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Call-Eckdaten
Verhaltensänderungen und Governance für einen systemischen Wandel hin zur Klimaresilienz
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D1-01-09
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Unabhängig davon, wie erfolgreich unsere Bemühungen zur Abschwächung des weiteren Klimawandels sein werden, sind einige Auswirkungen unvermeidbar oder werden in Zukunft unvermeidbar sein, und wir werden uns an eine wärmere Welt anpassen müssen. Die Frage ist, unter welchen Bedingungen diese Anpassung erfolgen wird. Mit der neuen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und der kürzlich gestarteten Mission zur Anpassung an den Klimawandel hat Europa festgelegt, dass die Richtung dieses Wandels in einer systemischen Transformation hin zu Klimaneutralität und Widerstandsfähigkeit bis 2050 bestehen wird.
Da Nationen, Regionen, Städte und lokale Gemeinschaften nun ihre Visionen und Wege zur Klimaneutralität und Resilienz entwickeln, kommt der Rolle von Verhaltensänderungen, Governance und organisatorischer Innovation bei der Verwirklichung der systemischen Veränderungen, die erforderlich sind, um in einer härteren Klimazukunft die Resilienz gegenüber Ereignissen und Gefahren, die potenziell auf den Klimawandel zurückzuführen sind, wiederzuerlangen, zunehmende Bedeutung zu.
Ziel dieses Themas ist es, ein besseres Verständnis für Verhaltensänderungen zu erlangen und herauszufinden, wie diese verstärkt und mit der Steuerung der verschiedenen Triebkräfte und/oder Hindernisse für klimafreundliches/klimaresistentes Verhalten (einschließlich EU-, nationaler und lokaler Politik) verbunden werden können, um das Ziel der Klimaneutralität und -resilienz bis 2050 zu erreichen.
Die Rolle individueller oder gemeinschaftlicher Verhaltensänderungen bei diesem gesellschaftlichen Wandel ist als eingebettet in Veränderungen der informationellen, politischen, wirtschaftlichen und technologischen Systeme zu betrachten. Der Wandel individueller Werte und gemeinschaftlicher Verhaltensweisen muss als integraler Bestandteil gesellschaftlicher Veränderungen in der Governance gesehen werden, was eine Kombination aus kulturellem Wandel und sich ändernden sozialen Normen sowie Interventionen von Institutionen und durch Markt, Kommunikation und Medien voraussetzt.
In diesem Rahmen werden Projekte gefordert, die das Verständnis für folgende Aspekte verbessern:
- Soziale Kipppunkte und Hebelpunkte bei der Klimaanpassung: Besseres Verständnis der sozialen Akzeptanz nicht anpassungsfähiger Verhaltensweisen oder der Verbreitung neuer anpassungsfähiger Verhaltensweisen (soziale Kipppunkte); besseres Verständnis der Art und Weise, wie eine kleine Veränderung in einem Teil eines Systems zu Veränderungen im gesamten System führt (Hebelpunkte); besseres Verständnis der Art und Weise, wie die Hebelpunkte verschiedener Systeme schließlich zu bewussten transformativen Kipppunkten führen können; Verständnis der Art und Weise, wie zunehmend ernste Bedrohungen oder Folgen des Klimawandels zu Veränderungen in der individuellen und sozialen Wahrnehmung und im Verhalten führen und wie dies zu Veränderungen in der lokalen Anpassungspolitik, neuen sozialen Organisationsformen und Maßnahmen führt. Dies sollte auch eine Analyse der Anreize und Hindernisse für Verhaltensänderungen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen (je nach Geschlecht, sozialen Bedingungen, Bildungsniveau usw.) umfassen.
- Merkmale guter Regierungsführung für systemische Transformationen zur Klimaresilienz: Besseres Verständnis der Merkmale und Strukturen von Regierungsführung und Institutionen, um wirtschaftlich, sozial und ökologisch gerechte Transformationen zu gewährleisten, die den lokalen Bedingungen entsprechen, z. B. Mechanismen, die zu den kosteneffizientesten Lösungen führen; eine gerechte Verteilung der Kosten und des Nutzens der Transformationen; ein besseres Verständnis der Merkmale und Strukturen von Governance und Institutionen, die eine hohe systemische Anpassungsfähigkeit erzeugen, z. B. die Fähigkeit, Investitionen des öffentlichen und privaten Sektors für Anpassungsmaßnahmen wirksam zu nutzen; eine weitere Operationalisierung des Begriffs der Gleichheit und Gerechtigkeit, um die erforderlichen transformativen systemischen Anpassungen in Governance und politischen Vereinbarungen zu unterstützen.
