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Call-Eckdaten
Demonstration von mit Gleichstrom betriebenen Rechenzentren, Gebäuden, Industrieanlagen und Häfen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-01-11
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
30.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 9.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Von den Projekten wird erwartet, dass sie die Aktivitäten unter (1), die praktische Demonstration unter (2) und die Empfehlungen unter (3) wie unten beschrieben umsetzen:
1. Entwicklung von F&I-Aktivitäten, -Methoden und -Instrumenten für mindestens zwei der Unterthemen (A, B, C oder D). Diese können untereinander und/oder mit anderen, die für jedes Unterthema relevant sind, entwickelt/ergänzt werden:
A. Gleichstrombetriebenes Rechenzentrum:
- Entwurf und Demonstration eines mit Gleichstrom betriebenen Rechenzentrums. Durchführbarkeit eines Mittelspannungs-Gleichstrom-Verteilungsnetzes (MVDC) zur Versorgung des mit Gleichstrom betriebenen Rechenzentrums sowie zur Versorgung anderer Gleichstromlasten und zur Sammlung der Energie von Gleichstromquellen.
- Integration mit USV-Systemen, innovativer Erzeugung, nachhaltiger (hybrider) Energiespeicherung usw.
- Integration von Systemen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
- Kosten-Nutzen-Analyse der Einsparungen im Vergleich zu einem mit Wechselstrom betriebenen Standard-Rechenzentrum.
- Als unterstützende Referenz für Rechenzentren kann der EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Rechenzentren herangezogen werden.
B. Anwendung der Gleichstromverteilung in Geschäfts- und Wohngebäuden
- Durchführbarkeit eines Mittelspannungs-Gleichstrom-Verteilungsnetzes (MVDC) zur Versorgung von mit Gleichstrom betriebenen Geschäfts- und Wohngebäuden sowie zur Versorgung anderer Gleichstromlasten und zur Sammlung der Energie von Gleichstromquellen.
- Installation eines intelligenten Gleichstromsystems mit allen zugehörigen Komponenten (z. B. RES, Gleichstrombus, Steckdosen, LED-Beleuchtung, Wärmepumpen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, nachhaltige Speichersysteme usw.) Die Komponenten können entweder gleichstrom- oder wechselstrombasiert sein und entsprechend an das Gleichstromnetz angepasst werden.
- Identifizierung der Effizienz eines Gleichstromsystems im Vergleich zu einem Wechselstromsystem im Gebäudesektor und der entsprechenden Kosteneinsparungen.
- Analyse und Identifizierung der wichtigsten (technischen und nicht-technischen) Hindernisse für die Entwicklung und den Einsatz von MVDC- und LVDC-Systemen.
C. Anwendung der Gleichstromverteilung in der Industrie
- Entwicklung und Demonstration von Installations-, Schutz- und Gerätetechnologien für Gleichstrom-Herstellungsprozesse. Durchführbarkeit eines Mittelspannungs-Gleichstrom-Verteilungsnetzes (MVDC) zur Versorgung der mit Gleichstrom betriebenen Industrie sowie zur Versorgung anderer Gleichstromlasten und zur Sammlung der Energie von Gleichstromquellen.
- Entwicklung von Projektmanagementinstrumenten und -methoden.
- Demonstration von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, wie z. B. der Einsatz von Motoren mit variabler Drehzahl, LED-Beleuchtung, Speichersystemen usw.
- Untersuchungen zur Ermöglichung der Selektivität zwischen Stromkreisschutzvorrichtungen, die verschiedene Technologien verwenden, wie z. B. Halbleiterschalter, hybride Halbleiterschalter, mechanische Unterbrecher und Sicherungen.
- Systemerdung zur Vermeidung von Streuströmen und Korrosionserscheinungen in Gleichstromsystemen, wie z. B. bei Bahnanwendungen.
- Isoliermaterialien und ihre Anwendbarkeit für Gleichstromlasten (Untersuchung der Eignung von Wechselstromkabeln für Gleichstrom, von Polarisationseffekten, die zu einer frühzeitigen Verschlechterung und einem späteren Ausfall der Isolierung führen, usw.).
D. Anwendung der Gleichstromverteilung in Häfen
- Simulation, Analyse, Entwurf, Entwicklung, Test und Demonstration einer Gleichstrom-Hafeninfrastruktur. Durchführbarkeit eines Mittelspannungs-Gleichstrom-Verteilungsnetzes (MVDC) zur Versorgung der mit Gleichstrom betriebenen Häfen sowie zur Versorgung anderer Gleichstromlasten und zur Sammlung der Energie von Gleichstromquellen.
- Studie und Entwicklung eines Instruments zur Abschätzung der Menge an DC-Ladeinfrastruktur, die zur Unterstützung der regionalen Einführung der Elektrifizierung der Häfen durch die Mitgliedstaaten erforderlich ist.
- Kosten-Nutzen-Analyse auf Systemebene eines mit Gleichstrom versorgten Hafens im Vergleich zu einem mit Wechselstrom versorgten Hafen unter Berücksichtigung aller Elemente, die zu einer wirklich effektiven Analyse der Kosten und Vorteile des Systems beitragen.
- Simulation, Analyse, Entwurf, Test und Demonstration der gesamten für die Netzautomatisierung erforderlichen IT.
- Analyse und Definition möglicher Betriebsrahmen und Geschäftsmodelle für Häfen, die als Energieknotenpunkte fungieren.
- Analyse, Bericht und Empfehlungen über das Potenzial der Häfen als Energieknotenpunkte mit entsprechender Planung für die Entwicklung im Rahmen der Energiewende.
2. Demonstration, Test und Validierung von mindestens zwei der in (1) entwickelten Unterthemen (A, B, C oder D) in mindestens zwei Pilotprojekten in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern.
3. Identifizierung von Standardisierungs- und Regulierungshindernissen und entsprechende Empfehlungen.
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Erwartete Ergebnisse
- Nachgewiesene Vorteile und Effizienz von DC-Stromverteilungssystemen im Vergleich zu AC (keine AC/DC-Umwandlung erforderlich, weniger Kupfer, geringerer Platzbedarf usw.).
- Erhöhte Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit des Netzes durch Gleichstromverteilungsnetze.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1046kB)
Kontakt
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