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Call-Eckdaten
Entwicklung von Demonstrationsprojekten für CO2-Transport und -Speicherung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-01-17
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
30.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 40.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 20.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Entwicklung regionaler CCUS-Cluster und ihre Anbindung an die europäischen CO2-Transport- und -Speicherinfrastrukturen, die eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Regionen ermöglicht, ist von entscheidender Bedeutung für das Erreichen von Netto-Null-THG-Emissionen bis 2050. Die CCUS-Technologie ist in Europa noch nicht ausreichend einsatzfähig. Um die verbleibenden Herausforderungen zu bewältigen, sind weitere Forschungs- und Entwicklungsprojekte für den CO2-Transport und die CO2-Speicherung erforderlich.
Call-Ziele
Die Vorschläge zielen auf die Entwicklung neuer Demonstrationsprojekte ab, die CO2-Quellen mit potenziellen Speicherstätten verbinden. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine fundierte Bewertung der ökologischen Herausforderungen und Risiken sowie Durchführbarkeitsstudien enthalten, die sich auf mögliche Synergien zwischen verwandten Projekten konzentrieren.
CCUS ist eine integrierte Kette von Technologien, die die Abscheidung, den Transport und/oder die Nutzung und die geologische Speicherung von CO2 umfasst. Der nächste Schritt bei der Anwendung von CCUS ist die Entwicklung und der Einsatz von CO2-Transport- und -Speicher-Demoprojekten, die die praktische Durchführbarkeit der erforderlichen Technologien zeigen. Dies ist wichtig, um eine größere Effizienz beim CO2-Transport zu erreichen, insbesondere durch das Sammeln der Emissionen von Knotenpunkten und Clustern von Industrieanlagen und den Transport des gesammelten CO2 in einer gemeinsam genutzten, frei zugänglichen Transportinfrastruktur zu einem Speicherort. Im Rahmen dieses Konzepts können Kosten, Risiken und notwendige Unterstützungsmechanismen in der gesamten CCS-Wertschöpfungskette besser bewertet werden, da Industrieanlagen, Gasinfrastrukturunternehmen sowie Speicheranbieter und -betreiber klar definierte Rollen und Zuständigkeiten für die Erfüllung ihrer Aufgaben haben und für Sammel-, Transport- und Speicherdienstleistungen entschädigt werden. Es wird erwartet, dass die Vorteile des gemeinsamen Konzepts für die Transport- und Speicherinfrastruktur im Hinblick auf Größenvorteile und eine mögliche Senkung der Stückkosten für die CCUS-Wertschöpfungskette bewertet werden. Der Vorschlag sollte sich mit möglichen technischen oder rechtlichen Hindernissen für die Einführung befassen.
Die wichtigsten Optionen für den CO2-Transport sind Pipelinetransporte unter Verwendung neuer oder umfunktionierter Infrastrukturen, einschließlich Schifffahrt oder anderer Verkehrsträger. Die erwarteten Demoprojekte sollten
- die Wiederverwendung bestehender Pipelinenetze und/oder die Schaffung neuer CO2-Transportinfrastrukturen bewerten,
- die Vorteile und Kosten (einschließlich wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Aspekte) ermitteln und bewerten,
- die Hindernisse für die Entwicklung einer solchen Infrastruktur und die zu ihrer Überwindung erforderlichen Maßnahmen ermitteln.
Ein erfolgreiches CO2-Transport- und -Speicherdemoprojekt könnte ein europäisches Transport- und Speichernetz mit grenzüberschreitenden Verbindungen erfordern, da nicht alle Länder über ausreichende Speicherkapazitäten für ihre CO2-Emissionen verfügen.
Die Auswahl der Speicherstätte für das Projekt dürfte auf einer detaillierten Bewertung beruhen. Diese sollte eine geologische Charakterisierung, einschließlich Verwerfungen und Faktursysteme, eine Analyse des anfänglichen Spannungsfeldes und des geomechanischen Verhaltens der Speicherformationen und Dichtungen unter unterschiedlichen Spannungs- und Porendruckbedingungen, eine Schätzung der Speicherkapazität, eine genaue Modellierung der Injektivität, eine Gesamtbewertung des Speicherrisikos, einschließlich induzierter Seismizität und Ausblasen oder Blockieren während der Injektion, sowie Vorschläge für Abhilfemaßnahmen umfassen. Die Bewertung sollte standortspezifische Lösungen für CO2-Injektionsstrategien, Druckmanagement, Abschwächung der induzierten Seismizität und MMV (Messung, Überwachung und Überprüfung) umfassen.
Für den CO2-Transport und die geologische Speicherung, insbesondere an Land, ist die Akzeptanz der Öffentlichkeit von größter Bedeutung. Daher wird von den Projekten erwartet, dass sie relevante Endnutzer und gesellschaftliche Interessengruppen (wie zivilgesellschaftliche Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und lokale Verbände) ermitteln und in deliberative Aktivitäten einbinden, um deren Anliegen und Bedürfnisse mit Hilfe geeigneter Techniken und Methoden aus den Sozial- und Geisteswissenschaften zu analysieren. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass es erhebliche Unterschiede bei den potenziellen regionalen Folgen gibt, wenn das gespeicherte CO2 aus der Energieerzeugung und nicht aus der Industrie stammt. Bei den Projekten könnte daher die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen aus dem Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften in Betracht gezogen werden, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungstätigkeiten zu verstärken.
Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse für Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollte ein überzeugendes Geschäftsszenario und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan, Finanzmodell) unter Angabe der potenziell in Frage kommenden Finanzierungsquellen (insbesondere des Innovationsfonds) enthalten.
Den Projekten wird nachdrücklich empfohlen, sich dem EU CCUS-Projektnetz für den Wissensaustausch anzuschließen.
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Erwartete Ergebnisse
Das Demoprojekt wird voraussichtlich das CO2 aus einer oder mehreren Abscheidungsanlagen verwenden und eine Transportinfrastruktur, ggf. einschließlich Schifffahrt, zu der ausgewählten Speicherstätte aufbauen oder nutzen, in die das CO2 injiziert wird. Praktische Erfahrungen mit einem derartigen Demonstrationsprojekt werden das Wissen über die gesamte CCS-Wertschöpfungskette einschließlich der Risikominderung (finanziell, technisch und regulatorisch) unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Ergebnisse früherer Forschungsprojekte erweitern. Dies könnte unter anderem Folgendes umfassen
für den CO2-Transport:
- Auswirkungen von CO2-Herkunft, Zusammensetzung und Verunreinigungen
- Sicherheitsbewertungen und technische Planungsinstrumente
- Interoperabilität des CO2-Transports, einschließlich Schiffen
- Wiederverwendung von Pipelines, Bohrlöchern und Plattformen
- Knotenpunkte, Cluster und Konzepte
- Umweltauswirkungen und -risiken
- CO2-Flusssicherung
für die CO2-Speicherung:
- Vorbereitung von Speicherstätten (erschöpfte Öl- und Gasreservoirs, saline Aquifere, Basaltgestein)
- Entwicklung von Erfahrungen mit der Überwachung und Bewertung der Standortkonformität
- Optimierung der Speicherung durch Entwicklung einer Reihe von Injektionsstrategien
- Verbesserung des Verständnisses der induzierten Seismizität
- Vorhersage der Fahne unter geophysikalischen und geologischen Unsicherheiten
- Flexibilität beim Hochfahren der CO2-Injektion
- Umweltauswirkungen und -risiken, auch auf lange Sicht
Das Demoprojekt soll die Grundlage und Orientierung für künftige Projekte in voller Größe bilden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1046kB)
Kontakt
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