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Call-Eckdaten
Demonstration innovativer, großmaßstäblicher, saisonaler Wärme- und/oder Kältespeichertechnologien zur Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-01-14
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
30.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.0000.00,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Demonstration innovativer Wärme- und/oder Kältespeichertechnologien, die über den Stand der Technik hinausgehen und die langfristige Energiespeicherung bis hin zur jahreszeitübergreifenden Speicherung ermöglichen.
Call-Ziele
Es wird erwartet, dass großtechnische Lösungen eingebettet werden in
- Wärme- und/oder Kältespeicherung auf Bezirksebene.
- und/oder die Wärmeversorgung (industrielle Abwärme) und die Wärmenachfrage für industrielle Prozesse integrieren.
Gegebenenfalls sollte auch ein Beitrag zur Power-to-Heat-to-Power-Technologie geprüft werden.
Sie sollten die CAPEX, die OPEX und die Round-Trip-Effizienz der Wärmespeicherung sowie die Kreislauffähigkeit und Nachhaltigkeit des Systems und seiner Komponenten optimieren, die ungiftig, sehr langlebig und relativ leicht zu recyceln sein sollten. Der Flächenbedarf ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt, der berücksichtigt werden sollte. Es sollte eine Ökobilanz durchgeführt werden. Strategische Unabhängigkeit ist zu berücksichtigen, d. h. die Verwendung von Materialien, die im Überfluss vorhanden sind, wann immer dies möglich ist.
Die Demonstrationsprojekte sollten sich mit den erforderlichen Methoden für die vorausschauende Wartung und Kontrolle des gesamten Systems befassen.
Die maximale Nutzung aller verfügbaren thermischen Energiequellen sowie ein systemischer Ansatz zur Integration in das Energiesystem sind zu gewährleisten.
Eine (indirekte) Zusammenarbeit mit dem Energy Storage Technology Collaboration Programme der IEA ist zu gewährleisten, z. B. über die IEA-Mitgliedstaaten. Besonders hervorzuheben: Task 39 "Large Thermal Energy Storages for District Heating".
Die Materialgrundlagenforschung ist ausgeschlossen.
Die Projekte sollten von der Industrie validierte Wirtschaftlichkeitsstudien und eine Bewertung des großtechnischen Replikationspotenzials umfassen. Die Verwertungspläne sollten einen Geschäftsplan enthalten, aus dem die möglichen Finanzierungsquellen hervorgehen (z. B. privates Beteiligungskapital, InvestEU, EU-Katalysatorpartnerschaft und der Innovationsfonds).
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Erwartete Ergebnisse
- Erhöhte Verfügbarkeit, Robustheit und Sicherheit nachhaltiger und effizienter Energiespeichermöglichkeiten, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, Energieverluste zu verringern, die Kosteneffizienz zu steigern und den ökologischen Fußabdruck des Energiesystems zu verbessern.
- Verfügbarkeit und Funktionalität innovativer großmaßstäblicher Energiespeichersysteme, die für spezifische Systemkonzepte und Anwendungen entwickelt wurden.
- Steigerung der Technologieführerschaft, der Wettbewerbsfähigkeit und des Technologieexportpotenzials der europäischen Speichertechnologiebranche.
- Verbesserte Nachhaltigkeit von Speichertechnologien unter voller Berücksichtigung von Kreislaufwirtschaft, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Green Deal.
- Zusätzlich zur Entwicklung der Speichertechnologie als solcher sollte sie für die Akkumulation verschiedener Wärmequellen geeignet sein, einschließlich solarthermischer Energie, geothermischer Energie, industrieller Abwärme sowie Wärme, die mit Hilfe von Photovoltaik, hybriden Solarzellen (Photo-Voltaic Thermal Panels) und Windenergietechnologien erzeugt wird.
- Systemischer Ansatz, intelligente Integrationskonzepte, einschließlich intelligentes Management zusammen mit anderen Energiequellen. Effiziente Techniken/Methoden zur Pufferung zwischen Angebot und Nachfrage müssen sichergestellt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1046kB)
Kontakt
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