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Call-Eckdaten
Demokratisches Regieren in Zeiten des Umbruchs im Gesellschaftsvertrag
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-06
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Ein Gesellschaftsvertrag ist ein intellektuelles Konstrukt, das sich auf die Vereinbarung zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft, Gemeinschaft oder Organisation bezieht, in der die Pflichten, Funktionen und Rechte jedes Bürgers, der dem Vertrag zustimmt, festgelegt sind. Das klassische Konzept des Gesellschaftsvertrags impliziert auch die Vorstellung, dass der Einzelne auf einige Freiheiten verzichtet, um im Gegenzug wichtige öffentliche Güter zu erhalten, darunter das Recht auf demokratische Beteiligung und den Schutz, den das gesellschaftliche Leben bieten kann. Wenn der Gesellschaftsvertrag seinen Teil der Abmachung nicht einhält und die Bürger enttäuscht zurücklässt, besteht die Gefahr von sozialen Unruhen und politischer Instabilität. Die COVID-19-Pandemie hat soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten ans Licht gebracht und zu Forderungen nach einem neuen Gesellschaftsvertrag auf nationaler, EU- und globaler Ebene geführt, der auf Inklusivität, Partizipation und Nachhaltigkeit beruht. Solche Forderungen können auch die Forderung nach einer neuen Artikulation der grundlegenden Rechtfertigungen, Funktionen, Rechte und Pflichten demokratischer Gesellschaften und ihrer Bürger beinhalten.
Einige Gesellschaften blühen auf, während andere um die Aufrechterhaltung des sozialen Gefüges kämpfen und den Zusammenbruch ihrer Gesellschaftsverträge kaum vermeiden können. Bestimmte Formen oder Konfigurationen des Gesellschaftsvertrags scheinen erfolgreicher zu sein als andere, und zwar nicht unbedingt wegen ihrer Unveränderlichkeit oder Beständigkeit. Vielmehr scheinen Flexibilität, Anpassungsfähigkeit, Vertrauen und Widerstandsfähigkeit Erfolgsfaktoren zu sein, insbesondere gegenüber externen Schocks oder störenden Kräften (Pandemie, abrupter technologischer Wandel, Krieg usw.). Solche Störungen können ein vorher bestehendes Gleichgewicht treffen und Dimensionen ans Licht bringen, die der bestehende Gesellschaftsvertrag nicht vorsieht und die ihn unter Druck setzen. In solchen Situationen könnte der Gesellschaftsvertrag im Falle besser vorbereiteter Gesellschaften standhalten und nach den notwendigen Anpassungen weiter funktionieren, oder aber er könnte zerbrechen, weil er dem Druck nicht standhält, und die Tür für die Schaffung eines neuen Vertrags durch eine dramatische oder mühsame Übung öffnen.
Um die Faktoren zu ermitteln, die den sozialen Erfolg bestimmter Gesellschaften und ihrer Sozialvertragsmodelle bestimmen oder dazu beitragen, werden Vorschläge erbeten, die auf narrativen Ansätzen (historische, rechtliche, anthropologische Methoden und Analysen) oder auf datengestützten/computergestützten Ansätzen oder auf gemischten Ansätzen beruhen. Was den geografischen Geltungsbereich der Forschung betrifft, so sollten sich die Vorschläge auf die Gesellschaften der EU und/oder der Mitgliedstaaten konzentrieren, wobei eine internationale Zusammenarbeit, die vergleichende Perspektiven im Hinblick auf für die EU-Politik relevante Extrapolationen ermöglicht, ebenfalls gefördert wird.
Die Bündelung von und die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen relevanten Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
- Besseres Verständnis für die Notwendigkeit von Evaluierungen und Veränderungen in den Sozialverträgen in den Ländern der EU-Mitgliedstaaten, u. a. durch theoretische, philosophische, politische, historische, rechtliche, normative und vergleichende Studien.
- Untersuchung und Vorschlag von Schutzmaßnahmen und Mechanismen, die in solchen Fällen, in denen die Grundlagen des Sozialvertrags in Frage gestellt werden, vorhanden sein müssen.
- Szenarien, wie neue Sozialverträge in den EU-Mitgliedstaaten aussehen könnten, oder Ansätze, wie die Narrative für neue Sozialverträge entwickelt werden können, unter Berücksichtigung der Tatsache der EU-Mitgliedschaft und der damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(1125kB)
Kontakt
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