- Transformative Bedingungen, Kapazitäten und Lernrückkopplungen, die für einen systemischen Wandel erforderlich sind: Besseres Verständnis der Bedingungen und Kapazitäten, die es ermöglichen würden, dass das Verhalten des Einzelnen das System, in dem er agiert, grundlegend verändert, so dass das System neue Lernrückkopplungen und Veränderungen im Verhalten des Einzelnen weiter beschleunigt, z. B. durch Experimente und die Notwendigkeit eines weiteren Zugangs zu relevantem Wissen und Informationen oder Möglichkeiten, sich an transformativen Entscheidungen zu beteiligen.
Die Projekte sollten sich auf alle relevanten Aspekte der Gesellschaft in ihren Wechselwirkungen mit biophysikalischen und Klimaanpassungskomponenten konzentrieren, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - relevante Wirtschaftssektoren, Bildung sowie Höher- und Umschulung. Darüber hinaus werden partizipatorische Ansätze zur Mitgestaltung auf politischer, gemeinschaftlicher und individueller Ebene, einschließlich der direkten Einbeziehung von Bürgern, neuen nachhaltigkeitsorientierten Unternehmensorganisationen und gesellschaftlichen Akteuren, wo dies im Hinblick auf soziale Innovation relevant ist, dringend empfohlen, um solide Ergebnisse zu erzielen. Die Projekte sollten die Dimension der Lebensstile und Gewohnheiten und die damit verbundenen Faktoren, Motivatoren und Hindernisse untersuchen und sich der Rolle des Geschlechts und der Vielfalt in der Bevölkerung und in Bevölkerungsgruppen bewusst sein sowie der Frage nachgehen, wie verschiedene Ressourcen und Machtverhältnisse die Entscheidungen der Menschen und ihre Bereitschaft zur Verhaltensänderung beeinflussen können.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zu den Aktivitäten der Mission zur Anpassung an den Klimawandel leisten und sich eng mit ihnen abstimmen. Sie werden nachdrücklich ermutigt, die Ergebnisse der Mission zur Anpassung an den Klimawandel und des Copernicus Climate Change Service als Testumgebung zu nutzen, um ihre Erkenntnisse zu untermauern.
Schließlich werden die Projekte aufgefordert, die folgenden Ergebnisse zu entwickeln:
- Konkrete Empfehlungen operativer Art zur Beschleunigung des systemischen Wandels in den Regionen und Gemeinden, die als Fallstudien dienten.
- Allgemeine Hinweise für alle anderen Akteure auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene zu den machbarsten und wirksamsten Hebelpunkten, die zu transformativen Wendepunkten führen können, einschließlich Aspekten der Wechselbeziehungen, der Abstimmung und der Koordinierung der Akteure/Stakeholder.
- Ein wissenschaftlich fundierter operativer Rahmen und Indikatoren für die Bewertung des Potenzials und der Fortschritte bei der Ausweitung von Verhaltensänderungen und für die Ausrichtung der Governance auf die Erreichung eines systemischen Wandels in Richtung Klimaresilienz.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten und -Institutionen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Anpassungsstrategie und der Mission zur Anpassung an den Klimawandel.
- Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene sind in der Lage, Verhaltensänderungen für einen systemischen Wandel hin zu mehr Klimaresilienz effektiver zu gestalten und zu beschleunigen, da sie mehr über relevante soziale Kipppunkte, Hebelpunkte und wichtige Governance-Maßnahmen in diesem Zusammenhang wissen.
- Die Bürger und die Zivilgesellschaft haben ein besseres Verständnis für mögliche individuelle Maßnahmen, die sie ergreifen möchten, oder dafür, wie sie zu strategischen Hebelpunkten beitragen können, die Verhaltensänderungen zur Förderung der Klimaresilienz in größerem Maßstab bewirken. Dazu sollte auch die Kenntnis oder Entwicklung möglicher Governance-Strukturen und organisatorischer Innovationen gehören, die dazu beitragen würden, das bereits vorhandene Wissen und die Aktivitäten in vielen Teilen der Gesellschaft zu bündeln.
- Einfachere Bewertung des Potenzials und des Fortschritts bei der Ausweitung von Verhaltensänderungen und der Schaffung vielfältiger positiver Synergien zwischen individuellen und organisatorischen Maßnahmen zur Ausrichtung der Governance auf die Erreichung systemischer Veränderungen in Richtung Klimaresilienz.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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