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Call-Eckdaten
Der Klima-Imperativ und seine Auswirkungen auf die demokratische Governance
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-05
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Klimabewegungen haben die Frage aufgeworfen, ob dringende Klimaziele unter Wahrung demokratischer Prozesse, des Vertrauens, der Legitimität und der Effizienz der demokratischen Institutionen erreicht werden können. Andererseits empfindet ein großer Teil der Gesellschaft die für die Abschwächung des Klimawandels oder die Anpassung an ihn erforderlichen Änderungen ihres persönlichen Lebensstils als zu belastend oder konzentriert sich auf andere Prioritäten, z. B. auf politische Erfordernisse im Zusammenhang mit Finanz- oder Sicherheitsfragen. Die im Rahmen des Klimawandels getroffenen Maßnahmen werden nicht schmerzfrei sein, was es demokratischen Regierungen, die eine Wiederwahl anstreben, erschwert, wirksame Gesetze zu erlassen, um den Anforderungen der Klimakrise gerecht zu werden. Soziale Ungleichheiten erhöhen das Risiko, dass die weniger begünstigten Segmente der Gesellschaft stärker von der Klimakrise und den für den Klimawandel getroffenen Maßnahmen betroffen sind. Die gemeinsamen globalen Ziele für den Klimawandel verdeutlichen auch die Unzulänglichkeiten der Governance in supranationalen Fragen.
Gleichzeitig eröffnet der Klimaimperativ aber auch Möglichkeiten für eine innovative Bürgerbeteiligung in einem existenziellen Politikbereich.
Daher sollten die Vorschläge zu diesem Thema dazu beitragen, die demokratische Regierungsführung zu stärken, indem sie Wege für eine verbesserte Wirksamkeit rechtsstaatlicher Institutionen und Politiken aufzeigen, insbesondere Wege für eine offene Regierungspraxis, die eine aktive Bürgerbeteiligung während des gesamten politischen Entscheidungsprozesses ermöglicht. Sie sollten dazu beitragen, die soziale und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit durch ein besseres Verständnis der Beziehung zwischen demokratischer Regierungsführung und dem Klimazwang zu stärken.
Die Vorschläge sollten sowohl die Lehren aus der Geschichte als auch die Analyse der aktuellen Situation und bewährter Praktiken nutzen, um politische Empfehlungen für die Zukunft zu geben. Angesichts der bestehenden Spannungen zwischen demokratischem Regieren und dem Klimazwang sollten die Vorschläge untersuchen, wie Gesellschaften in der Vergangenheit mit der Beteiligung von unten nach oben umgegangen sind, ob integrativere und politisch demokratischere Gesellschaften besser in der Lage sind, Präventions- und Abmilderungsmaßnahmen zu entwickeln, und welche neuen Strukturen wir brauchen, um den Klimazwang anzugehen, um seiner Komplexität, Dringlichkeit und den langfristigen Auswirkungen wirksam zu begegnen. Die Vorschläge sollten soziale Innovationsaktivitäten zur Förderung des sozialen Wandels, neuer sozialer Praktiken, sozialer Eigenverantwortung oder der Marktakzeptanz berücksichtigen. Geschlechtsspezifische und übergreifende Aspekte (z. B. ethnische Zugehörigkeit, sozioökonomischer Hintergrund) sollten berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf bürgerschaftliches Engagement, Bürgerbeteiligung und Klimakompetenz.
Die Vorschläge sollten Synergien und Komplementarität mit anderen Clustern, Partnerschaften und Missionen des Programms Horizont Europa anstreben, insbesondere mit den Partnerschaften für den Übergang zu sauberer Energie, sowie mit anderen EU-Programmen und Finanzierungsinstrumenten, um die Wirkung langfristig zu maximieren. Vorschläge im Rahmen dieser Aufforderung können das notwendige Bindeglied sein, um die Projektergebnisse aus den Partnerschaften zu den politischen Entscheidungsträgern zu bringen, die sie direkt umsetzen können, um möglichst effektive Ergebnisse zu erzielen. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen relevanten Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserung der Fähigkeit der demokratischen Governance zur Bewältigung komplexer und langfristiger Herausforderungen durch ein besseres Verständnis der gesellschaftspolitischen Dimension der Klimakrise (einschließlich der Klimabewegungen) und ihrer Auswirkungen auf die demokratische Governance, die Partizipation und den sozialen Zusammenhalt, der Auswirkungen des grünen Übergangs auf die öffentliche Governance und die demokratischen Praktiken, ihre Legitimität und Reaktionsfähigkeit sowie der zunehmenden Rolle nicht-majoritärer Institutionen bei der Entscheidungsfindung.
- Stärkung der Fähigkeit der demokratischen Regierungsführung zur Mobilisierung und Einbindung der Bürger durch Partizipation und eine besser informierte Entscheidungsfindung und Kommunikation mit den Bürgern über klimabezogene Maßnahmen auf der Grundlage der Lehren aus der Bewältigung der COVID-19-Pandemie, der Analyse von Katastrophen- und Endzeitszenarien und anderer historischer Beispiele für solche politischen und gesellschaftlichen Erfordernisse.
- Verbesserung der politischen Entscheidungsansätze auf allen Regierungsebenen durch Empfehlungen für einen demokratischen, von den Bürgern unterstützten Umgang mit dem Klimazwang, der mit anderen politischen Erfordernissen, einschließlich der Rolle der Bildung bei der Förderung der Klimakompetenz, in Einklang zu bringen ist.
- Förderung der internationalen Zusammenarbeit durch ein besseres Verständnis der supranationalen Herausforderungen der Klimakrise und der Auswirkungen von Klimakrisenszenarien auf die Nachfrage nach demokratischen Strukturen, internationaler Politik und bürgerschaftlichem Engagement.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(1125kB)
Kontakt
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