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Call-Eckdaten
Bedarfsgerechte Anpassung an den Klimawandel in Afrika
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D1-01-11
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Der afrikanische Kontinent befindet sich an vorderster Front des Klimanotstands; er ist hochgradig gefährdet, und die Anpassung an die gegenwärtigen und künftigen Auswirkungen des Klimawandels ist dringend erforderlich und entscheidend, um seine langfristige Widerstandsfähigkeit und seinen Wohlstand zu sichern, was jedoch unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen eine Herausforderung darstellt. Während die Nachfrage nach hochwertigen, umsetzbaren Klimainformationen und -diensten steigt, besteht ein Bedarf an ganzheitlicheren, besser vernetzten, interaktiveren und nutzerorientierteren Konzepten für die gesamte Wertschöpfungskette der Anpassung, von der Wissensproduktion bis zu den Nutzern. Dies reicht von einer verbesserten Wissensbasis über eine bessere Zugänglichkeit bis hin zu einer verstärkten Nutzung von Informationen und Klimadiensten durch die Endnutzer, die sich aus politischen Entscheidungsträgern, Regierungsstellen, lokalen Behörden, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor zusammensetzen. Der Schwerpunkt dieses Themas liegt auf den Ländern Afrikas südlich der Sahara - angesichts der begrenzten Reaktionskapazitäten der Region in Verbindung mit der hohen Anfälligkeit für die Auswirkungen des Klimawandels, die von Dürren über den Anstieg des Meeresspiegels, Wirbelstürme und Überschwemmungen bis hin zu steigenden Temperaturen und Niederschlagsanomalien reichen und schwerwiegende Auswirkungen insbesondere auf die Nahrungsmittel- und Wassersicherheit haben.
Die Maßnahmen sollten:
- Verbesserung des Verständnisses aktueller und künftiger klimabedingter Bedrohungen (und Chancen) in Afrika im Kontext soziodemografischer Entwicklungen, wobei auch Sektoren/Bereiche einbezogen werden sollten, die unter dem Gesichtspunkt des Klimarisikos noch nicht ausreichend erforscht sind, sowie die Dynamik zwischen Klima, biologischer Vielfalt und politischen/wirtschaftlichen Risiken wie Migration, Ernährungssicherheit und Urbanisierungsmuster. Die Maßnahmen können sich auf die Verbesserung der Genauigkeit und der Fähigkeiten der Vorhersagen/Projektionen beziehen, insbesondere im Hinblick auf die sub-saisonale bis saisonale Zeitskala.
- Ermittlung der wichtigsten Anpassungsherausforderungen, -bedürfnisse und -lücken im breiteren sozioökonomischen Kontext, einschließlich der Überschneidung mit anderen politischen Zielen wie dem Schutz der biologischen Vielfalt, der Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität und dem Abbau von Ungleichheiten.
- Verbesserung der Planung, Umsetzung und Bewertung von Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen (einschließlich ökosystembasierter Anpassung und naturbasierter Lösungen sowie integrierter Anpassungs- und Abschwächungsmaßnahmen) und des Verständnisses ihrer sozioökonomischen Determinanten und Vorteile.
- Verbesserung und Ausweitung bestehender und/oder Entwicklung und Erprobung neuer Klimadienstleistungen/-tools, die die Lücke zwischen der Verfügbarkeit von Informationen und der Nutzung durch die Endnutzer in verschiedenen Sektoren schließen, u. a. durch den Aufbau von Kapazitäten und die Lösung von Problemen wie Zugang, Unsicherheit, Vertrauen, Risikowahrnehmung und -management sowie anderer Hindernisse. In jedem Fall sollten die Maßnahmen einen klaren Weg zu einem breiteren Einsatz der entwickelten Dienste aufzeigen.
- Förderung eines besseren Verständnisses und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie regionalen Klimazentren, nationalen meteorologischen Diensten, Zwischenhändlern und Endnutzern. Die direkte Beteiligung einschlägiger Einrichtungen an den Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
- Erkundung und Nutzung der Möglichkeiten, die sich im Zusammenhang mit der digitalen Revolution ergeben (einschließlich der Fortschritte in den Bereichen Automatisierung, künstliche Intelligenz und Kommunikation), um die Verbreitung von Klimawissen zu verbessern und eine effizientere Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
- Erweiterung des Wissens über die Bewertung von Klimadienstleistungen und Anwendung auf die im Rahmen der Projekte entwickelten Dienstleistungen.
Die Projekte können sich auf ein bestimmtes Land bzw. eine bestimmte Region in Subsahara-Afrika konzentrieren, um maßgeschneiderte Maßnahmen durchzuführen, sollten aber auch Informationen über die allgemeine Relevanz ihrer Ergebnisse und Optionen für eine Übertragung auf andere Standorte auswerten und verbreiten.
Die Maßnahmen sollten eine aktive Einbindung und Konsultation relevanter Interessengruppen wie afrikanischer Regierungsstellen, zivilgesellschaftlicher Organisationen und Bürgergruppen vorsehen, um lokales Wissen zu nutzen und den Bedürfnissen der Endnutzer besser Rechnung zu tragen, wobei die Geschlechterdimension zu berücksichtigen ist. Dies sollte auch Untersuchungen zur Koproduktion von Klimainformationen und zu Modellen der Nutzerbeteiligung selbst umfassen, um zu ermitteln, welche Ansätze für Anpassungszwecke am besten geeignet sind. Darüber hinaus sollte die soziale Innovation in Betracht gezogen werden, um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen.
Die Maßnahmen sollten auf früheren Arbeiten und etablierten Strukturen in der Region aufbauen. Die Teilnehmer sollten die neuesten sozioökonomischen, geophysikalischen und sonstigen relevanten Daten nutzen und sich dabei die raschen Fortschritte der digitalen Technologien zunutze machen. Dies sollte auch Beobachtungsdaten aus dem Copernicus-Teil des EU-Raumfahrtprogramms und anderen relevanten Quellen (z. B. im Rahmen des GEOSS Global Earth Observation System of Systems) umfassen.
Bei den Maßnahmen sollten auch die Ergebnisse einschlägiger Horizont-2020-Projekte wie FOCUS-Africa, Down2Earth, CONFER oder HABITABLE berücksichtigt werden, um den Stand der Technik voranzubringen und die bereits entwickelten Dienste/Werkzeuge auf die nächste Stufe zu heben.
Im Einklang mit der Strategie für die internationale Zusammenarbeit der EU in Forschung und Innovation (KOM(2021) 252) wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, und die Projekte sollten auf eine umfassende Einbeziehung afrikanischer Forscher und Organisationen abzielen, um die Wirkung und Relevanz der Projekte zu maximieren.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten und -Einrichtungen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschung verstärken. Die Antragsteller sollten sicherstellen, dass ihr Projekt und ihre Aktivitäten die Spannungen in der Region nicht verschärfen, und können Leitlinien zur Integration von Konfliktsensibilität in Klimaschutzprojekte in Betracht ziehen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen:
- Beschleunigter Einsatz von Klimadienstleistungen zur Stärkung der Klimaresilienz.
- Besser informierte politische Maßnahmen zur Klimaanpassung, stärkere Anpassungsfähigkeit und Klimaresilienz in Afrika, mit Schwerpunkt auf der Subsahara-Region.
- Verbesserte Synergien zwischen Anpassungsmaßnahmen und anderen politischen Zielen, insbesondere den Zielen für nachhaltige Entwicklung.
- Beitrag zur internationalen Dimension der EU-Anpassungsstrategie und zur Partnerschaft zwischen Afrika und der EU.
- Wissensbasis zur Untermauerung wichtiger internationaler wissenschaftlicher Bewertungen wie der IPCC-Bewertungsberichte.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Es gelten die folgenden zusätzlichen Kriterien für die Förderfähigkeit: Konsortien müssen mindestens 3 Einrichtungen mit Sitz in mindestens 2 verschiedenen afrikanischen Ländern südlich der Sahara umfassen.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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