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Call-Eckdaten
Aufspüren, Analysieren und Abwehren von ausländischer Informationsmanipulation und Interferenz
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-01
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
16.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Manipulation und Beeinflussung ausländischer Informationen (FIMI) ist eine der wichtigsten globalen Herausforderungen und muss unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte wie Redefreiheit, Meinungsfreiheit und Medienfreiheit angegangen werden. Eine Voraussetzung für die Bekämpfung von Bestrebungen, diese demokratischen Werte zu untergraben, ist das Verständnis der Taktiken, Techniken und Verfahren (TTPs), die zur absichtlichen, schädlichen und koordinierten Manipulation von Informationsumgebungen eingesetzt werden. Das Verständnis dieser TTPs und die Möglichkeit, sie mit Interessenvertretern und Partnern zu teilen, ermöglichen es demokratischen Regierungen, Kosten aufzuerlegen und die "Versorgungskette" für manipulierte Informationen effizient zu unterbrechen.
Diese Forschungsarbeit befasst sich daher mit der Frage, (1) wie ein gemeinsames Verständnis der Parameter geschaffen werden kann, die für eine technische Zuordnung erforderlich sind, (2) wie diese TTPs identifiziert und gesammelt werden können und (3) wie sie in einer angemessenen, den Datenschutz wahrenden Umgebung gespeichert und weitergegeben werden können. Zwar gibt es bereits Vorschläge (wie den DISARM-Rahmen), doch sind weitere Forschungen über die Praktikabilität und die potenziellen Fallstricke dieser Rahmen erforderlich. Es gibt auch laufende Bemühungen um die Schaffung eines interoperablen Zentrums für den Informationsaustausch und die Analyse (ISAC), das den verschiedenen Akteuren einen systematischen und effizienten Austausch von Informationen über die von den Bedrohungsakteuren verwendeten TTPs ermöglichen würde, wozu diese Forschungsarbeiten beitragen könnten.
Da die meisten der als FIMI eingestuften Aktivitäten nach nationalem und internationalem Recht nicht als "illegal" definiert sind, ist ein weiterer wichtiger Forschungsaspekt, inwieweit FIMI in Verbindung mit illegalen Aktivitäten wie Cyberangriffen oder Hassreden eingesetzt werden. Genauer gesagt sollte die Forschung die folgenden spezifischen Kontexte untersuchen, in denen TTPs auftreten können: wie ausländische Akteure Stellvertreter in ihrem eigenen Hoheitsgebiet und im Ausland einsetzen, um ihre Aktivitäten zu unterstützen; wie TTPs im Zusammenhang mit FIMI in Kombination mit TTPs außerhalb des FIMI-Auftrags, wie z. B. Cyberkriminalität, eingesetzt werden; wie FIMI-Kampagnen auf einzelne politische Entscheidungsträger und/oder soziale Gruppen abzielen können, um Entscheidungsprozesse in Politik, Wirtschaft oder gesellschaftlichen Angelegenheiten zu beeinflussen, wobei relevante Merkmale der Zielgruppen (z. B. Geschlecht, sozioökonomischer Hintergrund, ethnische Zugehörigkeit) berücksichtigt werden. Ebenso sollten die Verbindungen zwischen ausländischen Akteuren und ihrem Ökosystem mit inländischen demokratischen und antidemokratischen Kräften untersucht werden - wie beeinflussen sie sich gegenseitig, wie stimmen sie ihre TTPs ab und/oder wie könnten Verbindungen politisch angegangen werden, ohne in den demokratischen Prozess einzugreifen. Andere Formen ausländischer Einmischung wie die Vereinnahmung von Eliten, der Einsatz ausländischer Direktinvestitionen oder die Androhung bewaffneter Angriffe als Mittel der Einflussnahme fallen ebenfalls in den Bereich der Forschung, die dieses Thema abdecken soll. Beiträge u.a. aus verhaltenswissenschaftlichen, kognitiven, politischen, rechtlichen und kommunikationswissenschaftlichen Disziplinen sollen die erforderliche multidisziplinäre Abdeckung eines solchen Forschungsplans gewährleisten.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse und Forschungsarbeiten sollten Reaktionsmöglichkeiten vorgeschlagen werden, um den politischen Entscheidungsträgern, aber auch den Akteuren aus der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft, Lösungen und Optionen an die Hand zu geben, die sie gegebenenfalls umsetzen können. Dabei sollten bestehende Maßnahmen und Instrumente berücksichtigt werden, um den Lösungsraum zu erweitern und zu verbessern. Alle möglichen Reaktionsoptionen müssen die Grundrechte und -freiheiten in vollem Umfang respektieren, und die potenziellen Risiken solcher Optionen sollten aufgezeigt werden, z. B. wie illiberale Demokratien, autoritäre Regime und antidemokratische Kräfte im Inland sie für ihre Zwecke ausnutzen könnten. In Anbetracht der sehr intensiven laufenden multilateralen Bemühungen zur Bekämpfung dieser Bedrohung wird die internationale Zusammenarbeit nachdrücklich gefördert.
Es wird dazu ermutigt, Verbindungen zu entwickeln und Ergebnisse zu nutzen, die insbesondere aus den im Rahmen von HORIZON-CL3-2021-FCT-01-03 finanzierten Projekten stammen: Bekämpfung von Desinformation und Fake News und Stärkung des Vertrauens in die digitale Welt. Sie sollten auch eine angemessene Zusammenarbeit mit der laufenden Horizont-2020-Maßnahme EU-HYBNET vorsehen. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung und anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
- Schutz der demokratischen Prozesse in der EU vor Informationsmanipulation und -interferenz (FIMI) durch ausländische Akteure bei gleichzeitiger Wahrung der diesen Prozessen zugrunde liegenden Grundrechte und -freiheiten.
- Verbesserung unserer Fähigkeit, ausländische Versuche, die Integrität unserer demokratischen Prozesse zu beeinträchtigen, proaktiv aufzudecken, zu analysieren und zu bekämpfen, indem wir ein besseres Verständnis der Taktiken, Techniken und Verfahren (TTPs) schaffen, die bei diesen Versuchen zum Einsatz kommen, mit dem Ziel, unsere Fähigkeit zu verbessern, sie technisch bestimmten ausländischen Akteuren zuzuordnen.
- Verbesserung des Verständnisses der - kurz- und langfristigen - Auswirkungen dieser Versuche auf das Verhalten und die Gesellschaft.
- Entwicklung und Ausweitung des Lösungsraums für politische Entscheidungsträger, private Interessengruppen und zivilgesellschaftliche Akteure, um FIMI entgegenzuwirken und die Widerstandsfähigkeit gegen sie zu erhöhen. Verbesserung des Verständnisses der Effizienz und der potenziellen negativen Nebenwirkungen solcher Lösungen und Vorschlag von Abhilfemaßnahmen.
- Verbesserung unseres normativen und theoretischen Verständnisses der Spannungen zwischen den Werten/Normen einer freien, pluralistischen und demokratischen Gesellschaft, FIMI und antidemokratischen Kräften im Inland.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(1125kB)
Kontakt
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