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Call-Eckdaten
Entwicklung von Unterstützungsmechanismen für Energiegemeinschaften
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2022-CET-ENERCOM
Termine
Öffnung
17.05.2022
Deadline
16.11.2022 17:00
Förderquote
95 %
Budget des Calls
€ 6.500.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, Maßnahmen zu unterstützen, die die Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Behörden und Energiegemeinschaften fördern, und/oder Maßnahmen, die integrierte Dienstleistungen entwickeln, um die Entstehung und das Wachstum von kommunalen Energieprojekten zu erleichtern.
Call-Ziele
Energiegemeinschaften können Bürgern und lokalen Behörden helfen, in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu investieren. Projekte im Eigentum der Gemeinschaft können es den Bürgern ermöglichen, nachhaltige Energieinvestitionen zu finanzieren, die lokale wirtschaftliche Vorteile, sozialen Zusammenhalt und andere Prioritäten wie die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnungen oder die Verringerung der Energiearmut mit sich bringen. Die Beteiligung der Bürger an Projekten für erneuerbare Energien kann auch die soziale Akzeptanz auf lokaler Ebene fördern. Es wird erwartet, dass die Rolle der Energiegemeinschaften in den Energiesystemen der EU im Einklang mit dem REPowerEU-Plan zur schrittweisen Verringerung der Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe ebenfalls zunehmen wird.
Immer mehr lokale Behörden wollen sicherstellen, dass mehr Bürger und lokale Gemeinschaften von der Energiewende profitieren und eine aktive Rolle dabei spielen. Die Kommunalverwaltungen sind in einer einzigartigen Position, um zu unterstützen, Partnerschaften einzugehen und zu investieren und ein positives planerisches und politisches Umfeld zu schaffen, um die kommunale Energieversorgung zu fördern.
Die Gestaltung geeigneter öffentlicher Maßnahmen auf lokaler Ebene ist von entscheidender Bedeutung, aber es gibt keine Einheitslösung, um die Schaffung von Energiegemeinschaften auf lokaler Ebene anzustoßen. Das Ausmaß der öffentlichen Beteiligung und die Art der erforderlichen Maßnahmen sind je nach dem spezifischen Kontext der einzelnen Städte und Gemeinden sehr unterschiedlich. Aufbauend auf Initiativen wie dem Konvent der Bürgermeister müssen auch die technischen und finanziellen Kapazitäten lokaler Akteure gestärkt werden, um bürgergeführte Initiativen im Energiebereich zu unterstützen (insbesondere in Mitgliedstaaten mit geringen Aktivitäten im Bereich der Bürgerenergie).
Nachhaltige Energieprojekte auf den Weg zu bringen, kann aufgrund des regulatorischen und politischen Umfelds (z. B. wechselnde nationale Förderregelungen für erneuerbare Energien, aufwändige Genehmigungsverfahren, schwerfällige Verwaltungsverfahren, Schwierigkeiten bei der Koordinierung der Projektdurchführung auf atomisierten Märkten usw.) sehr komplex sein. Für relativ kleine und bürgernahe Akteure wie Energiegemeinschaften gibt es einige zusätzliche praktische Herausforderungen, wie z. B. Informationsmangel, begrenzter Zugang zu Finanzmitteln, Schwierigkeiten bei der Bündelung kleiner Maßnahmen, Schwierigkeiten bei der Verwaltung der öffentlichen Beteiligung und des Engagements sowie bei der Einrichtung effektiver Führungs- und Entscheidungsstrukturen. Diese Hürden hindern Energiegemeinschaften in ganz Europa daran, ihr Potenzial zu entfalten. Ein wirksamer Weg, diese Komplexität zu bewältigen, ist die Bereitstellung integrierter Dienstleistungen, die Energiegemeinschaften bei der Entwicklung nachhaltiger Energieprojekte unterstützen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge müssen einen der beiden nachstehenden Bereiche abdecken. Welcher Bereich angesprochen wird, sollte in der Einleitung des Vorschlags klar angegeben werden.
Bereich A - Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden und Bürgerinitiativen
In diesem Bereich sollten die Vorschläge die Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Behörden (einschließlich Energieagenturen) und Energiegemeinschaften fördern. Dies kann auf vielerlei Weise geschehen, aber alle Vorschläge sollten mindestens drei der unten aufgeführten Maßnahmen umfassen:
- Beteiligung an und/oder Aufbau von kommunalen Energieinitiativen und Energiegemeinschaften, einschließlich verschiedener und hybrider Formen kollektiven Eigentums unter Beteiligung von Kommunalbehörden und Bürgern, die das Erreichen lokaler und regionaler energiepolitischer Ziele unterstützen sollen.
