Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Entwicklung eines besseren Verständnisses der Unterdrückung von Informationen durch staatliche Behörden als Beispiel für ausländische Informationsmanipulation und Einmischung
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-02
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Ausländische Informationsmanipulation und -interferenz (FIMI) geht über das viel verwendete Konzept der "Desinformation" hinaus, das sich auf die aktive Förderung von Nachrichten und die Verbreitung falscher/irreführender Inhalte konzentriert. FIMI umfasst auch andere Aspekte der Manipulation des Informationsumfelds und des zivilgesellschaftlichen Diskurses, insbesondere durch die Unterdrückung unabhängiger und kritischer Stimmen. Die Unterdrückung von Informationen kann viele Formen annehmen, hat aber das entgegengesetzte Ziel wie die aktive Förderung von Botschaften. Sie zielt darauf ab, bestimmte Stimmen oder Botschaften aus der öffentlichen Sphäre zu eliminieren - oder zu unterdrücken. Die Unterdrückung von Informationen durch autoritäre Akteure kann im Inland erfolgen, aber auch außerhalb der Landesgrenzen. Die Unterdrückung von Informationen im Inland wurde beispielsweise im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine beobachtet, als in großem Umfang gegen die Rede- und Medienfreiheit (einschließlich sozialer Medien) vorgegangen wurde und Internetverbindungen und der Zugang zu mobilen Daten gekappt wurden. Auch die Kommunistische Partei Chinas setzt die Unterdrückung von Informationen systematisch ein, sowohl im Inland als auch außerhalb der Landesgrenzen.
Die verschiedenen Facetten der Informationsunterdrückung sollten mit Hilfe multidisziplinärer Ansätze untersucht werden, die unter anderem historische, soziale, rechtliche, politische, verhaltenswissenschaftliche und kommunikationswissenschaftliche Disziplinen zusammenführen. Welche Länder außerhalb der EU haben die Unterdrückung von Informationen systematisch als Teil ihrer Politik eingesetzt, und wie könnte eine begriffliche Definition der Unterdrückung von Informationen aussehen, die alle Aspekte einer solchen Tätigkeit einbezieht? Dazu sollte eine Sammlung von Fällen und Beispielen von Informationsunterdrückung durch verschiedene Akteure gehören, um eine solche begriffliche Definition zu erstellen und eine Evidenzbasis zu schaffen. Die Forschung sollte auch die innerstaatliche und grenzüberschreitende Dimension der Unterdrückung untersuchen und die Taktiken, Techniken und Verfahren (TTPs) auflisten, die von verschiedenen Akteuren zur Unterdrückung von Informationen eingesetzt wurden. Dabei sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, die von der Einzelperson (Belästigung, Einschüchterung usw.) über die Gesellschaft (Einschränkung der Grundrechte und -freiheiten, einschließlich der Unterdrückung der Rechte von Frauen und Minderheiten) bis hin zu den Medien (Einschränkung der Medienfreiheit, Druck auf ausländische Medien oder Journalisten), der Wissenschaft (Anstiftung zur Selbstzensur, Druck auf ausländische Forscher durch Visa- oder Archivzugang) sowie Druck auf die Privatwirtschaft (Zwang zur Einhaltung nationaler, autoritärer Vorschriften für Unternehmen im Bereich der sozialen Medien, wirtschaftlicher Zwang, um internationale Unternehmen zum Schweigen zu bestimmten Themen zu zwingen usw.) reichen. Es sollte ein Kompendium solcher TTPs erstellt werden, mit Beispielen solcher TTPs, um deren Einsatz zu dokumentieren.
Die Unterdrückung von Informationen kann sich gegen jede kritische und unabhängige Stimme richten; es wurde jedoch beobachtet, dass die Diaspora außerhalb des Landesgebiets ein Angriffsziel darstellt. Die Forschungsarbeiten sollen Aufschluss darüber geben, wie Diaspora-Gemeinschaften durch Informationsunterdrückung ins Visier genommen werden und wie FIMI-Akteure versuchen, sie als Akteure für die Informationsunterdrückung zu gewinnen.
Diese Forschung wird zu einem besseren Verständnis der Funktionsweise der Informationsunterdrückung sowie ihrer verhaltensmäßigen und gesellschaftlichen Auswirkungen (z. B. Selbstzensur usw.) führen. Diese Forschung sollte zu einer analytischen Methodik beitragen, wie Informationsunterdrückung in ihren verschiedenen Formen identifiziert und analysiert werden kann; sie sollte politische Empfehlungen geben, wie die Anfälligkeit für Informationsunterdrückung verringert werden kann, wie die Ziele der Informationsunterdrückung geschützt werden können und wie darauf reagiert werden kann. Die politischen Empfehlungen, Hilfsmittel und Methoden zur Erkennung von und zum Schutz vor Informationsunterdrückung sollten der Zivilgesellschaft und den Interessengruppen zugänglich gemacht werden.
Einreichungen werden ermutigt, Verbindungen zu den insbesondere im Rahmen von HORIZON-CL3-2021-FCT-01-03 finanzierten Projekten herzustellen und schließlich deren Ergebnisse zu nutzen: Desinformation und Fake News werden bekämpft und das Vertrauen in die digitale Welt wird gestärkt. Die Bündelung von und die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung und anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Besseres Verständnis dafür, wie die Grundrechte und -freiheiten vor möglichen Bedrohungen geschützt werden können, die sich aus dem Einsatz von Informationsunterdrückung als Teil von Foreign Information Manipulation and Interference (FIMI) durch autoritäre Regime ergeben.
- Vertieftes konzeptionelles und praktisches Verständnis der Art und Weise, wie autoritäre Staaten weltweit Informationsunterdrückung - und die damit verbundenen spezifischen Taktiken, Techniken und Verfahren (TTPs) - in ihren außenpolitischen Operationen zur Manipulation ausländischer Informationen eingesetzt haben und einsetzen.
- Verbesserung des Verständnisses für die kurz- und langfristigen Auswirkungen der Informationsunterdrückung auf das Verhalten und die Gesellschaft.
- Entwicklung von politischen Empfehlungen, Instrumenten und Methoden zur Aufdeckung und Bekämpfung von Informationsunterdrückung in der EU, assoziierten Ländern und Drittländern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(1125kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren