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Call-Eckdaten
Batteriemanagementsystem (BMS) und Batteriesystemdesign für stationäre Energiespeichersysteme (ESS) zur Verbesserung der Interoperabilität und Erleichterung der Integration von Second-Life-Batterien (Batt4EU-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D2-01-04
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
60% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist die Entwicklung eines offenen und interoperablen BMS und eines geeigneten Batteriesystemdesigns für stationäre ESS, das eine bessere Integration von Second-Life-Anwendungen für gebrauchte Batterien ermöglicht.
Call-Ziele
Um das europäische Ökosystem der Batterieproduktion zu stärken, werden Projekte gefördert, die in Europa hergestellte Batterien, insbesondere im Hinblick auf Batterien der ersten Lebensdauer, in Groß- oder Pilotanlagen einsetzen.
Um diese Ziele zu erreichen, werden Aktivitäten in allen folgenden Bereichen erwartet:
- Das BMS könnte für Batterien der ersten und zweiten Lebensdauer in stationären Anwendungen eingesetzt werden, z. B. in Mikronetzen, in der unterbrechungsfreien Stromversorgung, in Hybridsystemen (verschiedene Arten von Chemikalien und Batterien, Multi-Batterie-Management-Systeme) und in kreisförmigen Stromversorgungssystemen, wobei die Sicherheit während des Betriebs zu gewährleisten ist.
- Das BMS und das Systemdesign sollten technologieunabhängig sein und sich nicht ausschließlich auf Second-Life-EV-Batterien beschränken und idealerweise sowohl konsolidierte Technologien als auch neue Batterietechnologien abdecken. Anstehende Änderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie müssen bei der Entwicklung von BMS berücksichtigt werden.
- Entwicklung und Validierung von Open-Source-Algorithmen und BMS, die die Integration von Second-Life-Batterien ermöglichen, einschließlich Ansätzen wie semi-empirischen, datengesteuerten und multiphysikalisch unterstützten Batteriezustandsschätzern. Empfehlungen für die Entwicklung von Normen in Bezug auf die den Batteriezustand definierenden Parameter, z. B. den Gesundheitszustand und die Sicherheitsbewertung am Ende der ersten Lebensdauer.
- Entwicklung von BMS-Software, die per Firmware-Update an andere Kommunikationsprotokolle, Schätzalgorithmen und Modelle angepasst werden kann.
- Entwicklung von Funktionen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit während der zweiten Nutzungsphase, z. B. Vorhersage der Restnutzungsdauer, Selbstdiagnosealgorithmus zur Bewertung der Eignung für die zweite Nutzungsphase und BMS-Konnektivität zur Verfolgung von Batterien während der zweiten Nutzungsphase.
- Empfehlung zur Standardisierung einer öffentlichen BMS-Struktur und des Zugangs zu öffentlichen SOX, um die Zweitnutzung einer Batterie zu erleichtern. Es wird erwartet, dass das Ziel zu einer Vereinbarung über ein Minimum an Datenanforderungen führt, die von den Batterien bereitgestellt werden müssen, und dass die Industrie das beste Verfahren zur Bereitstellung dieser Daten und zur Verknüpfung mit dem Batteriepasskonzept definiert.
- Entwicklung und Demonstration von Strategien zur Rekombination optimal und sicher genutzter Batterien für den Betrieb im zweiten Leben, mit besonderem Schwerpunkt auf fortgeschrittenen Systemen zur Kontrolle und Abschwächung kritischer Ereignisse. Empfehlungen für die Standardisierung des Designs von Second-Life-Batteriesystemen für stationäre Anwendungen auf der Grundlage von Packs, Chemietypen und Zellen.
- Entwurf eines zugänglichen und anpassungsfähigen BMS, um das BMS an die Anforderungen des Second-Life-Anwendungsfalls anzupassen, einschließlich verbesserter Batteriemodelle für ein verbessertes BMS-Design.
- Demonstration des Batteriebetriebs im Second-Life-Einsatz gemäß TRL6.
- Von den Projekten wird erwartet, dass sie gegebenenfalls Informationen mit Projekten aus dem Themenbereich HORIZON-CL5-2023-D2-02-03 austauschen und allen einschlägigen EU-Normungsanforderungen entsprechen.
- Der Vorschlag sollte die anstehenden Änderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie berücksichtigen, einschließlich Artikel 20A, der sich mit dem Zugang zu Batterie-SOX-Informationen befasst.
- Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Verbindungen zu den Ergebnissen der folgenden Themen herstellen - HORIZON-CL5-2022-D2-01-09: Physikalisches und datengestütztes Batteriemanagement für eine optimierte Batterienutzung (Batteries Partnership), HORIZON-CL5-2022-D2-01-10: Rationalisierte Sammlung und umgekehrte Logistik, vollautomatische, sichere und kosteneffiziente Sortierung, Demontage und Zweitnutzung vor dem Recycling (Batteries Partnership) und HORIZON-CL5-2022-D2-01-05: Technologien der nächsten Generation für leistungsstarke und sichere Batteriesysteme für Verkehr und mobile Anwendungen (Batteries Partnership), LC-SC3-ES-6-2019 - Forschung zu fortgeschrittenen Werkzeugen und technologischer Entwicklung. Sie sollten sich speziell mit BMS- und Systemauslegungsfragen befassen, die stationäre Energiespeichersysteme (ESS) und insbesondere die Integration von Altbatterien als Second-Life-Anwendung betreffen.
Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein überzeugendes Geschäftskonzept und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten, aus denen hervorgeht, welche Finanzierungsquellen (insbesondere der Innovationsfonds) in Anspruch genommen werden können.
In den Vorschlägen könnte die Beteiligung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht gezogen werden, deren Beitrag in der Durchführung von Experimenten oder Schreibtischforschung zur Leistung oder Sicherheit von Batterien bestehen könnte.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die im Rahmen dieses Themas durchgeführt werden, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über ihre Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
- Entwurf von Batteriepacks und Batteriemanagementsystemen (BMS) für den Betrieb einzelner Module oder die Rekombination (Rekonfiguration) von Modulen oder Batteriepacks für konsolidierte und neue Batterietechnologien.
- Sicherer, zugänglicher und zuverlässiger Betrieb von Batterien und Kompatibilität mit dem Konzept des Batteriepasses.
- Entwicklung von Batteriesystemen, die eine Demontage und Rekonfiguration für ein zweites Leben ermöglichen.
- Entwicklung schneller und effizienter Qualifizierungsstrategien und Bewertung von Batterien für Elektrofahrzeuge (EV) für Second-Life-Anwendungen und deren Quantifizierung im Hinblick auf den Stand der Technik in Bezug auf Zeit und Effizienz.
- Senkung der Wiederverwendungs-/Aufbereitungskosten um 30 % für die Anpassung von EV-Batterien an stationäre Anwendungen im zweiten Leben.
- Bewertung der Umweltauswirkungen, sowohl unter positiven als auch unter negativen Aspekten, für die Anpassung von EV-Batterien an Second-Life-Anwendungen.
- Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft durch ein Wachstum des Marktes und der Beschäftigung, indem die Einführung von stationären ESS erleichtert wird Machbarkeit des Betriebs im Bereich der verlängerten Lebensdauer von Batterien (Second Life).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(646kB)
Kontakt
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