- Unterstützung der Entstehung von Bürgerenergieinitiativen, die lokale Akteure befähigen, die Ziele der Energiewende durch Nutzung öffentlicher Ressourcen, Mittel und Kapazitäten gemeinsam anzugehen. Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften könnte darin bestehen, Gemeinschaftsprojekte beim Zugang zu Bürgerfinanzierungen und Bankkrediten zu unterstützen (z. B. durch Bürgschaften, Anschubfinanzierung für revolvierende Fonds, technische Unterstützung in den frühen Phasen der Projektentwicklung) und die Beschaffung von lokal erzeugter erneuerbarer Energie aus Gemeinschaftsenergieprojekten zu erleichtern.
- Schaffung eines unterstützenden lokalen politischen Rahmens für die Entwicklung von Gemeinschaftsenergieprojekten (z. B. durch Beteiligung der Gemeinschaft oder Investitionsquoten, straffere und vereinfachte Umweltgenehmigungsverfahren) und Erleichterung des Dialogs zwischen den verschiedenen Akteuren, die an Gemeinschaftsprojekten beteiligt sind (z. B. Mitglieder der Gemeinschaft, relevante Wirtschaftsakteure, nationale Regulierungsbehörden, die lokale Behörde und andere gesellschaftliche, ökologische oder energiepolitische Akteure in dem Gebiet). Erforderlichenfalls können im Rahmen der Projekte auch rechtliche Vorlagen entwickelt werden, die die Beteiligung von Kommunalbehörden in ihren potenziell unterschiedlichen Rollen ermöglichen, wobei die regulatorischen Unterschiede, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten für diese Akteure als Mitglieder, als Sponsoren oder als Vermittler gelten, berücksichtigt werden.
- Schulung und Kapazitätsaufbau im Bereich der kommunalen Energieentwicklung (für Beamte lokaler und regionaler Behörden, lokale Gemeinschaften und andere relevante lokale Akteure) und Förderung der Bürgerbeteiligung in Energiegemeinschaften.
Bereich B - Entwicklung integrierter Dienstleistungen zur Unterstützung der kommunalen Energieversorgung
In diesem Bereich sollten die Vorschläge Maßnahmen zur Verbesserung der Marktbedingungen und zur Entwicklung integrierter Dienstleistungen unterstützen, die darauf abzielen, die Komplexität zu verringern, die Entscheidungsfindung zu vereinfachen und die Schaffung von Energieprojekten für Gemeinden zu fördern. Diese Dienstleistungen können von öffentlichen oder privaten Akteuren in enger Abstimmung mit den lokalen und/oder regionalen Behörden in den Zielgebieten erbracht werden. Die konzipierten integrierten Dienstleistungen sollten zu lokalen kommunalen Energie-Investitionspipelines führen und könnten Folgendes umfassen:
- Aufbau von Kapazitäten und Erleichterung des Zugangs lokaler Energiegemeinschaften und -genossenschaften zu Informationen und Beratung über die Einrichtung, Finanzierung und den Betrieb von Gemeinschaftsprojekten (z. B. Lizenzvergabe, öffentliche Auftragsvergabe für Gemeinschaftsenergie, Geschäftsmodelle, rechtliche Aspekte).
- Verbindung verschiedener Akteure in der Wertschöpfungskette (z. B. Technologieanbieter, Finanziers, öffentliche Akteure, die für die Lizenzvergabe zuständig sind, Aggregatoren).
- Bündelung kleiner nachhaltiger Energieprojekte, einschließlich (wo relevant) Unterstützung für die Vermarktung von Energie und die Teilnahme an Flexibilitätsmärkten.
- Entwicklung von Finanzinstrumenten zur Erleichterung der Entstehung von kommunalen Energieprojekten und ihres Zugangs zu Bürgerfinanzierungen und Bankkrediten (z. B. durch Bürgschaften, Anschubfinanzierung für revolvierende Fonds, technische Unterstützung in den frühen Phasen der Projektentwicklung).
Für die Bereiche A und B (sofern relevant):
Die Vorschläge sollten begründen, inwiefern die ausgewählten Pilotprojekte entweder der Definition der "Gemeinschaft für erneuerbare Energien" gemäß der überarbeiteten Richtlinie über erneuerbare Energien ((EU) 2018/2001) und/oder der Definition der "Bürgerenergiegemeinschaft" gemäß der Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt ((EU) 2019/944) entsprechen.
