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Call-Eckdaten
Internationale Zusammenarbeit zwischen der EU und China bei der Entwicklung von Daten und Modellen für Wege zur Kohlenstoffneutralität: Schwerpunkt auf Dekarbonisierung, Energieeffizienz und sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D1-02-01
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Das Thema zielt auf die Entwicklung eines hochmodernen Modellierungsrahmens ab, der eine aktuelle Darstellung von Technologien und politischen Maßnahmen in verschiedenen Pfaden umfasst, die aus einer ganzheitlichen und sektoralen Perspektive zur Klimaneutralität führen. Erfolgreiche Vorschläge sollten gemeinsame Arbeiten europäischer und chinesischer Experten beinhalten, die darauf abzielen, das Erreichen des langfristigen Dekarbonisierungsziels jedes Landes zu unterstützen. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Aufforderung sollten tief greifende Reduzierungen und Wege zum Netto-Nullpunkt in Betracht ziehen, die die Minderung von CO2- und anderen Treibhausgasemissionen umfassen.
Die Maßnahmen sollten sich auf die folgenden Hauptbereiche konzentrieren (die einzelnen Punkte sind indikative Vorschläge für die Schwerpunktsetzung in jedem Bereich):
a) Energieeffizienz und Dekarbonisierung
- Angepasste Modelle, die den neuesten Daten über Treibhausgasemissionen Rechnung tragen.
- Möglichkeiten zur Dekarbonisierung von Industrie und Landwirtschaft, zur Verringerung der Nettoemissionen im Zusammenhang mit der Landnutzung und zur Minderung von Nicht-CO2-Treibhausgasen. Bewertung des Minderungspotenzials, der Zusatznutzen und Nebeneffekte sowie der Kosteneffizienz ausgewählter Technologien in Schlüsselindustrien und ihres potenziellen Beitrags zu einem nachhaltigen, sicheren und erschwinglichen Übergang.
- Verbesserung der Energieeffizienz, u. a. durch Elektrifizierung von Industrieprozessen, Verkehrs- und Heizsystemen sowie von Gebäuden (u. a. durch verbesserte Planung und Konstruktion, Nachrüstung, Einführung oder Verbesserung von Energiemanagementsystemen).
- Umgestaltung der Energie- und Verkehrsinfrastruktur zur Anpassung an kohlenstofffreie Technologien und intelligente Nachfrage sowie zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Energie- und Produktionssysteme.
- CCUS-Technologie zur Verbesserung der Wirksamkeit der CO2-Abscheidung und des Verständnisses des Speicherpotenzials und der Sicherheit in Schlüsselregionen und in der Industrie.
- Verbesserte Kenntnisse über die politischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Umstellung der verschiedenen Sektoren von fossilen Brennstoffen auf Netto-Null-Emissionen zu gewährleisten.
b) Sozioökonomische Implikationen
- Sozioökonomische Herausforderungen und Chancen beim Übergang zur Klimaneutralität, einschließlich der Umgestaltung des Arbeitsmarktes und der Verteilungseffekte für verschiedene Sektoren, soziale Gruppen und Regionen.
- Folgen des grünen Übergangs für das menschliche Wohlergehen, auch für die Gesundheit.
- Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Verbraucherverhalten und der Änderung des Lebensstils (z. B. Verbraucherentscheidungen, Änderungen der Lebens- und Arbeitsweise).
- Globale Auswirkungen der Dekarbonisierung in der EU und China (z. B. durch Handel und Rohstoffmärkte, Auswirkungen auf Klimamaßnahmen in Drittländern).
c) Verbreitung und Einbeziehung von Stakeholdern
- Starke Einbeziehung von Interessengruppen des öffentlichen und privaten Sektors in beiden Regionen, insbesondere von Gruppen, deren Maßnahmen für die Umsetzung und das Erreichen des Übergangs entscheidend sein werden, im Sinne einer Mitgestaltung und Mitkreation der Pfade.
Dieses Thema ist Teil der EU-China-Leitinitiative zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die eine umfassende, koordinierte und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen der EU und China fördern wird, und fällt in den Geltungsbereich der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China (MOST) über einen Kofinanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2021-2024 zur Unterstützung gemeinsamer Forschungsprojekte im Rahmen der Leitinitiativen Klimawandel und biologische Vielfalt (CCB) und Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologien (FAB).
Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmen, die im Rahmen der EU-China-Forschungsflagge zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt und/oder der Flagge für Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologien entwickelt wurden, werden gefördert.
