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Call-Eckdaten
Entwicklung neuartiger Technologien zur langfristigen Stromspeicherung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-01-13
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
30.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Entwicklung neuartiger, über den Stand der Technik hinausgehender Speichertechnologien, die in Bezug auf CAPEX, OPEX, Effizienz und Nachhaltigkeit die beste Lösung bieten und an die spezifischen Bedürfnisse des Energiesystems angepasst sind. Beispiele für solche spezifischen Anforderungen sind die Reaktion auf den Flexibilitätsbedarf des Energiesystems, die erforderliche Speichermenge oder spezifische Anforderungen aufgrund von netzfernen Situationen.
Call-Ziele
Der Schwerpunkt liegt auf Technologien mit längerer Lebensdauer im Vergleich zur Lithium-Ionen-Technologie, die derzeit bei neuen Speicherprojekten dominiert. In Frage kommen neuartige chemische, mechanische und thermische Speichertechnologien, ausgenommen Batterien und Wasserstoff. Innovative Speicherlösungen sollten gegenüber dem Stand der Technik deutlich innovativ sein, z. B. durch die Verwendung neuer fortschrittlicher Werkstoffe oder neuer Konstruktionslösungen, wobei stets das Ziel der Nachhaltigkeit und der Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen ist und der ökologische Fußabdruck minimiert werden sollte, was durch eine Ökobilanz untermauert werden sollte. Die entwickelten Lösungen sollten im Hinblick auf die zu erwartenden künftigen Investitions- und Betriebskosten und die Geschäftsmöglichkeiten in bestehenden oder neu entstehenden Energiemärkten sehr leistungsfähig sein und den Stand der Technik bestehender Speicherlösungen in Bezug auf zwei oder mehr der folgenden Parameter übertreffen:
- Nachhaltigkeit;
- Technische Leistung, einschließlich Round-Trip-Effizienz;
- Lebensdauer;
- Unabhängigkeit von geografischen Besonderheiten des Standorts; strategische Unabhängigkeit (=keine oder begrenzte Verwendung von ZRM);
- Flächenbedarf und/oder Kosten.
- Die zugrundeliegende Materialforschung ist ausgeschlossen.
Die Projekte sollten in angemessenem Umfang intelligente Energiemanagementsysteme, von der Industrie validierte Wirtschaftlichkeitsstudien und die Bewertung des Potenzials für eine groß angelegte Vervielfältigung zum Gegenstand haben.
Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur BRIDGE-Initiative leisten, sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen und bis zu 2 % ihres Budgets für diesen Zweck bereitstellen. Zusätzliche Beiträge zur "Allianz für die Innovation im Bereich des Internets der Dinge" (AIOTI) und anderen relevanten Aktivitäten (z. B. Cluster digitaler Projekte und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
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Erwartete Ergebnisse
- Höhere Verfügbarkeit, Robustheit und Sicherheit nachhaltiger und effizienter Energiespeicherlösungen zur Verringerung von Energieverlusten, Steigerung der Kosteneffizienz und Verbesserung der Umweltbilanz des Energiesystems.
Verfügbarkeit und Funktionalität innovativer Energiespeichersysteme, die für spezifische Systemkonzepte und Anwendungen entwickelt wurden.
Steigerung der Technologieführerschaft, der Wettbewerbsfähigkeit und des Technologieexportpotenzials der europäischen Speichertechnologiebranche.
Verbesserte Nachhaltigkeit von Speichertechnologien unter voller Berücksichtigung von Kreislaufwirtschaft, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Green Deal.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1046kB)
Kontakt
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