Die Vorschläge können alle Bereiche abdecken, die mit nachhaltiger Energie zu tun haben (Erzeugung erneuerbarer Energien, Übertragung, Verteilung, bürgergeführte Renovierung, Energieeffizienz, E-Mobilität, Fernwärme usw.). Die Projektträger können sich auf einen oder mehrere Bereiche konzentrieren.
Vorgeschlagene Aktivitäten können auch (wenn sie dies wünschen) den Handel mit/den Austausch von nachhaltiger Energie zwischen Verbrauchern und/oder zwischen Gemeinden fördern - virtuelles Net-Metering, (kollektive) Energiespeicherlösungen oder Peer-to-Peer-Handel.
Die Vorschläge sollten die Unterstützung der Akteure nachweisen, die für den Erfolg der Maßnahme erforderlich sind (insbesondere lokale oder regionale Behörden).
Die Vorschläge sollten erläutern, wie ihre Aktivitäten die nationalen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften (sofern zutreffend) ergänzen und auf der Arbeit des Europäischen Speichers für Energiegemeinschaften und der Beratungsstelle für ländliche Energiegemeinschaften aufbauen.
Die Aktivitäten sollten gegebenenfalls auf bestehende Initiativen, Netzwerke und Plattformen zurückgreifen (z. B. Konvent der Bürgermeister, Smart Cities Marketplace).
Es wird nicht erwartet, dass die Entwicklung von Instrumenten und Plattformen die Hauptaktivität der Vorschläge darstellt.
Die Vorschläge sollten ein hohes Maß an Replizierbarkeit aufweisen und einen klaren Aktionsplan zur Weitergabe von Erfahrungen und Ergebnissen an potenzielle Nachahmer in der gesamten EU enthalten.
Vorschläge, die bestehende innovative organisatorische Lösungen nachahmen, sollten ihre Wahl begründen und zeigen, wie sie die Lösungen an ihren lokalen Kontext anpassen werden.
Die Projekte sollten politisches Feedback liefern, um die öffentliche Politik sowie das rechtliche und regulatorische Umfeld im Bereich der Gemeinschaftsenergie in ganz Europa zu verbessern, einschließlich der Umsetzung der einschlägigen Richtlinien.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, für die ein EU-Beitrag von bis zu 1,5 Mio. EUR beantragt wird, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten zur Entstehung und zum Wachstum von Energiegemeinschaften in verschiedenen Bereichen im Zusammenhang mit Energieeffizienz und nachhaltiger Energie führen.
Die Vorschläge sollten ihre Auswirkungen anhand der nachstehend aufgeführten Indikatoren, sofern relevant, sowie anhand anderer projektspezifischer Leistungsindikatoren quantifizieren:
- Anzahl der von Bürgern geleiteten Initiativen, die infolge des Projekts unterstützt oder gegründet wurden.
- Anzahl der Bürger, die sich aufgrund des Projekts an Energiegemeinschaften beteiligen.
- Anzahl der Akteure mit verbesserten Fähigkeiten im Bereich der Gemeinschaftsenergie (Beamte der lokalen und regionalen Behörden oder andere relevante Akteure).
- Anzahl der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die sich verpflichtet haben, die Erfahrungen mit bewährten Verfahren zu wiederholen.
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige energetische Sanierungen (kumuliert, in Mio. Euro).
- Anzahl der funktionsfähigen integrierten Dienstleistungszentren am Ende des Projekts, auch wenn die Investitionen und die Ausweitung nach Abschluss des Projekts erfolgen können (Bereich B).
- Entwicklung lokaler kommunaler Energie-Investitionspipelines (in Millionen Euro an Investitionen innerhalb der ersten 5 Jahre) (Bereich B).
Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während des Projekts und innerhalb von 5 Jahren nach der Projektlaufzeit nachgewiesen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Andorra, Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Nordmazedonien (Северна Македонија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der an LIFE teilnehmenden Länder.
- Der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Zusatzinformationen
Themen
Zusätzliche Informationen
Proposal page limits and layout:
Proposals must be complete and contain all the requested information and all required annexes and supporting documents:
- Application Form Part A — contains administrative information about the participants and the summarised budget for the project
- Application Form Part B — contains the technical description of the project
- Part C containing additional project data
- mandatory annexes and supporting documents:
- detailed budget table
- participant information
- optional annexes: letters of support
Page limit - Part B: 65 pages
Call-Dokumente
Call document LIFE-2022-CETCall document LIFE-2022-CET(1043kB)
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