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Call-Eckdaten
Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen und abgelegenen Gebieten durch Kulturtourismus
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-05
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Ein großer Teil der europäischen Kulturlandschaften außerhalb städtischer Gebiete ist ländlich geprägt. Der Kultur- und Kreativtourismus könnte als Motor für eine nachhaltige Entwicklung diese ländlichen Kulturlandschaften ins Blickfeld rücken und einen erheblichen positiven Einfluss auf die Wiederbelebung ländlicher und abgelegener Gebiete haben. Durch die Förderung der einheimischen Kulturgeschichte und -kultur (mit ihren Traditionen, Kunst und Handwerk) sowie der lokalen Gastronomie und Landwirtschaft könnte er den lokalen Gemeinschaften Vorteile bringen und die nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die soziale Integration fördern.
Die Steigerung des Kultur- und Kreativtourismus in ländlichen und abgelegenen Gebieten ist jedoch keine leichte Aufgabe, da sie spezifische und unterschiedliche politische Lösungen erfordert, um den Herausforderungen und Besonderheiten der vielfältigen ländlichen und abgelegenen Gebiete gerecht zu werden. In den Nachbarländern gibt es ähnliche Herausforderungen und spezifische Probleme, die mit den derzeitigen einheitlichen Geschäftsmodellen für den Kulturtourismus nicht gelöst werden können. Darüber hinaus bieten die geografischen und kulturellen Ähnlichkeiten innerhalb der einzelnen Makroregionen die Grundlage für Zusammenarbeit und gemeinsame Strategien, die dazu beitragen könnten, jede Region als kulturtouristisches Reiseziel für Schlüsselmärkte zu profilieren, deren Innovationspotenzial jedoch noch nicht voll ausgeschöpft wird.
Daher sollten Forschungsarbeiten und innovative Lösungen für die nachhaltige Entwicklung des Kultur- und Kreativtourismus in ländlichen und abgelegenen Gebieten (einschließlich Gebieten in äußerster Randlage), die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die sozioökonomische Wiederbelebung abzielen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Regionen und der Vielfalt der Volkswirtschaften im Rahmen der Forschungsvorschläge zu diesem Thema untersucht werden.
Die Forschung sollte zunächst untersuchen und analysieren, wie der Kulturtourismus ländlichen und abgelegenen Gebieten zugute kommen kann, und sich mit den Herausforderungen und Bedürfnissen des Kulturtourismus in diesen Gebieten befassen. In Anbetracht der Tatsache, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ländlichen und abgelegenen Gebieten helfen könnte, die Region als attraktives Reiseziel zu bewerben, sollten die Forschungsarbeiten bestehende grenzüberschreitende und makroregionale Strategien für den Kulturtourismus ermitteln und den Grad der Zusammenarbeit zwischen den EU-Nachbarländern und den Ländern derselben Region analysieren. Die Forscher sollten untersuchen, ob die Umsetzung der bestehenden Praktiken zu einer ausgewogenen Entwicklung des Kulturtourismus in ländlichen und abgelegenen Regionen beiträgt oder diese belastet, und die Hindernisse bei ihrer Umsetzung ermitteln. Es wird erwartet, dass die Vorschläge Empfehlungen mit Methoden und bewährten Praktiken für Verbesserungen und die Entwicklung grenzüberschreitender/makroregionaler nachhaltiger Kulturtourismus-Politikszenarien für ländliche und abgelegene Gebiete enthalten, die darauf abzielen, die mehr touristischen mit den weniger touristischen und abgelegenen Zielen zu verbinden und ein ausgewogenes sozioökonomisches Entwicklungsniveau zu fördern. Lösungen, die den Einsatz digitaler Technologien zur Förderung weniger touristischer und abgelegener Reiseziele vorsehen, sind willkommen. Die Vorschläge sollten ein Gleichgewicht zwischen der Zunahme des Kulturtourismus und der Kapazität der Stätten und der ländlichen Gebiete gewährleisten.
Es sollten Geschäftsmodelle für den Kultur- und Kreativtourismus entwickelt werden, die als Katalysator für die Zusammenarbeit zwischen den ländlichen/abgelegenen Gebieten der einzelnen Regionen dienen. Solche Modelle sollten darauf abzielen, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, die Beteiligung der lokalen Bevölkerung am Kulturtourismus zu fördern und die soziale Eingliederung zu verbessern, während gleichzeitig nicht nur das natürliche und historische Erbe, sondern auch die lokale Identität, Kunst und Handwerk gefördert werden, indem Touristen in den kreativen Prozess einbezogen werden. Die Geschäftsmodelle für den Kultur- und Kreativtourismus und die Prozesse der Siedlungsentwicklung, die diese Modelle beinhalten könnten, sollten den Schutz der Natur und des baulichen Erbes der ländlichen und abgelegenen Gebiete berücksichtigen.
In den Vorschlägen sollte auch analysiert werden, wie diese Geschäftsmodelle auf den Kulturtourismus für ländliche und abgelegene Gebiete angewandt werden können, um deren Potenzial voll auszuschöpfen. Die Vorschläge können auch die Förderung der Silberwirtschaft und des Silbertourismus durch die vorgeschlagenen kulturellen und kreativen Geschäftsmodelle in Betracht ziehen, wobei sie auf einschlägigen H2020-Projekten aufbauen sollten. Schließlich sollte das Thema einen Beitrag zur langfristigen Vision der EU für den ländlichen Raum leisten.
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Erwartete Ergebnisse
- Verstärkung der makroregionalen Zusammenarbeit im Kulturtourismus, um die sozioökonomische Entwicklung ländlicher und abgelegener Gebiete zu fördern.
- Entwicklung von Geschäftsmodellen für Kulturtourismus und Kreativtourismus für ländliche und abgelegene Gebiete, um nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten und Investitionen zu schaffen.
- Förderung eines integrativen und nachhaltigen Kultur- und Kreativtourismus, der die soziale Eingliederung und das soziale Engagement fördert und die Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaften, das kulturelle Erbe und die Kapazitäten der ländlichen und abgelegenen Gebiete berücksichtigt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2(1090kB)
Kontakt
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