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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

BUILD UP Skills - Strategien und Ausbildungsmaßnahmen für einen dekarbonisierten Gebäudebestand

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"

Call Nummer

LIFE-2022-CET-BUILDSKILLS

Termine

Öffnung
17.05.2022

Deadline
16.11.2022 17:00

Förderquote

95 %

Budget des Calls

€ 6.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die 2011 ins Leben gerufene Initiative BUILD UP Skills unterstützt die Qualifizierung von Baufachleuten in ganz Europa, um Gebäudesanierungen mit hoher Energieeffizienz sowie neue Fast-Null-Energie-Gebäude (nZEBs) zu realisieren. Diese Bemühungen müssen durch die Entwicklung von Strategien und die Einführung ehrgeiziger Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen fortgesetzt werden, die auf den EU Green Deal, die EU-Klimaziele für 2030 und die langfristige Strategie der EU zur Erreichung der Kohlenstoffneutralität bis 2050 abgestimmt sind.

Call-Ziele

Das erste Ziel (Bereich A) besteht darin, die Wiederbelebung der nationalen Plattformen zu unterstützen, die in der ersten Phase der BUILD UP Skills-Initiative (2011-2012, "Säule I") geschaffen wurden und alle wichtigen nationalen Interessenvertreter zusammenbringen. Da die ersten Plattformen vor zehn Jahren eingerichtet wurden, sollten die Projekte darauf abzielen, ihren Anwendungsbereich durch die Einbeziehung neuer Akteure zu erweitern. Die neu gegründeten nationalen Plattformen sollten die Status-quo-Analysen und die nationalen Fahrpläne aktualisieren, um den neuen Gegebenheiten des Bausektors Rechnung zu tragen. Dies sollte geschehen, indem die notwendigen Aktivitäten zur Entwicklung von Fähigkeiten in Bezug auf z. B. digitale Technologien, intelligente Gebäude einschließlich E-Mobilität, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Integration von Technologien für erneuerbare Energien, Heizung und Kühlung, industrialisierte Tiefenrenovierung, Lebenszyklus-Kohlenstoffbewertungen usw. in Angriff genommen werden, wobei der breitere EU-Kontext der Erholung zu berücksichtigen ist.

Das zweite Ziel (Bereich B) besteht darin, die Zahl der qualifizierten Baufachleute auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette von Gebäudeplanung, -betrieb und -instandhaltung zu erhöhen. Es ist notwendig, die Bemühungen um die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten in den entscheidenden Bereichen zu verstärken, die z. B. für die erfolgreiche Einführung von (nahezu) Null-Energie-Gebäuden, die Ausweitung ehrgeiziger Renovierungsmaßnahmen, die Einführung effizienter Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien, insbesondere Wärmepumpen, und die schrittweise Abschaffung von Heizkesseln für fossile Brennstoffe erforderlich sind, wie dies im Rahmen des REPowerEU-Plans zur schrittweisen Verringerung der Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe angekündigt wurde. Dies erfordert die Aufwertung bestehender oder die Entwicklung neuer Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Vorschläge sollten einen der beiden nachstehenden Bereiche betreffen. Der Anwendungsbereich sollte in der Einleitung des Vorschlags klar angegeben werden.

Bereich A: Neubelebung der nationalen Plattformen und Fahrpläne für BUILD UP Skills

Um eine ausreichende Wirkung auf nationaler Ebene zu gewährleisten, wird erwartet, dass der Bereich A durch Anträge abgedeckt wird, die ein einziges förderfähiges Land betreffen. Es wird eine Aktion pro Land erwartet (Ausnahmen sind möglich). Vorschläge für den Bereich A können von einem einzigen Antragsteller eingereicht werden.

Eine vorherige Beteiligung an mit BUILD UP Skills geförderten Projekten ist zwar keine Voraussetzung, doch sollten die Antragsteller gute Kenntnisse der Initiative sowie die Fähigkeit nachweisen, relevante Akteure und Zielgruppen zu mobilisieren.

Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten die Arbeit im Rahmen des European Construction Blueprint unterstützen, der sich auf die berufliche Aus- und Weiterbildung vor allem von Fachkräften aus dem Baugewerbe konzentriert (mit dem Ziel, ein Niveau von bis zu 5 im Europäischen Qualifikationsrahmen zu erreichen). Falls sich ein Antrag zu diesem Thema auf eines der von der Blueprint-Initiative abgedeckten Länder konzentriert, sollten die Antragsteller die Komplementarität und den Mehrwert der vorgeschlagenen Aktivitäten mit denen, die im Rahmen des Blueprint entwickelt werden, nachweisen.