Das angestrebte Wissen bezieht sich nur auf die Politik, die Modellierung und die Festlegung und Planung von Pfaden. Die Entwicklung spezifischer Technologien über TRL 4 hinaus fällt nicht in den Rahmen dieses Themas.
Die Maßnahmen sollten:
- Auf bestehenden Modellierungsarbeiten in beiden Regionen aufbauen, die glaubwürdige Wege zu Netto-Null-Emissionen aufgezeigt haben, und solche Wege weiter entwickeln und verfeinern.
- Sicherstellen, dass die Pfade der EU und Chinas in einen kohärenten globalen Rahmen passen (z. B. in Bezug auf das globale Kohlenstoffbudget und die Nutzung knapper Rohstoffe).
- Konzentration auf die wichtigsten Meilensteine und Voraussetzungen, die kurzfristig (z. B. bis 2030, 2035) und mittelfristig (z. B. bis 2040) erforderlich sind, um die Netto-Null-Ziele jeder Region zu erreichen. Solche Meilensteine und Bedingungen beschränken sich nicht auf Emissionswerte, sondern können auch technologische Fahrpläne für Schlüsselregionen und -industrien sowie regulatorische, marktwirtschaftliche und sozioökonomische Entwicklungen umfassen.
- Berücksichtigung verschiedener geografischer Maßstäbe und der Rolle der Städte bei den Übergangspfaden.
- Eine Kombination aus integrierter Bewertungsmodellierung (um zu zeigen, dass die Pfade kohärent und umfassend sind) und anderen, detaillierteren Techniken, um spezifische Transformationsoptionen im Detail zu untersuchen.
- Einbeziehung von Aktivitäten zur Einbindung von Interessengruppen, die darauf abzielen, die in den Pfaden dargelegte Vision mit den zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen zu verknüpfen (z. B. Wie ausgereift muss eine bestimmte Technologie bis wann sein? Ist dies realisierbar?).
Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards für Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Dokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Code und Daten erstrecken, die im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden. Insbesondere werden die Begünstigten nachdrücklich aufgefordert, Ergebnisdaten in frei zugänglichen Datenbanken und/oder als Anhänge zu Veröffentlichungen zu veröffentlichen. Darüber hinaus wird erwartet, dass alle neuen Module, Modelle oder Instrumente, die von Grund auf entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln wesentlich verbessert wurden, vollständig offengelegt werden. Die Projekte sollten während ihrer Laufzeit einschlägige Aktivitäten und Initiativen zur Gewährleistung und Verbesserung der Qualität von wissenschaftlicher Software und wissenschaftlichem Code berücksichtigen, z. B. solche, die sich aus Projekten ergeben, die im Rahmen des Themas HORIZON-INFRA-2023-EOSC-01-02 zur Entwicklung gemeinschaftsbasierter Ansätze finanziert werden.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der SSH-Disziplinen und die Beteiligung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Die EU und China haben sich verpflichtet, bis zum Jahr 2050 klimaneutral bzw. bis zum Jahr 2060 kohlenstoffneutral zu werden. Erfolgreiche Vorschläge werden den Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft im Rahmen des EU-China-Flaggschiffs für Klimawandel und Biodiversität (CCB-Flaggschiff) unterstützen.
Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verbesserte Kenntnisse und gegenseitiges Lernen in Bezug auf potenzielle Wege zur Kohlenstoffneutralität und zum Übergang zu erneuerbaren Energien, um die Erreichung der Klimaziele beider Regionen zu unterstützen.
- Überblick über vielversprechende Optionen und die damit verbundenen kurz-, mittel- und langfristigen Vorteile und Herausforderungen, die zur Erreichung dieser Klimaziele erforderlich sind.
- Gemeinsamer Austausch von Modellen auf dem neuesten Stand der Technik und Dialog zwischen relevanten Experten in den beiden Regionen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Es gelten die folgenden zusätzlichen Zulassungskriterien:
- Konsortien müssen auch mindestens drei unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in China als assoziierte Partner umfassen.
- In China ansässige juristische Personen können nur als assoziierte Partner teilnehmen.
- Chinesische Teilnehmer müssen von MOST (Chinesische Ministerium für Wissenschaft und Technologie) eine Kofinanzierung erhalten. Diese Bedingung ist nicht erfüllt, wenn die chinesischen Teilnehmer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung noch keine Finanzhilfevereinbarung mit dem MOST geschlossen haben.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind mit den spezifischen Finanzhilfen verknüpft, die das chinesische Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MOST) den chinesischen Partnern gewährt. Es werden die entsprechenden Optionen der Musterfinanzhilfevereinbarung angewandt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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