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Call-Eckdaten
Politische Perspektiven für die östliche Nachbarschaft und die westlichen Balkanstaaten
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-08
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die politischen und wirtschaftlichen Folgen der russischen Invasion in der Ukraine gehen weit über die ukrainischen Grenzen hinaus. Die Europäische Union musste über Nacht von einer Nachbarschaftspolitik, die sich auf schrittweise Reformen konzentrierte, zu einer Politik übergehen, bei der es um das Überleben einiger östlicher Nachbarschaftsländer als unabhängige, selbstbestimmte Staaten geht. Der Antrag der Ukraine auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union wurde sofort von Georgien und Moldawien aufgegriffen. Der russische und chinesische Einfluss in einigen Beitrittskandidatenländern ist auf dem Vormarsch. Dies wirft entscheidende Fragen zur Erweiterungsstrategie der Europäischen Union auf, die nicht nur politische Antworten, sondern auch wissenschaftliche Überlegungen und Fachwissen erfordern. Daher wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie die derzeitige Nachbarschafts- und Erweiterungsstrategie der Europäischen Union und ihr Instrumentarium im Lichte der neuen Situation analysieren, in der militärische Aggression oder die Drohung damit und die politische Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeiten wieder als außenpolitische Instrumente in Europa eingesetzt werden. Auf dieser Grundlage sollten sie innovative Perspektiven zu den Ursprüngen und Entwicklungen der Politiken zur Stabilisierung und Demokratisierung der östlichen Nachbarschaft sowie evidenzbasierte politische Optionen zur Anpassung dieser Strategie an den neuen Stand der Dinge bieten.
Darüber hinaus müssen im Rahmen des Beitrittsprozesses die Mechanismen zur Einhaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der Sozialpolitik verstärkt und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden, um die Abwanderung von Fachkräften und die Abwanderung von Pflegepersonal in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und des westlichen Balkans zu verhindern.
Es wird um Vorschläge gebeten, die diese Dimension bei der Entwicklung solider, faktengestützter und zukunftsorientierter Visionen für die politische Agenda der Europäischen Union in Bezug auf die östliche Nachbarschaft und die westlichen Balkanländer berücksichtigen.
Darüber hinaus bringt das russische Streben nach einer Einflusssphäre in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion die Regierungen in den östlichen Nachbarländern in eine viel verwundbarere Position. Dies hat ihre Abhängigkeit von den großen geopolitischen Mächten, sei es der Westen, China oder Russland, erhöht. Sie unterstreicht auch Russlands Bestreben, eine noch entscheidendere politische Rolle in der gesamten Region zu spielen, einschließlich der Macht, Regierungen seiner Wahl durch eine Rückkehr zu den Taktiken des Kalten Krieges zu installieren. Ist diese Rückkehr zu brutalen militärischen Interventionen das Zeichen für ein neues Zeitalter in den internationalen Beziehungen und für neue geopolitische Blöcke? Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie mögliche Szenarien für die geopolitischen Ambitionen Russlands, aber auch Chinas und anderer Länder gegenüber den Ländern der östlichen Nachbarschaft analysieren und vorhersagen, und zwar auf der Grundlage einer historischen Perspektive. Auf der Grundlage fundierter und solider Analysen sollten sie politische Empfehlungen, Szenarien und Optionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des diplomatischen Arsenals der Union in einer potenziellen neuen Ära militärischer Interventionen auf dem Kontinent liefern. Sie sollen auch evidenzbasierte Ratschläge zu der Frage geben, ob die Europäische Union militärische Interventionen in ihr außenpolitisches Instrumentarium aufnehmen sollte, und Perspektiven für die daraus resultierenden Konsequenzen aufzeigen.
Es wird nachdrücklich empfohlen, an den Vorschlägen Interessengruppen, einschließlich nichtstaatlicher Akteure und Bürger, aus den Ländern des Themenbereichs zu beteiligen. Dem Konsortium muss mindestens eine Einrichtung aus den folgenden Ländern angehören: Georgien, Republik Moldau oder Ukraine. Juristische Personen aus diesen Ländern müssen als Begünstigte an dem Projekt teilnehmen.
Die Teilnahme von ukrainischen Forschern im Exil mit Flüchtlingsstatus, die bei förderfähigen Begünstigten beschäftigt sind, wird nachdrücklich empfohlen und wäre von Vorteil.
Die internationale Zusammenarbeit wird nachdrücklich gefördert.
Die Vorschläge sollten sich mit bereits finanzierten Projekten im Rahmen von Horizon Europe, Horizon 2020 oder anderen EU-Programmen, z. B. Global Europe, vernetzen und darauf aufbauen. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen relevanten Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserung der Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union und des Beitrittsprozesses dank einer klaren Vision für die politische Agenda der Europäischen Union gegenüber den Ländern der östlichen Nachbarschaft und des westlichen Balkans, die auf einer fundierten und nuancierten analytischen Grundlage beruht.
- Vorhersage und Szenarien der geopolitischen Ambitionen Russlands, Chinas und anderer Länder gegenüber den Ländern der östlichen Nachbarschaft und den Beitrittskandidaten.
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des außenpolitischen Arsenals der Europäischen Union gegen militärische Bedrohungen auf dem europäischen Kontinent dank politischer Empfehlungen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Damit die erwarteten Ergebnisse der Aktion erzielt werden können, muss dem Konsortium mindestens eine Einrichtung aus den folgenden Ländern angehören: Georgien, Republik Moldau oder Ukraine.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(1125kB)
Kontakt
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