Der Schwerpunkt dieses Themas liegt auf allen relevanten Fähigkeiten, die für die Umstellung auf saubere Energie benötigt werden, insbesondere auf der EU-Renovierungswelle, dem Mainstreaming von nZEBs und der Einbeziehung von Ressourceneffizienzaspekten. Die ursprüngliche BUILD UP Skills Status Quo Analyse und die Roadmaps konzentrierten sich auf Arbeiter und Handwerker vor Ort ("blue-collar" professionals). Diese Dokumente müssen in Bezug auf die Arbeiter aktualisiert und durch neue Inhalte ergänzt werden, die den Qualifikationsbedarf der Angestelltenberufe (z. B. Architekten, Designer, Ingenieure, Gebäudemanager, Produkthersteller usw.) abbilden und so die Realität und den Bedarf der gesamten Wertschöpfungskette im Bauwesen widerspiegeln.

Die Vorschläge sollten in Bezug auf die angesprochenen Berufe umfassend sein und die Stufen 1-8 des Europäischen Qualifikationsrahmens abdecken.

Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten mit dem "Pakt für Kompetenzen im Baugewerbe durch die sektoralen Sozialpartner der EU, den EFBH und die FIEC in Zusammenarbeit mit der EBC" als Teil der Europäischen Kompetenzagenda übereinstimmen.

Die Vorschläge sollten sich mit der Notwendigkeit der Umschulung von Arbeitnehmern und Fachkräften befassen, die zuvor oder derzeit in mit fossilen Brennstoffen verbundenen Sektoren und Regionen tätig sind.

Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Maßnahmen berücksichtigen, die den Renovierungs- und Bausektor für Frauen attraktiver machen.

Die aktualisierte nationale Status-Quo-Analyse muss innerhalb der ersten 9 Monate der Tätigkeit der neu gestarteten nationalen Plattform vorgelegt werden. Jede Status-Quo-Analyse sollte alle notwendigen Informationen über die aktuelle Situation des nationalen Bausektors in Bezug auf Aus- und Weiterbildung, Energieeffizienz und den Beitrag zu den 2030-Zielen der EU sowie über bestehende Hindernisse und Lücken zusammenstellen und damit eine solide Grundlage für eine fundierte Diskussion zwischen den Interessengruppen bieten.

Der aktualisierte nationale Fahrplan sollte erläutern, wie Hindernisse und festgestellte Qualifikationsdefizite in den verschiedenen Berufen so überwunden werden können, dass die 2030-Ziele der EU im Gebäudesektor erreicht werden können. Jeder nationale Fahrplan sollte insbesondere Folgendes enthalten: eine Reihe prioritärer Maßnahmen für die verschiedenen Berufe, um die festgelegten Ziele zu erreichen; einen Aktionsplan für die ermittelten Maßnahmen bis 2030; eine Identifizierung der Akteure und Ressourcen, die für die Umsetzung benötigt werden; Maßnahmen zur Überwachung der Fortschritte der vorgeschlagenen Aktivitäten.

Um die langfristige Nachhaltigkeit zu gewährleisten, sollten sich die Projekte um eine formelle Bestätigung des aktualisierten Fahrplans durch die relevanten nationalen Akteure, einschließlich der Behörden, bemühen und die Ergebnisse weithin bekannt machen.

Von den Projekten wird erwartet, dass sie zumindest die folgenden Aktivitäten durchführen, sofern sie nicht bereits im Rahmen des Europäischen Bauplans für das Land, auf das sich der Antrag bezieht, behandelt werden:

  • Wiederbelebung der nationalen Plattform durch spezielle Kommunikationskanäle und regelmäßige Treffen.
  • Marktforschung und Datenerhebung (Status Quo Analyse).
  • Bewertung der Wirksamkeit der ersten Umsetzung des nationalen Fahrplans.
  • Gezielte Interviews mit relevanten nationalen Interessenvertretern und Zielgruppen.
  • Partizipative Workshops mit relevanten nationalen Akteuren und Zielgruppen.
  • Aktualisierung des Nationalen Fahrplans, einschließlich der Maßnahmen bis 2030 und der politischen Empfehlungen; Billigung durch die relevanten nationalen Akteure.
  • Förderung und Kommunikation der Ergebnisse.
  • Aktive Teilnahme an europäischen Austauschaktivitäten.

