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Call-Eckdaten
Renewable Energy Valleys zur Erhöhung der Energiesicherheit bei gleichzeitiger Beschleunigung des grünen Übergangs in Europa
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-01-01
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
30.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 40.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 20.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Unter erneuerbaren Energy Valleys versteht man dezentralisierte erneuerbare Energiesysteme, die eine praktikable und effiziente Lösung bieten. So tragen beispielsweise die lokale Erzeugung und der lokale Verbrauch, geringere Übertragungs- und Verteilungsverluste dank der Abhängigkeit von lokalen Netzen für den Energiebedarf, eine größere betriebliche Flexibilität und eine geringere Abhängigkeit von teuren Brennstoffimporten zu einer höheren Energieautonomie, einer sichereren Versorgung und niedrigeren, stabileren Gesamtenergiekosten auch für den einzelnen Bürger bei. Außerdem wird dadurch das zentrale Netz teilweise entlastet und Blockaden durch die Netzkapazität werden vermieden.
Call-Ziele
Das Energiesystem der EU ist in hohem Maße von der zentralen Stromerzeugung und von Brennstoffimporten abhängig. 95 % des Erdöl- und 84 % des Erdgasverbrauchs werden von außerhalb der EU gedeckt. Der REPowerEU-Plan schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen zu verringern und ihre Energieversorgung "deutlich vor 2030" zu diversifizieren. Die drei Säulen des Plans sind die Steigerung der Produktion von grüner Energie, die Diversifizierung unserer Energieversorgung und die Verringerung unserer Nachfrage nach fossilem Gas, Kohle und Öl.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Schaffung eines "lebenden Labors" für erneuerbare Energien in lokalen, stadtnahen oder regionalen Gemeinden, das unter realen Bedingungen die nachhaltige und kosteneffiziente Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie aus verschiedenen lokalen erneuerbaren Energiequellen demonstriert, die mehrere erneuerbare Energieträger (z. B. Strom, Wärme, erneuerbare Kraftstoffe, Biomethan, Biogas, Wasserstoff) liefern und den lokalen Energiebedarf auf Jahresbasis vollständig decken.
- Berücksichtigung unterschiedlicher Potenziale in Bezug auf Geografie, Klima und natürliche Ressourcen bei der Konzeptgestaltung.
- Berücksichtigung der verschiedenen Endverbraucher (z.B. Gebäude, Mobilität, Industrie, Gewerbegebiete) der verschiedenen erneuerbaren Energieträger.
- Verringerung des Energieverbrauchs und der Energieverluste durch die Integration effektiver und innovativer energieeffizienter Lösungen.
- Entwicklung und Erprobung eines digitalen Zwillings des spezifischen lokalen Energienetzes für alle Arten von Energieträgern (d. h. Strom, Wärme, Brennstoffe einschließlich Gase) für Betriebsanalysen, detaillierte Energieprognosen und lokales Netzmanagement.
- Szenarioanalyse unter Verwendung des digitalen Zwillings zur ständigen Verbesserung des Netzmanagements für mehrere Energieträger, der Planung, der Datenerfassung/-verarbeitung und der Cybersicherheit.
- Entwicklung kosteneffizienter Ansätze für die Hochskalierung und Kommerzialisierung der Lösungen, verbunden mit robusten Geschäftsmodellen entlang der Wertschöpfungsketten, unter Berücksichtigung eines integrativen und erschwinglichen Zugangs zu Energie für die Verbraucher. Dies kann auch Kooperationen mit lokalen Akteuren umfassen.
- In Bezug auf die Entwicklung der Wertschöpfungsketten für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien ist die Beteiligung der lokalen Industrie und anderer Akteure, einschließlich der Bürger, der Energiegemeinschaften und des Endlagers für Energiegemeinschaften, zu fördern, um so lokale Arbeitsplätze, Qualifikationen, Wirtschaftswachstum und Vorteile für die Bürger zu schaffen. Unterstützung der Beteiligung der Bürger an der Planung, Umsetzung und Nutzung erneuerbarer Energien, um die Akzeptanz zu erhöhen. Gegebenenfalls können auch Synergien mit anderen Wirtschaftssektoren als dem Energiesektor in Betracht gezogen werden.
- In Bezug auf das entwickelte lokale oder regionale System für erneuerbare Energien Bewertung seiner Stabilität, Robustheit und Eignung für die lokalen Ressourcen und Bedürfnisse, einschließlich des Verständnisses des Verbraucherverhaltens.
- Bewertung der Vermeidung von Kosten durch die Einfuhr fossiler Brennstoffe im Einklang mit REPowerEU, um die Abhängigkeit von solchen Importen zu verringern.
- Bewertung - sowohl in der Planungsphase als auch während des Betriebs - der (positiven und negativen) ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen auf die lokale Gemeinschaft oder Region und Entwicklung von Maßnahmen zur Abschwächung der negativen Auswirkungen.
Die erneuerbare Energy Valleys können unterschiedlich gestaltet sein, z. B. in Stadtrandgebieten, (agro-)industriellen Clustern oder abgelegenen oder insularen Gebieten. Sie können auch die Form von getrennten, aber kombinierten Systemen oder einzigartigen Mehrfacherzeugungssystemen (d. h. in derselben Infrastruktur) annehmen, um mehrere Energieträger aus kombinierten erneuerbaren Energieressourcen und -technologien zu liefern.
Aus dem Vorschlag sollte hervorgehen, wie der Betrieb und die Wartung des lebenden Labors nach Abschluss des Projekts gewährleistet werden soll.
Technologische Entwicklungen für die Wasserstofferzeugung und -speicherung werden im Rahmen der Europäischen Partnerschaft für sauberen Wasserstoff behandelt und sind daher von dieser Aufforderung ausgeschlossen; die Vorschläge können jedoch die Integration solcher Geräte in die Demonstration vorsehen.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge eine Koordinierung und Zusammenarbeit mit ähnlichen EU-finanzierten Projekten (insbesondere denjenigen, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden) in Bezug auf politisch relevante Fragen wie den rechtlichen Rahmen, Geschäftsmodelle und Innovationshindernisse vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
- Beitrag zur Umsetzung des REPowerEU-Plans, insbesondere zur i) Diversifizierung der Gasversorgung durch einen höheren Anteil an nachhaltigem Biomethan (hauptsächlich auf der Grundlage von organischen Abfällen und landwirtschaftlichen Reststoffen) und grünem Wasserstoff und ii) Beschleunigung des Weges Europas zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (Strom, Wärme und Kraftstoffe) am europäischen Energieverbrauch.
- Verstärkte Einführung lokaler oder regionaler Systemlösungen für erneuerbare Energien zur Deckung des Strom-, Wärme- und Kraftstoffbedarfs und Beitrag zu ihrer Marktdurchdringung in Europa.
- Schaffung neuer nachhaltiger Arbeitsplätze in Verbindung mit lokalen oder regionalen Wertschöpfungsketten für erneuerbare Energien und Förderung des Wirtschaftswachstums in lokalen oder regionalen europäischen Gemeinschaften.
- Verbesserung der Sicherheit und Autonomie der lokalen oder regionalen Energieversorgung in den EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern unter den derzeitigen und künftigen Klimabedingungen.
- Erhöhung der Bereitschaft, Zuverlässigkeit, Leistung und Erschwinglichkeit lokaler oder regionaler Lösungen für erneuerbare Energiesysteme in Europa.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1046kB)
Kontakt
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