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Call-Eckdaten
Photovoltaik-Integration in Gebäuden und in der Infrastruktur
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-01-02
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
30.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Integration von Photovoltaik in Gebäuden und in der Infrastruktur eröffnet ein enormes Potenzial für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Integrierte PV-Anlagen erfordern individuelle Lösungen, um multifunktionale und ästhetische Anforderungen zu erfüllen, wie ertragsfreundliche Farbgebung oder modulare Transparenz, Antifouling-Eigenschaften, strukturelle Flexibilität, Leichtigkeit und Flexibilität der Module, geeignete Spannungsebenen, die Verwendung von und Kombination mit anderen (Bau-)Materialien als Glas und ein insgesamt hoher ästhetischer Wert, der den Anforderungen von Architekten und Designern entspricht.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie:
- Widerstandsfähigkeit gegen Teilverschattung und Flexibilität bei der Zusammenschaltung von PV-Modulen unterschiedlicher Größe und elektrischer Eigenschaften nachweisen, spezifische optische und thermische Kontrolllösungen, lange Lebensdauer/einfacher Austausch, Sicherheit und Einfachheit der Wartung, Softwarekontrolle zur schnellen Erkennung von Fehlern, Modulunterkonstruktionen und Befestigungssysteme zur Verbesserung der Ästhetik und Funktionalität der Integration und des Stromertrags.
- Kosten senken und Lebensdauer, Qualität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit verbessern durch neue Ansätze sowohl für PV-Module als auch für BOS mit der Entwicklung einer industriellen Produktion von maßgeschneiderten Produkten und vorgefertigten modularen Lösungen, die einen integrierten Lebenszyklusansatz beinhalten.
- Energieintegrations- und Sozialverhaltenskonzepten entwickeln zur Maximierung des Energieabgleichs zwischen der PV-Produktion und dem lokalen Gebäudeverbrauch, unterstützt durch neue Instrumente und Geschäftsmodelle zur Gewährleistung ihrer wirtschaftlichen Effizienz.
- Integration von PV-Design und -Herstellung in die Wertschöpfungskette des Bauwesens veranschaulichen unter angemessener Berücksichtigung der Normen für Gebäude und Infrastruktur sowie Beitrag zu neuen und verbesserten Normen.
- Allianzen zwischen allen Interessengruppen bilden (PV- und Gebäude-/Bausektor, Verteilernetzbetreiber, Investoren, Eigentümer, Architekten, Installateure), um eine Reihe von Bildungs- und Regulierungshindernissen zu beseitigen, die die Entwicklung der integrierten PV in Gebäuden und in der Infrastruktur immer noch behindern. Ziel ist es, neue Konzepte/Schemata und Geschäftsmodelle für eine aktive Rolle der integrierten Photovoltaik bei Renovierung und Bau zu fördern.
Es wird erwartet, dass die Demonstrationen in mehr als einer unterschiedlichen Bautypologie (Wohngebäude, tertiäre Gebäude [Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verwaltungsgebäude usw.]) oder zivile Infrastrukturen (Straßen, Lärmschutzwände, Parkplätze, Brücken usw.) und an mehr als einem Standort in Europa durchgeführt werden.
Ein Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse sollte eine solide Geschäftsgrundlage und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Der Verwertungsplan sollte vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten, aus denen die möglichen Finanzierungsquellen hervorgehen, die potenziell genutzt werden können (insbesondere der Innovationsfonds).
Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur Initiative Neues Europäisches Bauhaus (NEB) leisten, indem sie mit der NEB-Gemeinschaft, dem NEBLab und anderen relevanten Aktionen der NEB-Initiative interagieren und Informationen, bewährte Verfahren und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen.
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Erwartete Ergebnisse
Photovoltaikprodukte gelten als gebäudeintegriert, wenn sie nach den Grundanforderungen an Bauwerke entworfen wurden, um ein Bauprodukt zu bilden und/oder zu ersetzen. Wenn das integrierte PV-Produkt demontiert wird, muss es durch ein geeignetes konventionelles Bauprodukt ersetzt werden. Gebäude- und infrastrukturintegrierte PV kann eine kosteneffektive, technologisch bewährte Lösung zur Dekarbonisierung von Gebäuden und Infrastrukturen sein.
Folglich wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Vorführung der wirtschaftlichen und nachhaltigen Integration von PV-Produkten in die gebaute Umwelt und in die Infrastruktur.
- Aufbau einer verbesserten strukturellen Innovationszusammenarbeit zwischen PV-Unternehmen und dem (Hoch-)Bausektor.
- Beitrag zur Renovierungswelle, zur Mission für klimaneutrale und intelligente Städte und zur neuen europäischen Bauhaus-Initiative.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1046kB)
Kontakt
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