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Call-Eckdaten
Modellierung für die lokale Resilienz - Entwicklungen zur Unterstützung lokaler Anpassungsbewertungen und -pläne
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D1-01-07
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 12.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel betont als eine ihrer wichtigsten Umsetzungsmaßnahmen die Notwendigkeit, die lokale Resilienz zu erhöhen. Die Horizon Europe Mission zur Anpassung an den Klimawandel wurde im September 2021 mit dem Ziel gestartet, mindestens 150 europäische Regionen und Gemeinden dabei zu unterstützen, bis 2030 klimaresistent zu werden. Allerdings sind die Ressourcen und Instrumente für Anpassungsmaßnahmen auf lokaler Ebene oft knapp bemessen. Um die Unterstützung lokaler Anpassungsmaßnahmen zu verbessern, müssen die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Zugänglichkeit und Auflösung von Klimainformationen in Kombination mit nicht klimatischen, natürlichen und anthropogenen Faktoren auf lokaler und regionaler Ebene unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten verbessert werden.
Daher sollten die Maßnahmen:
- Entwicklung und Erprobung benutzerfreundlicher hochauflösender Modelle für die physikalische Risikobewertung des Klimas. Dies könnte Verbesserungen bei der Datenerfassung, der Modellierung, den Instrumenten und Methoden umfassen, um die Auflösung globaler Klimamodelle und regionaler Klimamodelle in Kombination mit lokalen natürlichen und anthropogenen Stressfaktoren zu erhöhen, die der Modellierung der Risikobewertung zugrunde liegen. Nutzung und Erprobung einschlägiger Resilienzmodelle und -bewertungsmethoden, die in früheren Projekten des F&I-Programms (einschließlich FP7 und Horizont 2020) entwickelt wurden.
- Konsolidierung von Informationen und Daten zu Kosten und Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen (auch aus Projekten des RP7 und von Horizont 2020) auf lokaler Ebene, insbesondere von Maßnahmen, die sowohl Anpassung als auch Abschwächung integrieren, und insbesondere von naturbasierten Lösungen, die sowohl die biologische Vielfalt als auch die Klimakrise angehen. Arbeiten zur Schließung der verbleibenden Wissenslücken, insbesondere bei der Verknüpfung von Klimamodellen mit anderen (natürlichen und anthropogenen) Prozessen des Erdsystems. Dies sollte auch in die Wissensbasis der Mission zur Anpassung an den Klimawandel einfließen und allen EU-Regionen und -Gemeinschaften zur Verfügung gestellt werden. Diese Arbeit könnte Verbesserungen bei der Modellierung, dem Entwurf von Anpassungspfaden und anderen relevanten Instrumenten in diesem Bereich umfassen.
- Erleichterung des schnellen Zugriffs auf das Wissen über die Anpassung an den Klimawandel und dessen praktische Anwendung - einschließlich:
- Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen von Klimarisiken.
- sektorübergreifende Auswirkungen des Klimawandels und die damit verbundenen Unwägbarkeiten.
- Die Kosteneffizienz von Anpassungsmaßnahmen und die mit den Maßnahmen verbundenen Nebeneffekte oder Bedauern.
- Folgen- und Risikomodellierung für Entscheidungsträger und andere Interessengruppen, insbesondere zur Unterstützung der Entwicklung einer soliden Entscheidungsfindung unter Unsicherheit.
- Erstellung eines Fahrplans für F&I-Prioritäten im Bereich der Anpassungsmodellierung und der damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Modellierung, Risikobewertung, Kosten-Nutzen-Bewertung und Managementinstrumente für den Zeitraum 2030-2035.
Um sicherzustellen, dass die im Rahmen der Projekte entwickelten Bewertungen und Instrumente wirklich benutzerfreundlich sind, sollten die Projekte partizipatorische Ansätze zur Erprobung solcher Bewertungen in Betracht ziehen und umfassende und nichttechnische Leitfäden für die Nutzung der Ergebnisse und Outputs des/der Projekte(s) auf regionaler und lokaler Ebene in repräsentativen Fällen der Klimaregionen Europas entwickeln.
Die Nutzung von Umweltbeobachtungen und Erdsystemmodellen, die durch EU-F&I-Programme (FP7, Horizont 2020) finanziert werden, wird gefördert. Dabei sollten auch Daten aus den Copernicus Climate Change Services und anderen relevanten Quellen (wie GEOSS) verwendet werden.
Das Projekt sollte sich eng mit den Ergebnissen bestehender Studien und evidenzbasierter Forschung abstimmen und diese einbeziehen, insbesondere aus den Projekten zum Thema HORIZON-MISS-2021-CLIMA-02-03 "Towards asset level modelling of climate risks and adaptation", HORIZON-MISS-2021-CLIMA-02-01 "Development of climate change risk assessments in European regions and communities based on a transparent and harmonised Climate Risk Assessment approach" und der Study on Adaptation Modelling for Policy Support.
Die Vorschläge sollten einen Mechanismus und die Ressourcen für die Herstellung operativer Verbindungen mit der Umsetzungsplattform der Mission zur Anpassung an den Klimawandel und der Climate-ADAPT-Plattform (die von der Europäischen Umweltagentur (EUA) zusammen mit der GD CLIMA betrieben wird) enthalten, damit die Projektergebnisse in die Plattform eingespeist werden können, damit sie von den Teilnehmern der Mission, d. h. den Regionen und Gemeinden, genutzt werden können.
Die Koordinierung mit der Initiative Destination Earth sollte geprüft werden, um die rechtzeitige Entwicklung von "Klimareplikaten" zu gewährleisten, die die neue, hochmoderne IT-Infrastruktur nutzen, einschließlich des Zugangs zu EU-Hochleistungsrechenressourcen und einer operativen Plattform zum Hochladen und Integrieren der im Laufe der Projekte entwickelten Modelle und Daten.
Die Beteiligung der Sozial- und Geisteswissenschaften ist von zentraler Bedeutung, um die sozioökonomischen Aspekte, die Entscheidungsfindung und die lokale Verwaltung dieses Themas zu behandeln. Darüber hinaus sollten die Projekte die Einbeziehung von Bürgern und gesellschaftlichen Akteuren in Betracht ziehen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen und die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten zu verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Unterstützung der Umsetzung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und der Mission zur Anpassung an den Klimawandel durch die Ermöglichung besser informierter Anpassungspläne und -strategien auf regionaler und lokaler Ebene.
- Stärkung der wissenschaftlich fundierten Entscheidungsfindung in Bezug auf die Widerstandsfähigkeit und das Katastrophenrisikomanagement, einschließlich der Rolle von naturbasierten Lösungen.
- Stärkere lokale Anpassungsfähigkeit.
- Bessere Synergien zwischen nationalen, regionalen und lokalen Green-Deal-Zielen, insbesondere bei Anpassungsmaßnahmen.
- Besser koordinierte und wirkungsvollere F&I-Aktivitäten zur Anpassungsmodellierung und Risikobewertung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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