultur in der Stadt hin zur Rückgewinnung von Lebensräumen sowie zu einer zunehmenden Intelligenz im urbanen Raum geben. Beides wird einen starken Einfluss auf die individuelle Mobilität haben. Neue Fahrzeugkonzepte, die mit diesen neuen Entwicklungen harmonieren, aber auch eine breite Nutzerakzeptanz erreichen, werden benötigt. Plattformkonzepte mit ausreichender Variabilität werden in der Lage sein, die Bedürfnisse sowohl der fortgeschrittenen als auch der aufstrebenden Länder zu erfüllen.
Neue Designs, Formen, Architekturen und Funktionen, die in der Lage sind, massenmarkttaugliche, sparsame Versionen für Schwellenländer und Versionen für die EU, assoziierte Länder und fortgeschrittene Märkte mit einer einzigen, generischen Plattform zu liefern, einschließlich austauschbarer und interoperabler Batteriesysteme (für die L-Kategorie) sollten abgedeckt werden. Die Vorschläge sollten sich mit batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen befassen, die speziell für den Betrieb (in geeigneten Versionen) in künftigen städtischen Gebieten sowohl in aufstrebenden als auch in etablierten Märkten besser geeignet sind.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Systematische und gründliche Analyse der nutzerzentrierten Anforderungen, die sich aus der künftigen Entwicklung städtischer Gebiete ergeben, die sowohl für neue als auch für etablierte Märkte repräsentativ sind, sowie der erforderlichen Infrastrukturentwicklung (z. B. Ladeinfrastruktur und damit verbundene Informations- und Kommunikationstechnologien).
- Entwicklung und Demonstration von mindestens zwei Varianten des modularen und skalierbaren Fahrzeugs (d. h. eine kostengünstige Basisversion und eine höherwertige Version auf der Grundlage derselben anpassungsfähigen Plattform mit hohem Produktionsvolumenpotenzial; optional und zusätzlich können die Vorschläge eine Ausweitung auf den Güterverkehr vorsehen). Für Fahrzeuge der Klasse L sollte dies die Option austauschbarer und interoperabler Standardbatteriesysteme (in verschiedenen Regionen der Welt, um größere Skaleneffekte zu erzielen) einschließen, die optional für Leichtfahrzeuge oder Kleinbusse verwendet werden können, z. B. zur Reichweitenverlängerung oder für Notfalleinsätze.
- Validierung durch Tests mit realen Elektrofahrzeugen und entsprechenden Batterielösungen, um die entwickelten Funktionen zu demonstrieren, insbesondere die Fähigkeiten der vorgeschlagenen Architektur in Bezug auf Nutzlast, Ladeanforderungen, Fahrzeugeffizienz zur Optimierung der Reichweite und der Batteriedimensionierung, auch unter Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse.
- Bestätigung der Nutzerakzeptanz durch Präsentation der Lösungen sowohl in aufstrebenden als auch in etablierten Märkten, je nach Zweck der jeweiligen Version.
- Bewertung der potenziellen Auswirkungen in Bezug auf die Emissionsreduzierung unter Berücksichtigung der potenziellen Vergrößerungsmöglichkeiten der angesprochenen Anwendungsfälle, wobei Anwendungsfällen mit größeren Auswirkungen Vorrang eingeräumt wird.
- Berücksichtigung künftiger Entwicklungspfade für öffentliche, halböffentliche und private städtische Ladeinfrastrukturen, die für solche künftigen städtischen Fahrzeugkonzepte geeignet sind, insbesondere in Entwicklungsländern, in denen eine solche Infrastruktur derzeit nicht vorhanden ist.
- Die Projekte sollten digitale Zwillingsmodelle der Demonstrationsfahrzeuge liefern, so dass die Auswirkungen der Innovationen auf die Gesamtziele der 2ZERO-Partnerschaft bestimmt werden können. Daten, die als Output eines "digitalen Zwillings" erzeugt werden, werden im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen für Daten behandelt, und die Ablage in einschlägigen Repositorien sollte gefördert werden.
Die internationale Zusammenarbeit mit Schwellenländern, z. B. aus Asien und Afrika, wird gefördert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr" (2ZERO) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie Lösungen liefern, die auf spezifische Nutzungsmodelle und besondere Marktfaktoren zugeschnitten sind, um zu allen folgenden Ergebnissen beizutragen:
- Beschleunigte weltweite Einführung erschwinglicher, nutzer- und einsatzorientierter Lösungen, die auf bestimmte Nutzungsmodelle, z. B. die gelegentliche Beförderung zusätzlicher Fahrgäste, zugeschnitten sind (und auf bestimmte Marktfaktoren sowohl in fortgeschrittenen als auch in aufstrebenden Märkten).
- Effektive Entwicklung, Bewertung und Einführung innovativer, kostengünstiger, aber aufrüstbarer Lösungen für Elektrofahrzeuge (motorisierte Zweiräder, Kleinwagen oder Mikrobusse) für den sauberen Stadtverkehr.
- Höhere Nachhaltigkeit und geringere Kosten durch Nutzung von Größenvorteilen, aber dennoch flexible Variationen durch Modularität.
- Sicherstellung der Benutzerfreundlichkeit in bestimmten städtischen und vorstädtischen Gebieten unter Berücksichtigung der Verkehrs- und Parkbedingungen sowie der Verfügbarkeit von Batterielade- und -wechselstationen.
- Geringerer Energieverbrauch durch ein Fahrzeug, das auf die Bedingungen und Einschränkungen des städtischen Umfelds zugeschnitten ist (z. B. geringere Masse, angemessene Reichweite und dynamische Leistung, bessere Nutzung lokaler Ressourcen, einschließlich der Wiederverwendung von Komponenten und Systemen, sowie umweltverträgliche Materialien).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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