Anträge, die sich auf ein Land beziehen, das im europäischen Bauplan vertreten ist, sollten sich auch auf die weitere Ausweitung der in diesem Rahmen entwickelten Aktivitäten und die Unterstützung ihrer langfristigen Umsetzung konzentrieren und dabei auch die Bereiche, Fähigkeiten und Berufe abdecken, die im Bauplan nicht behandelt werden.

Die voraussichtliche Projektdauer beträgt 18 Monate, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse früh genug zur Verfügung stehen, um die nächsten Phasen von BUILD UP Skills zu unterstützen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 0,4 Mio. EUR beantragt wird, es ermöglichen würden, die spezifischen Ziele in angemessener Weise anzugehen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.

Bereich B: Maßnahmen zur Höherqualifizierung und Umschulung für einen dekarbonisierten Gebäudebestand

Die Vorschläge sollten neue und/oder verbesserte Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle an der Wertschöpfungskette des Bauwesens beteiligten Berufsgruppen ("blue collars" und/oder "white collars") vorsehen, die sich auf einen oder mehrere der folgenden Schwerpunktbereiche beziehen:

  • Qualifikationen für die grundlegende Renovierung von Gebäuden, auch durch modulare und industrialisierte Lösungen.
  • Fertigkeiten für neue und bestehende Niedrigstenergiegebäude (nZEBs) und die Überbrückung der Lücke zu Null-Emissions-Gebäuden (ZEBs).
  • Kompetenzen für die Integration von erneuerbaren Energien und effizienten Heiz- und Kühltechnologien, insbesondere für die Einführung von Wärmepumpen; Kompetenzen für Installateure, die im Rahmen von Renovierungsprojekten Heiz- und Kühlsysteme nachrüsten.
  • Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Kohlenstoffausstoß während der gesamten Lebensdauer (über die Bewertung des Treibhauspotenzials), mit der Kreislaufbauweise und der Ressourceneffizienz sowie mit der Nutzung des Level(s)-Rahmens.
  • Digitale Kompetenzen zur Unterstützung einer besseren Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere durch eine verstärkte Nutzung von Gebäudedatenmodellen.
  • Fähigkeiten zur Verbesserung der Intelligenz von Gebäuden im Hinblick auf eine bessere Gesamtenergieeffizienz (auf der Grundlage des Smart-Readiness-Indikators), insbesondere im Hinblick auf Sensoren, Gebäudesteuerung und Gebäudemanagementsysteme.

Die Aktivitäten sollten auch die Ausbildung von Ausbildern sowie die Entwicklung von Mechanismen umfassen, die die Anerkennung der ausgebildeten Fachleute gewährleisten.

Alle Berufsprofile, die an der Wertschöpfungskette des Bauwesens beteiligt sind, können auf allen Bildungsebenen (Europäischer Qualifikationsrahmen Stufe 1-8) berücksichtigt werden. Die Vorschläge müssen nicht alle Profile und Bildungsniveaus abdecken, sollten aber die Wahl des Profils/der Profile und des/der Bildungsniveaus klar begründen.

Der Schwerpunkt der Vorschläge sollte auf der beruflichen Weiterbildung (oder Berufsausbildung) von Fachkräften liegen, d. h. nach ihrer obligatorischen Erstausbildung oder nach ihrem Eintritt ins Berufsleben. Dies kann auch die Umschulung von Fachkräften aus anderen Sektoren umfassen, deren Fähigkeiten auf das Baugewerbe übertragbar sind. Die Vorschläge können sich jedoch auch auf andere Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung beziehen (z. B. Erstausbildung, Hochschulbildung), sofern dies aufgrund des in den Zielländern festgestellten Bedarfs gerechtfertigt ist.

Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten zu einem besseren Verständnis zwischen verschiedenen Gewerken und Berufsgruppen beitragen, indem sie eine Vision des Gebäudes als System fördern.

Die Vorschläge sollten attraktive und aktuelle Ausbildungsprogramme entwickeln und aufzeigen, wie gering qualifizierte Arbeitskräfte zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen motiviert werden können. In dieser Hinsicht sollten die Antragsteller darauf abzielen, Arbeitgeber, Gewerkschaften sowie Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung zusammenzubringen, um an Feedback-Mechanismen zu arbeiten, die sicherstellen, dass Ausbildungsprogramme und Lehrpläne arbeitsmarktrelevant sind und neu entstehende Fähigkeiten proaktiv integrieren.

Die Vorschläge sollten sich mit der Notwendigkeit der Umschulung von Arbeitnehmern und Fachkräften befassen, die früher oder derzeit in mit fossilen Brennstoffen verbundenen Sektoren und Regionen tätig sind.

Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Renovierungs- und Bausektors für Frauen und junge Talente berücksichtigen.

Während die Vorschläge eine Pilotphase für die neu entwickelten oder verbesserten Programme vorsehen sollten, wird die tatsächliche, langfristige Durchführung von Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen von diesem Thema nicht erfasst. Daher sollte ein Schlüsselelement der vorgeschlagenen Aktivitäten eine Strategie sein, die sicherstellt, dass die Programme nach dem Ende des Projekts weitergeführt werden, und die mit verfügbaren Finanzierungsquellen auf nationaler und EU-Ebene verknüpft ist.

Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten mit dem Pakt für Kompetenzen im Baugewerbe der sektoralen Sozialpartner der EU, des EFBH und der FIEC in Zusammenarbeit mit der EBC" als Teil der Europäischen Kompetenzagenda sowie mit dem Europäischen Blueprint für die sektorale Zusammenarbeit im Baugewerbe in Einklang stehen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 1 Mio. EUR beantragt wird, es ermöglichen würden, die spezifischen Ziele in angemessener Weise anzugehen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.

Um das gegenseitige Lernen zwischen den Ländern zu verstärken, werden Anträge eines einzigen Antragstellers oder Anträge, die nur ein einziges förderfähiges Land betreffen, im Rahmen von Anwendungsbereich B nicht als angemessen betrachtet. Daher hält es die Kommission für wichtig, dass Konsortien mindestens drei Antragsteller aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern umfassen.

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Erwartete Ergebnisse

Bereich A

Die Vorschläge sollten ein solides Maßnahmenpaket zur Qualifizierung von Baufachleuten im Hinblick auf die 2030-Ziele der EU enthalten, das von den relevanten nationalen Akteuren unterstützt wird.

Die Vorschläge sollten ihre Auswirkungen anhand der unten aufgeführten Indikatoren sowie ggf. weiterer projektspezifischer Leistungsindikatoren quantifizieren:

  • Aktualisierte nationale Plattform unter Einbeziehung der wichtigsten nationalen Akteure.
  • Qualität der aktualisierten nationalen Status-quo-Analyse, in der der aktuelle und künftige Qualifikationsbedarf, Lücken, Hindernisse und Möglichkeiten ermittelt werden.
  • Qualität der im aktualisierten nationalen Fahrplan vorgestellten Maßnahmen, die die neuen Bedürfnisse und Realitäten des nationalen Bausektors bis 2030 widerspiegeln.
  • Anzahl der Personen, die durch die Projektaktivitäten direkt eingebunden wurden.
  • Anzahl der relevanten nationalen Stakeholder, die den aktualisierten Fahrplan befürworten.
  • Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige energetische Sanierungen (kumuliert, in Mio. Euro).

Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während des Projekts und innerhalb von 5 Jahren nach der Projektlaufzeit nachgewiesen werden.

Bereich B

Die Vorschläge sollten zu einem verstärkten Einsatz von Kompetenzen im Bereich der nachhaltigen Energie in der Wertschöpfungskette des Bauwesens führen.

Die Vorschläge sollten ihre Auswirkungen anhand der unten aufgeführten Indikatoren, sofern relevant, sowie anderer projektspezifischer Leistungsindikatoren quantifizieren:

  • Anzahl der Fachleute mit höherer Qualifikation und auf welchem Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR).
  • Anzahl der umqualifizierten Fachkräfte und auf welchem Niveau des EQR.
  • Anzahl der geschulten Fachkräfte.
  • Anzahl der ausgebildeten Ausbilder.
  • Anzahl der entwickelten oder verbesserten Ausbildungs-/Qualifizierungsprogramme.
  • Verbesserte Marktanerkennung von qualifizierten Fachkräften im Gebäudesektor.
  • Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige energetische Sanierungen (kumuliert, in Mio. Euro).

Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während der Projektlaufzeit und innerhalb von 5 Jahren nach dem Ende der Projektlaufzeit nachgewiesen werden.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Andorra, Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Nordmazedonien (Северна Македонија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder:
      • eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der an LIFE teilnehmenden Länder.
  • Der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben.

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Proposal page limits and layout:

Proposals must be complete and contain all the requested information and all required annexes and supporting documents:

  • Application Form Part A — contains administrative information about the participants and the summarised budget for the project
  • Application Form Part B — contains the technical description of the project
  • Part C containing additional project data
  • mandatory annexes and supporting documents:
    • detailed budget table
    • participant information
  • optional annexes: letters of support

Page limit - Part B: 65 pages

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