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Call-Eckdaten
Zukunftssichere historische Gebäude für den Übergang zu sauberer Energie
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D4-01-02
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Etwa ein Viertel des Gebäudebestands in Europa wurde vor der Mitte des letzten Jahrhunderts errichtet. Viele dieser Gebäude spiegeln nicht nur den einzigartigen Charakter und die Identität der europäischen Städte wider, sondern umfassen auch wichtige Infrastrukturen für Wohnungen, öffentliche Gebäude usw. Eine beträchtliche Anzahl dieser Gebäude weist eine schlechte Energieeffizienz auf, nutzt weiterhin konventionelle und ineffiziente Energiesysteme auf der Basis fossiler Brennstoffe und ist teuer zu renovieren. Darüber hinaus treiben Veränderungen in der Gebäudenutzung und höhere Ansprüche an den Innenraumkomfort als in der Vergangenheit die Energienachfrage in die Höhe, was eine besondere Herausforderung darstellt, wenn historische Gebäude für Wohn-, Bildungs-, Einzelhandels-, Büro- oder andere Zwecke genutzt oder umgebaut werden. Viele der in jüngster Zeit entwickelten Sanierungskonzepte sind nicht an die spezifischen Anforderungen historischer Gebäude angepasst. Der Prozess der Zukunftssicherung dieser Gebäude für den Übergang zu sauberer Energie ist im Vergleich zu neueren Gebäuden mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden, da er architektonische Beschränkungen sowie die Besonderheiten der in ihrer Konstruktion verwendeten Materialien berücksichtigen muss, die nicht gut auf die in modernen Gebäuden verwendeten Renovierungstechniken reagieren.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Bereitstellung standardisierter Renovierungsansätze und Lösungen für die grundlegende Renovierung historischer Gebäude zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz, intelligenten Bereitschaft, Innenraumluftqualität, ihres Komforts und ihrer Klimaresistenz unter Berücksichtigung ihrer architektonischen und kulturellen Besonderheiten, Materialien und traditionellen Bautechniken.
- Zielgebäudetypen, die vor 1945 erbaut wurden und für die Beschränkungen hinsichtlich Änderungen an der Gebäudehülle (Wände, Fenster, Türen und/oder Dach) gelten. (Gebäude von national oder international anerkanntem bedeutendem kulturellem Erbe, die nach diesem Datum gebaut wurden, können ebenfalls berücksichtigt werden).
- Standardisierte Renovierungsansätze und -lösungen, die direkt auf andere Gebäude desselben Gebäudetyps übertragbar sind und einen Anteil von mindestens 1 % der Gebäude in dem jeweiligen Land, in dem sie sich befinden, ausmachen sollten.
- Lösungen, die den Energiebedarf auf kosteneffiziente Weise senken.
- Untersuchung von Lösungen zur Innen- und Außendämmung und, wenn möglich, Einbeziehung von anpassungsfähigen Maßnahmen, Plug-and-Play-Gebäudesystemen und/oder erneuerbaren Energiedienstleistungen.
- Verwendung sowohl neuer als auch traditioneller Baumaterialien und -techniken und Erkundung von Möglichkeiten, diese zu kombinieren, anzupassen und zu verbessern.
- Verbesserung des Komforts der Bewohner und Senkung der Instandhaltungskosten für die Gebäudeeigentümer.
- Gegebenenfalls Einbeziehung der zuständigen Naturschutzbehörden.
- Validierung der Lösungen in einer relevanten (realen oder realitätsnahen) Umgebung, die:
- Mindestens drei verschiedene Länder mit unterschiedlichen klimatischen Bedingungen abdeckt.
- klare und gegebenenfalls quantifizierte und messbare Indikatoren für die Wirksamkeit und das Potenzial für die Nachahmung der Lösungen liefert.
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Erwartete Ergebnisse
- Senkung des Energiebedarfs um mindestens 60 % unter Wahrung des historischen und kulturellen Erbes.
- Verringerung der Bauabfälle vor Ort.
- Verbesserte Kosteneffizienz während der gesamten Lebensdauer im Vergleich zur konventionellen Renovierung.
- Verbesserter Komfort, bessere Luftqualität in Innenräumen und bessere Umweltqualität in Innenräumen.
- Signifikante Reduzierung der Instandhaltungskosten.
- Wo möglich, erhöht sich das Potenzial für die erfolgreiche Installation von erneuerbaren Energien und die Verbesserung der intelligenten Bereitschaft in einer Weise, die die Besonderheiten historischer Gebäude respektiert.
- Erhöhte Wirksamkeit und potenzielle Reproduzierbarkeit der vorgeschlagenen Lösungen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4(608kB)
Kontakt
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